Heizung regelt nicht nach EnEV

Diskutiere Heizung regelt nicht nach EnEV im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo erstmal :) Wir haben letztes Jahr neu gebaut und der Sanitär/Heizungsunternehmer hat einen Vertrag für Heizung mit Solar und eben alles...

  1. #1 Scorpion333, 05.03.2013
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    Hallo erstmal :)

    Wir haben letztes Jahr neu gebaut und der Sanitär/Heizungsunternehmer hat einen Vertrag für Heizung mit Solar und eben alles Sanitär dazu.
    Im Angebot/Vertrag steht:

    -Brennwertgerät XY Paket mit Menge X Solarkollektoren komplett mit Speicher X. Preis: Z
    -Gasleitung
    -Abgassystem
    -Ausdehnungsgefäß
    -2 Festwertreglset für Fußbodenheizung im EG (Gewerbe mit 2 Zonen Lager + Verkauf, FBH ist in Bodenplatte von anderen Unternehmen der Bodenplatte inkl. Verteiler eingebaut)
    -Zuleitung Heizflächen
    -Heizkörper OG

    Jetzt wird die FBH EG nicht über die AT geführt. Ich muss also am Fetswertregelset die Vorlauftemperatur über einen unhandlichen Regler von Hand regulieren.
    Die 2 Pumpen der FBH laufen ständig.
    Das ist einigermaßen lästig und entspricht nicht der EnEV....dort wird eine selbsttätige Regelung gefordert.
    Klar wird die VLT der Heizung schon AT geführt...aber mein Vorlauf der FBH bleibt eben bei dem eingestellten Wert stehen...bzw. geht erst dann runter wenn die VT vom Brenner niedrig genug ist.
    Somit habe ich z.B. den von Hand fummelig eingestellten Wert von ca. 24° VL konstant bei einer AT von -20°C bis + 10°C.
    Wenn die Sonne scheint und der Speicher warm ist, kann die AT 20°C sein und die VLT der FBH immernoch 24°C....die Pumpen laufen ja ständig.

    Der Heizungsbauer sagt: "eine AT geführte Regelung der VLT der FBH war nicht im Angebot enthalten"
    Ich sage: "der Heizungsbauer MUSS doch eine Heizung anbieten/einbauen die der EnEV entspricht. Daher kann ich doch davon ausgehen dass in seinem Paketpreis dies auch enthalten ist"

    Was sagen die Profis hier?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 05.03.2013
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    Wo steht das in der EnEV so drin?
     
  3. #3 Mycraft, 05.03.2013
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    Wäre mir auch neu...lass die Heizung erstmal richtig hydraulisch abgleichen, dann siehste weiter....
     
  4. #4 Scorpion333, 05.03.2013
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    In § 14 Abs. 1 Satz 1 EnEV 2009 wird beim Einbau von Zentralheizungen in Gebäude eine Ausstattung mit zentralen,

    selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr in Abhängigkeit von

    1. der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und

    2. der Zeit gefordert.
     
  5. #5 Scorpion333, 05.03.2013
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    Was soll das mit einem hydraulischen Abgleich zu tun haben?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 05.03.2013
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    So what??? Die EnEV Regelung ist erfüllt.

    Das danach ein System die Temperaturen des Kreisvorlaufs festsetzt, ist vielleicht widersinnig, aber es steht nirgends (mWn zumindest), dass dies verboten ist. Denn der Effekt, den die EnEV will, wird erreicht. Bei höheren Aussentemperaturen erzeugt der Kessel weniger Wärme als bei niedrigen!

    Das hat nichts mit den Vorlauftemperaturen zu tun (auch wenn es oft genau den Effekt hat.

    Ausserdem muss man die EnEV verstehen. Sie ist zu mindestens der Hälfte ein rein politisches Instrument und daher techn. manchmal (höflich gesagt) nicht ganz schlüssig!
     
  7. #7 Scorpion333, 05.03.2013
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    ...geht ja noch weiter in §14 mit Abs. 2:
    (2) Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen beim Einbau in Ge-bäude mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet werden. Satz 1 gilt nicht für Einzelheizgeräte, die zum Betrieb mit festen oder flüssigen Brennstoffen eingerichtet sind. Mit Ausnahme von Wohngebäuden ist für Gruppen von Räumen gleicher Art und Nutzung eine Gruppenregelung zulässig. Fußbodenheizungen in Gebäuden, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet worden sind, dürfen abweichend von Satz 1 mit Einrichtungen zur raumweisen Anpassung der Wärmeleistung an die Heizlast ausgestattet werden. Soweit die in Satz 1 bis 3 geforderten Ausstattungen bei bestehenden Gebäuden nicht vorhanden sind, muss der Eigentümer sie nachrüsten.
     
  8. #8 Mycraft, 05.03.2013
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    Solange deine Heizung nicht ordendlich abgeglichen ist(und das sind die wenigsten)...brauchst du da nicht herumzudoktorn, das bringt eh nicht das gewünschte Ergebnis...

    und wenn ich da deine Probleme lese, dann scheint es so zu sein, dass da einfach eingebaut worden ist wie es aus der Verpackung kam und nichts weiter gemacht...
     
