Bauanwalt einschalten trotz Vertrag

Diskutiere Bauanwalt einschalten trotz Vertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo in meinem Bauvertrag ist eine Klausel das pro Werktag Verzug 0,2 % der Netto Bausumme fällig wird maximal 5 %. Die Unterschrift auf dem...

  1. LaSina

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    Hallo in meinem Bauvertrag ist eine Klausel das pro Werktag Verzug 0,2 % der Netto Bausumme fällig wird maximal 5 %. Die Unterschrift auf dem Werkplan +4 Wochen ist offiziell Baubeginn. Leider war zu dem letzten Treffen die Pläne nicht fertig und wir haben Sie dann nach Emailkontakt telefonisch freigegeben. Reichen jetzt die Bilder wo die Bodenplatte fotografiert wurde mit Datum ? Die 10 Monate sind lange rum. Morgen hab ich ein Erstgespräch mit einer Kanzlei die eine Abteilung für Baurecht hat.

    Gruss LaSina (Ziehen in ein paar Tagen ein ;)
     
  2. #2 Gast036816, 04.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    - wann erfolgte die planfreigabe genau? ist das schriftlich belegt?
    - gibt es einen schriftlich definierten fertigstellungstermin?
    - gibt es bautagesberichte? von wem wurden die anerkannt?
    - gibt es einen verbindlichen terminplan?
    - wieviel arbeitstage waren bislang durch schlechtwetter als verzug verursacht?
    - wieviele arbeitstage durch behinderungen?
    - wieviele arbeitstage müssen durch zusätzliche leistungen dazu gerechnet werden?
    - wieviele arbeitstage sind angefallen infolge planänderung?
    - wieviele arbeitstage sind angefallen infolge verzögerter entscheidungen durch bauherren?
    - wann erfolgte die erste mahnung, dass der terminverzug zur fertigstellung besteht? mit fristsetzung? nachfrist?

    können die gestellten fragen mit ja beantwortet und schriftlich belegt werden?
     
  3. uban

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    Hm, ohne Bau-Fachanwalt (alleine wegen der vielen möglichen formalen Fehler) sollte man wohl heute als einfacher Bauherr keinen Hausbau mehr machen.
     
  4. #4 Thomas B, 05.03.2013
    Thomas B

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    I wo. Die allermeisten Häuser gehen doch recht reibungsarm über die Bühne. Die, die sich hier melden haben meistens Probleme (und suchen um rat). Die, bei denen es ohne große Verluste geht, sind hier eher nicht so aktiv.

    Und erst wenn es zum Äußersten kommt, würde ich einen RA einschalten.

    Das erste wäre für mich das persönliche Gespräch. Da könnte dann der Vertragspartner darlegen warum es nun zu einer Verzögerung gekommen ist; evtl. gibt es eine nachvollziehbare Begründung?!

    Über wieviele Tage Verzug reden wir hier eigentlich???

    Die verschiedenen Mahnstufen von Norbert sind evtl.. gar nicht nötig (Behinderungen, Schlechtwetter,...), wenn ein entsprechender Vertrag (den wir nicht kennen) dies nicht vorsieht. Verzögerungen durch den BH (Entscheidungen) könnten sehr wohl ein Thema sein.
     
  5. LaSina

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    Ich sitze gerade im Wartesaal des Anwaltes. Baubeginn ist ja spätestens der Aushub. Und selbst dann sind die 10 Monate rum.
     
  6. LaSina

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    Reden bringt da nix der GU kümmert sich kaum noch und ich renne allem hinterher.
     
  7. bento

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  8. LaSina

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    So der Anwalt hat den maximalen Verzug in Höhe von 5 % festgestellt. Beispielsweise wurde am 30.04. letztes Jahr der Aushub begonnen laut GU und wir haben von dem Abtransport die Protokolle vom Abfuhrunternehmen mit Datum 25.4 hüstel. Dazu hat er Mängel in der Planung gefunden wo er die Planer in Haftung nehmen möchte.
     
  9. #9 Achim Kaiser, 06.03.2013
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    Viel Spaß dabei ....

    Hoffentlich hat der RA auch ne Risikoabschätzung und vor allem ne damit verbundene Kostenübersicht gemacht.

    Ab 5 stelligen Beträgen kannste dich auf *dauert lange*, *kostet satt Nerven* und *schon öfters hatte jemand Recht und zog dann doch blank oder blieb auf den Kosten sitzen* einstimmen.

    Schon so mancher siegessichere Streiter stellte nach geraumer Zeit fest ... *finanziell* wäre es besser gewesen nicht auf den Kriegspfad zu gehen ... aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Hoffentlich haste für den Verzug alle notwendigen Voraussetzungen eingehalten ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 06.03.2013
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    Ein Anwalt, der eine Planung beurteilen kann und anschliessend die Mitarbeiter/Subs eines GÜ Planerhaftung nimmt! Ja na - is klar. :mega_lol:

    Sag mal, meinst Du, wir machen uns die Hose mit der Kneifzange zu oder wir hätten die Baumschule besucht?
     
