Umbau durchgeführt / genehmigt aber ohne roten Punkt

Diskutiere Umbau durchgeführt / genehmigt aber ohne roten Punkt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, mal angenommen, jemand möchte eine kleine Änderun an seinem Dach vornehmen, die genehmigungspflichtig ist. Die Änderung ist vom...

  1. #1 Klaus1975, 02.03.2013
    Klaus1975

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    Hallo,

    mal angenommen, jemand möchte eine kleine Änderun an seinem Dach vornehmen, die genehmigungspflichtig ist.
    Die Änderung ist vom Baurechtsamt bereits genehmigt.

    Der Bauherr versäumt es, sich den roten Punkt zu holen und die Handwerker ändern das Dach.

    Das Bauvorhaben ist abgeschlossen. Genehmigt war es ja, aber eine Baufreigabe gab es nie.

    Was passiert?

    Viele Grüsse

    Klaus
     
  2. Baumal

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    wenn der bauherr (der normalweise den roten punkt, vom amt bekommt)
    den roten punkt nicht kenntlich an der baustelle anbringt, gibts ärger.

    jetzt ist das bauvorhaben abgeschlossen, also was soll die frage????
     
  3. #3 Klaus1975, 02.03.2013
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    Heisst das, Glück gehabt - und der Mangel ist jetzt geheilt?

    In der Baugenehmigung steht, dass sie 3 Jahre gültig ist. Könnte ja sein, dass die Baugenehmigung nach 3 Jahren erlischt, wenn keine offizielle Baufreigabe erteilt wurde - egal, ob das Bauvorhaben durchgeführt wurde, oder nicht.

    Viele Grüsse

    Klaus
     
  4. #4 Gast036816, 02.03.2013
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    Gast036816 Gast

    hast du keinen architekten und keinen bauleiter im boot?
     
  5. #5 Klaus1975, 02.03.2013
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    mal angenommen, der Architekt hat das Baugesuch ausgearbeitet?

    Und einen Bauleiter gibt es deshalb nicht, weil es nur eine kleine (jedoch genehmigungspflichtige) Änderung der Gaube ist, die ein kleiner Handwerksbetrieb in 2 Arbeitstagen einfach gemacht hat?

    Viele Grüsse

    Klaus
     
  6. Baumal

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    mal angenommen, mal angenommen....
    was soll die fragerei?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 03.03.2013
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    Mal angenommen, Majestix hätte recht und uns könnte der Himmel auf den Kopf fallen.....

    Entweder hast Du konkrete Fragen zu konkreten Problemen, dann stell sie konkret - oder lass es, hier Speicherplatz zu füllen.
     
  8. #8 feelfree, 03.03.2013
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    feelfree Gast

    Er hat doch konkret gefragt. Es wurde umgebaut, mit Baugenehmigung, aber ohne roten Punkt. Die Frage, die sich dem TE stellt, ist doch: Kann da jetzt nachträglich noch was passieren.
     
  9. #9 ThomasMD, 03.03.2013
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    Hat er nicht!

    Er lässt die ganze Zeit offen, ob er der schusslige Bauherr ist, der Angst hat oder ob er nach Gründen sucht, seinem Nachbarn, der eine Gaube errichten lassen hat, die ihm nicht passt, kräftig in die Suppe zu spucken.
     
  10. #10 Klaus1975, 03.03.2013
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    Hallo,

    an so etwas habe ich gar nicht gedacht - dass ich ein fieser Nachbar sein könnte und jemand anderem sein Bauvorhaben vermiesen will. Nee nee, leben und leben lassen :-)

    Um es ganz konkret zu sagen: Ja, ich bin der schusselige Bauherr...

    Würde mich echt über Eure Tips freuen!

    Viele Grüsse

    Klaus
     
  11. #11 ThomasMD, 03.03.2013
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    Die hast Du doch schon bekommen.
    Es ist alles gut gegangen, keiner hat Dich verpfiffen, kein Ämtler ist vorbeigekommen, um zu kontrollieren.
    Klappe zu, Affe tot. Was denn noch?
    Kannst Dich natürlich auch auf den Markt stellen, ein Schild umhängen und Dich selbst kasteien.
     
