MFH nicht verkaufte Teile?

Diskutiere MFH nicht verkaufte Teile? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, da ich auch nach dem Kauf unserer Whg immer mal gerne bei den Immobilienangeboten stöbere, ist mir aufgefallen, dass die letzte noch...

  1. #1 altetante, 03.03.2013
    altetante

    altetante Gast

    Hallo,

    da ich auch nach dem Kauf unserer Whg immer mal gerne bei den Immobilienangeboten stöbere, ist mir aufgefallen, dass die letzte noch nicht verkaufte (und größte = 114m²) Whg im Haus jetzt mit 2 TG-Plätzen + 1 Carport angeboten wird (+42500,-). Statt wie bisher mit nur dem einen Pflicht-TG Platz. Find ich eh 'n Witz, die Bude ist so schon viel zu teuer, aber egal.

    Wieviel von den 18 TG-Plätzen (bei 14 Whg) + 3 Carports + 2 Stellplätzen inzwischen verkauft sind weiß ich nicht. Aber ich hab den Eindruck, der Bauträger versucht, das noch irgendwie loszuwerden. Könnte aber sein, dass noch mehr frei ist, als das was die bei der letzten Whg mit anbieten.

    Da stellt sich mir die Frage, was eigentlich generell/üblicherweise mit unverkauften TG-Plätzen und Stellplätzen passiert, wenn ein BT aus der Eigentümergemeinschaft raus ist. Ist er da überhaupt jemals raus in solchen Fällen? In den Kaufverträgen sind die TG-Plätze jedenfalls Sondereigentum und somit glaub auch separat von Whg. verkaufbar. Unsere Terrasse und soweit ich weiß auch Stellplätze draußen sind ja immer nur im Sondernutzungsrecht und somit Gemeinschaftseigentum.

    Gehen solche Plätze dann später nach Verkauf der letzten Whg. automatisch auch ins Gemeinschaftseigentum über? Oder kann der BT diese Plätze auch unbegrenzt lange behalten und an fremde Personen außerhalb der WEG z.B. vermieten oder gar verkaufen? Hat ein BT dann sogar noch ein Stimmrecht bei der Eigentümerversammlung, wenn er Sondereigentum in Form der TG-Plätze hat?
    Eine Vermietung von solchen TG-Plätzen könnte ja für eine WEG durchaus auch interessant sein, da Geld in die Gemeinschaftskasse käme.

    Wie läuft sowas in der Regel?

    Grüßle
    altetante
     
  2. #2 feelfree, 03.03.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Bei uns wären nicht verkaufte Stellplätze ins Gemeinschaftseigentum übergegegangen. Es fanden sich dann letztlich aber doch mehr Interessenten als Stellpätze zur Verfügung standen. Ob das die Regel ist, weiß ich nicht.
     
  3. #3 altetante, 04.03.2013
    altetante

    altetante Gast

    Naja, Stellplätze = außerhalb gelegen und kein "Raum" sind glaub automatisch immer Gemeinschaftseigentum. Heißt, das würde bei uns wahrscheinlich für die Carports und Stellplätze gelten. Aber die TG-Plätze sind ja Sondereigentum und das kann m.W. nach nicht so einfach ins Gemeinschaftseigentum.

    Oder liege ich da falsch?
     
  4. #4 feelfree, 04.03.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Wieso? Ob jetzt ein Stellplatz, ein Carport oder ein TG-Platz Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum ist, ich sehe da keinen Unterschied.
     
  5. Julius

    Julius

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    Doch, das ist ein wesentlicher Unterschied!

    Wenn Sondereigentum (und das dürfte ME der weit häufigere Fall sein), dann verbleiben unverkaufte Stellplätze im alleinigen Eigentum des BT.
    Der ist dann einfach ein Miteigentümer wie alle anderen auch.

    In einem mir konkret bekannten Fall wurde ein solcher TG-Stellplatz dann vom BT der Gemeinschaft kostenfrei übereignet (wurde somit von Sonder- zum Gemeinschaftseigentum, mit Änderung der Bruchteile), als Ausgleich für diverse verbliebene Mängelchen.
    Jener Platz wurde dann umzäunt und wird als Wirtschaftsraum für den Hausmeister genutzt (Hinterstellung von Kehrmachine, Mäher, Lagerung von Streugut etc.).
    Weitere Stellplätze hingegen hat der BT behalten und solange selbst vermietet, bis er Käufer gefunden hatte (externe oder interne).
     
  6. #6 altetante, 04.03.2013
    altetante

    altetante Gast

    Genau das meinte ich. Die haben in der TG unten auch eine Mauer zwischen einer Betonstütze und Wand hochgezogen. Aber neben Stellplätzen, die m.W. nach schon verkauft sind. Dachte da im ersten Moment aber auch an sowas für den Hausmeister...

    Ok, dann bin ich mal gespannt, was draus wird.
    Fände ich aber schon seltsam, wenn z.B. irgendjemand Externes dann bei den ET-Versammlungen Mitspracherecht hätte bei Dingen, die das Haus angehen, obwohl nur Besitzer eines TG-Platzes...
     
  7. #7 ThomasMD, 04.03.2013
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    Die Mauer ist aber eine bauliche Veränderung, die nicht ohne die Eigentümer gemacht werden kann. Oder hat der BT das bereits mauern lassen, als er noch der allmächtige Gott war?

    Ansonsten hat natürlich der Eigentümer eines kleinen Stück Sondereigentums ein Stimmrecht wie jeder andere. Nur eben ein ganz Kleines.
    Das kann aber im Falle eines Falles kriegsentscheidend sein, besonders wenn es um die Kopfzahl geht.
     
  8. #8 altetante, 04.03.2013
    altetante

    altetante Gast

    Ich muss mal nachsehen, ob in der Teilungserklärung was zur Stimmenverteilung steht. Da gibt es verschiedene Modelle.
    Das Haus ist noch im Bau, daher ist der BT noch der Obergott... Vielleicht ist das auch einfach ein Sonderwunsch eines Käufers.

    Danke jedenfalls mal für die Antworten.

    Grüßle
    altetante
     
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