DIN V 18599 oder DIN 4108/4107 u detailierte Berechnung nach EN ISO 10211 sinnvoll?

Diskutiere DIN V 18599 oder DIN 4108/4107 u detailierte Berechnung nach EN ISO 10211 sinnvoll? im Spezialthema: Wärmebrücken Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, Wir sind dabei ein EFH im KFW Energieeffizienz 55 bzw. 70 zu beauftragen. Zwischen beiden Standards schwanke ich da mir ein...

  1. #1 DiabloVmax, 03.03.2013
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    Hallo zusammen,

    Wir sind dabei ein EFH im KFW Energieeffizienz 55 bzw. 70 zu beauftragen. Zwischen beiden Standards schwanke ich da mir ein Energieberater zum 55er Standard geraten hat, da dort mehr nachgewiesen werden muss und ich mir weniger Gedanken über die richtige Heizung machen muss.

    Ich habe gelesen, dass es zum Nachweis des Wärmeschutzes entweder die DIN V 18599 oder DIN 4108/4107 zu verwenden ist. Hier stellt sich für mich als Bauherr die Frage welche Norm liefert für mich die realistischeren (nicht schön gerechnete) Werte ? Oder ist es eher egal?

    Auch frage ich mich ob es sich grundsätzlich lohnt die Wärmebrücken nach EN ISO 10 211 zu berechnen oder genügt eine pauschale Berechnung? Ich würde mir duch eine detailierte Berechnung eine bessere Ausführung erhoffen.

    Viele Grüße
    Michael
     
  2. JDB

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    Hallo Michael,

    Da muss zwar auch mehr gerechnet und "baubegleitet" werden, der primäre Vorteil liegt beim EFF55 aber im niedrigeren Energiebedarf.

    Das Endergebnis ist ungefähr gleich und auch somit gleich ungeeignet für irgendwelche Verbrauchsüberlegungen. Das liegt u.a. an der ö.-r. Randbedingungen für den Nachweis nach EnEV.

    Der zweite Satz ist wichtig, wobei Du natürlich nicht zu hoffen brauchst!
    Das liegt an Deiner Art des Bauens und Beauftragens.
    Logisch ist es gut, wenn man die Details frühzeitig plant und dann zum Bestandteil der Vergabe und der Ausführung macht.
    Dann kann man sie auch rechnen und den Vorteil für den Nachweis nutzen.

    Beispiel:
    Angenommen, deine Außenwand hat einen U-Wert von 0.15 W/m²K
    Zuschlag pauschal 0,10: Ohne Wärmebrückennachweis : Dann geht die Wand mit 0,25 W/m²K in die Berechnung ein.
    Zuschlag pauschal 0,05: Mit Berücksichtigung der WB nach BB2+Gleichwertigkeitsnachweis (Standard) : Dann geht die Wand mit 0,20 W/m²K in die Berechnung ein.
    Zuschlag 0,0x: Mit detailiertem Wärmebrückennachweis : Dann geht die Wand mit 0,15 - ~0,175 W/m²K in die Berechnung ein.
    (Je nach "Güte" der Wärmebrückenminierung, kann der Zuschlag sogar einen negativen Wert erreichen)

    Abschlusstipp:
    Löse Dich von den KFW-Kriterien und überlege ersteinmal was Du wirklich willst.
    Was dann dazu passt, solltest Du nutzen.

    Falls Du mit GU/Bauträger bauen willst:
    Renne auf keinen Fall von einem GU zum nächsten
    mach deine Entscheidung von der Effizienzhauszusage abhängig,
    ohne genau zu wissen, worüber Du sprichst.
    Da draußen gibt es "böse Wölfe"!

    Gruß
    JDB
     
  3. JDB

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    Nachtrag:
    Die Wärmebrückenminimierung mindestens nach DIN 4108 Beiblatt 2 ist aus anderen Gründen (Hygienischer Wärmeschutz/Schimmelpilzgefahr) sowieso erforderlich.

    Wenn man diese Details einhält und rechnerisch nachweist, ergibt das in der Regel schon eine Reduzierung um ~50% des pauschalen 0,05-Zuschlags.
    Deswegen habe ich oben auch geschrieben : "Dann geht die Wand mit 0,15 - ~0,175 W/m²K in die Berechnung ein."
    Es besteht also nicht die Gefahr, dass Du detailliert rechnen lässt und nachher kein Vorteil dabei herauskommt.
    (Ausnahmen bestätigen die Regel)

    Und noch ein Problem am Rande:
    Diese Details müssen frühzeitig vorliegen.
    Die Bestätigung des Sachverständigen zum KFW-Antrag muss bei Beantragung vorliegen.
     
  4. #4 DiabloVmax, 03.03.2013
    DiabloVmax

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    Hallo JDB,

    vielen Dank für deine Antwort!

    Zu "Löse Dich von den KFW-Kriterien und überlege ersteinmal was Du wirklich willst" habe ich mir bereits Gedanken gemacht.
    Ich möchte ein hochwertiges Haus mit einer Dämmung und Heizung welches in voraussichtlich 15-20 Jahren das günstigere (auch unter Berücksichtigung der Föderung) ist. Unabhängig ob das KFW70 oder KFW55 ist, das ist mir eigentlich Zweitrangig. Aber genau diese Aussage werde ich kaum von einem GU bekommen. Das fängt ja schon beim Heizssystem an (Gasbrennwert, LWP, EWP) alles ist vorhanden.

    Was meinst du mir: "mach deine Entscheidung von der Effizienzhauszusage abhängig". Sollte es mir reichen, wenn der GU mir ein KFW 70 oder KFW 55 Haus mit der Heizung meiner Wahl zusichert?

    Wenn ich dich richtig verstanden habe ist die Art der Berechnungsmethode kein zusätzliches Entscheidungskriterium. Oder sollte ich hellhörig werden wenn der GU kein KFW55 mit Gasbrennwerttherme hinbekommt?

    Grüße
    Michael
     
  5. JDB

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    Das kommt davon, wenn man verschachtelte Sätze bauen will ...
    Du sollst das bitte nicht davon abhängig machen!

    Genau.

    Logo. Hellhörig sein ist immer gut!

    Da wird viel versprochen - bis zur Unterschrift.
    Und das sind oft Vertriebler, die von der Technik und den Nachweisen keine Ahnung haben.

    Sehr interessant war mal die Antwort eines Chefs, als ich eine Vertriebsschulung in Sachen EnEV vorschlug:
    "Sind Sie bekloppt? Die sollen verkaufen! Und das klappt besser, wenn die keine Ahnung haben. Nachher kriegn die noch ein schlechtes Gewissen!"

    Nur zur Info: Für diese Firma war ich dann nicht mehr tätig.
     
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