  12. #12 feelfree, 03.03.2013
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    Ich bin Laie und sehe das zwar grundsätzlich auch so. Aber bei unserem Amtsschimmel könnte ja auch nicht ausgeschlossen werden, dass nach 3 Jahren (Ablauf der Baugenehmigung) irgendjemand auf die Idee kommt, mal nachzuschauen, ob nicht vielleicht doch gebaut worden ist und dies eine Strafe nach sich ziehen könnte.

    Anderes Beispiel: Ein Bekannter ist umgezogen und hat zunächst versäumt, sich umzumelden. Nach ca. 2 Monaten fiel es ihm ein, hat die Ummeldung nachgeholt und wahrheitsgemäß den echten Umzugstermin angegeben. Ergebnis: Bußgeld wg. des Versäumnisses, sich innerhalb von einer Woche umzumelden.
     
  13. #13 Klaus1975, 03.03.2013
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    genau in die Richtung geht meine Frage.

    Habe ich jetzt Glück gehabt - und die Gaube ist dauerhaft genehmigt?

    Oder wird die Genehmigung erst mit Baufreigabe "dauerhaft" oder "rechtskräftig" (denn in der Baugenehmigung steht ja, dass sie nur 3 Jahre gültig ist)?

    Viele Grüsse

    Klaus
     
  14. #14 Gast036816, 03.03.2013
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    Gast036816 Gast

    die gültigkeit der baugenehmigung bezieht sich auf den zeitraum, in der das vorhaben errichtet werden kann. lässt du die baugenehmigung 3 jahre und ein tag liegen, fängst dann an zu bauen, ist die genehmigung erloschen und du errichtest einen schwarzbau. eigentlich hätte der architekt, der dir das baugesuch erstellt hat, auch erklären können/müssen, wie das mit dem roten punkt ist.
     
  15. #15 Klaus1975, 03.03.2013
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    okay - danke!

    jetzt stellt sich nur noch die frage, was passiert, wenn innerhalb der 3 Jahre das Bauvorhaben ausgeführt wird, aber eben ohne roten Punkt.

    Ist die Gaube damit nun "legal" (also Glück gehabt), oder kann jetzt jemand kommen und sagen "Ohne Baufreigabe errichtet. Also bitte wieder abreissen!" (oder so ähnlich)?

    Viele Grüsse

    Klaus
     
  16. Baumal

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    also klaus, wo ist dein problem?

    du hast den roten punkkt nicht
    angebracht. gut und schön so
    etwas macht man nicht! !!!

    deine gaube wurde vom amt genehmigt,
    sie wird auch in zukunft genehmigt sein.
     
  17. #17 Gast036816, 03.03.2013
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    du hast allenfalls eine ordnungswidrigkeit begangen. du kannst beim amt fragen, was das bewirkt und was das kostet. bekanntlich sind die öffentlichen kassen leer, die suchen sponsoren. abreissen wirst du die gaube nicht müssen.
     
  18. #18 Klaus1975, 03.03.2013
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    genau das war es, was ich wissen wollte... Da bin ich aber froh!

    Vielen Dank!

    Klaus
     
  19. #19 Klaus1975, 04.03.2013
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    eine sache interessiert mich noch:

    wenn es sich um ein kleines bauvorhaben wie diese gaube handelt, und das komplett von einem meisterbetrieb durchgeführt wird, braucht man dann trotzdem einen bauleiter?
    in den unterlagen ist auch eine bauleitererklärung gefordert.

    viele grüsse

    klaus
     
  20. #20 Der Bauberater, 04.03.2013
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    Keine Baufreigabe - darf nicht gebaut werden! --> OWi verfahren.

    Besorge dir einen Bauleiter, der das Formular unterschreibt und reich es ein, dann ist alles in Butter.

    Die Akte hängt auf wiedervorlage und irgendwann kommt ein Bauaufseher vorbei und schaut nach. Und wenn er nur wegen der Meldung vom sadistischen Landesamt vorbeikommt, aber kommen tut einer, sogar in Stuttgart.

    Ein "Verfasser Standsicherheit" (Statiker) hat nicht auch noch zufällig gefehlt? :shades
     
Thema: Umbau durchgeführt / genehmigt aber ohne roten Punkt
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