  11. LaSina

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    Ralf du weißt doch gar nicht um was es geht. Es wurde beim Verkauf was verkauft was letztendlich nicht so gebaut wurde. Das Geld ziehe ich von der Schlussrechnung ab. Dann sehen wir weiter.

    Kosten sind 3 stellig vom Anwalt.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 06.03.2013
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    Abweichungen vom Vertrag sind keine Planungsfehler und haben nichts mit den Planern zu tun!

    Ich sag doch - Du denkst, wir kämen von der Baumschule. Egal bei welchem Thema - erst wird behauptet und dann das Gegenteil!
     
  13. #13 RHM2012, 06.03.2013
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    Wie lange sind die 10 Monate rum, wenn ich fragen darf? Oder besser gefagt was hat der "Fachanwalt festgestellt?
     
  14. LaSina

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    Rein vom Baubeginn sind es 14 Tage und wir sind kurz vor Fertigstellung. Schlechtwetter gab es nicht. Der GU hat bewusst den Baubeginn um. Ca 7 Monate verzögert.



    @Ralf ich Kreide keinem Archi was an der hat nur gestempelt. Die Planerfirma hat bewusst getäuscht.
     
  15. #15 Gast036816, 06.03.2013
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    Gast036816 Gast

    sorry - es wird immer unglaublicher! das thema hausbau und LaSina wird zum märchen, für die ausführenden zum alptraum.

    erst war der planer phase 1-4 eine pfeife, der gu/gü war dann top. dann wurden verschiedene dinge hier eingestellt als probleme, wärmedämmung keller, abdichtungsthemen, eigene planung im bad, sanitärobjekte aus dem internet, um nur ein paar dinge zu nennen, bei denen der bauablauf mächtig in schieflage geriet. der anwalt stellt nach einem gespräch planungsmängel fest, normalerweise macht das ein sachverständiger und der anwalt nimmt die sachverständigenaussage als grundlage. zwischendrin war eine goldwertige baubegleitung mit diversen angaben vor ort tätig. ohne den tatsächlichen verzug festzustellen, wird 5% von der rechnungssumme einbehalten. das bekommt doch niemand auseinandergedröselt!

    es gibt genug urteile, bei denen die richter den auftraggebern einen strich durch die rechnung gemacht hatten und den bauherren am ende der prozesse das ganze als refinanzierungsversuche darlegten. die urteile gingen dann zugunsten der unternehmer aus. ich bin gespannt was hier kommt.
     
  16. #16 RHM2012, 06.03.2013
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    Wir haben eine ähnliche Situation.

    Unterschrift: Oktober 2011
    Baubeginn: Juni 2012
    Fertigstellung: Mai 2013

    Laut Werkvertrag beträgt die Bauzeit 6+ 1 Monat(e)

    Meine Frau und ich haben lange überlegt ob wir per Anwalt gegen den GÜ vorgehen. Hatten zum Glück keinen nennenswerten Baupfusch und alle kleinen Fehler wurden behoben. Die Arbeit welche die Handwerker ableisten ist solide und gut. NUR dieses zermürbende warten geht auf die Nerven. Unorganisiert, uninteressiert und sowas von nicht kundenorientiert. Im Vertrag ist keine Vertragsstrafe festgelegt.

    Fazit: Wir haben uns gegen einen Anwalt entschieden und wollen nur das alles fertig ist und wir bald einziehen können. Unter anderen auch aus den Grunden, welche Achim Kaiser in Thread #9 angibt. Wir unser Geldbeutel sind müde vom bauen und wollen nicht noch Kraft für einen Rechtsstreit aufwenden.

    Vor allem wenn man 3 Kinder im Alter von 11 und 6 hat. JEDER muss das aber für sich selber entscheiden...
     
  17. LaSina

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    Es geht ja auch nur um die Einhaltung des Vertrages. Wenn alles toll gewesen wäre hätte ich den Verzug hingenommen. so wie es gelaufen ist nicht. Die Maler sind jetzt fertig und der Einzug steht kurz bevor. Ich halte erstmal die Schlussrechnung zurück.
     
  18. #18 Gast036816, 06.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    liegt denn die schlussrechnung schon vor? wenn ja, seit wann?
     
  19. LaSina

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    Nein die Außendämmung fehlt noch. Die und der Putz außen halten wir dann vor. Muss ja eh noch vor Einzug die Abnahme mit der Baubegleitung machen .
     
  20. LaSina

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    Zum Abschluss : GU hat die Strafe gezahlt ohne tam tam
     
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