  9. #9 Scorpion333, 05.03.2013
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    Es wurde abgeglichen und es funktioniert auch soweit alles.
    Jetzt scheint die Sonne, der Speicher wird immer wärmer und wenn ich nicht die Pumpen der FBH abgeschalte oder am Festwertregelset runterdrehe, dann habe ich 25°C VL in der FBH.
    Das Festwertregelset weiß ja nicht wie warm es draußen ist und bekommt den warmen Vorlauf vom Speicher....bzw. über den Brenner und dessen Rücklaufvorwärmung vom Speicher.
     
  10. #10 rechter Winkel, 05.03.2013
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    So wie ich es verstehe geht es wohl um folgende Fragestellungen:
    1. Wird ein Aussentemperaturfühler nach ENEV gefordert?
    2. Hat ein Sanitärbetrieb bei KOMPLETT-Installation einer Neuanlage diesen zu liefern und zu montieren?
    3. Muss dieses als Position in einem "Komplett"-Angebot auftauchen?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 05.03.2013
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    Ach wirklich? :D

    UNd da sind wir bei so einem politisch gewollten und daher technisch nicht wirklich sinnvollen Detail der EnEV

    Eine FBH über eine Einzelraumregelung zu beeinflussen ist höchst unsinnig, weil dieses System eine hohe Trägheit hat. Insbesondere dann, wenn es sich wie bei Dir um eine Betonkernaktivierung (Schwedenbodenplatte) handelt!
    Wenn der Raumregler abschaltet, heizt das System noch Stunden oder Tage nach. Soll es dann warm werden, macht der Regler auf - und es bleibt a....kalt, weil zunächst die Masse durchwärmt werden muss, bevor sie Wärme an den Raum abgeben kann!

    Hier sind ganz andere Regelsysteme erforderlich, die die EnEV aber nicht nur nicht fordert, sondern sogar durch die Forderung nach ERR verbietet. :mauer!

    Du kannst jetzt Deinen Heizi prügeln, der verpasst Dir ne ERR und Du ersetzt ein Problem durch das nächste, aber Deine Heizung ist dann EnEV-konform.

    Das eigentliche Problem ist die Tatsache, dass Du Dir eine Planung zum Thema Heizung erspart hast und gehofft hast, der Heizi wird das schon alles so machen, wie es für Dich am besten ist.
    GROSSER Irrtum!
     
  12. #12 Achim Kaiser, 05.03.2013
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    Was steht denn in der *Paketpreisbeschreibung* ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. #13 Scorpion333, 05.03.2013
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    Wie ich oben schon geschrieben hatte: "Gewerbe mit 2 Zonen Lager + Verkauf, FBH ist in Bodenplatte von anderen Unternehmen der Bodenplatte inkl. Verteiler eingebaut"
    Hier wurde die Ausnahmeregelung angewendet: §14 Abs. 2 Satz 3 EnEV : "Mit Ausnahme von Wohngebäuden ist für Gruppen von Räumen gleicher Art und Nutzung eine Gruppenreglung zulässig."
    Aufgrund der bekannten Trägheit wurde ja auf die Einzelraumregelung verzichtet.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 05.03.2013
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    Und was willst Du dann???

    Ich versteh jetzt gar nix mehr. Deine Aussentemp.-führung ist da, Deine Gruppenregelung, ERR wurde bewusst weggelassen - so what?
    Wo soll denn jetzt bitte der Mangel liegen?
     
  15. #15 Scorpion333, 05.03.2013
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    Genau, meiner Meinung nach:
    1. wird in der EnEV eine Steuerung über die AT gefordert...und zwar auch für die FBH....da reicht es ja nicht einfach den gesamten Vorlauf zu regeln...zumal ja auch noch der Solarspeicher dran hängt.
    2. Muss ein Sanitärbetrieb bei einem Neubau auch eine Anlage einbauen die EnEV entspricht.
    3. Wenn es eh Vorschrift ist, muss es doch im Komplett-Angebot enthalten sein.

    Gehst ja auch nicht in ein Autohaus und kaufst einen Neuwagen der keine Zulassung bekommt....und wenn, dann MUSS dich der Verkäufer darauf hinweisen.
     
  16. #16 Scorpion333, 05.03.2013
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    Ralf, lies doch nochmal meinen ersten Beitrag ;)
    1. Der ATF regelt den Vorlauf so dass es für die Heizkörper im OG gerade so reicht....das ist ok und funktioniert.
    2. Die FBH im EG bekommt den selben (zu hohen) Vorlauf wie die Heizkörper im OG, das Festwertregelset reduziert den VL auf den von mir per Hand eingestellten Wert. (z.B. 24°C bei 0°C AT)
    3. Wenns draußen +10°C hat, habe ich immernoch 24°C Vorlauf und wenns -20°C hat dann auch noch.
    4. Wenns draußen über 20°C geht auch meine VT in der FBH runter, weil der gesamte Vorlauf zu niedrig ist.
    5. ABER....wenns draußen +20°C hat UND die Solarkollektoren den Speicher füllen, geht auch meine VT der FBH wieder auf die von mir eingestellten 24°C.
     
  17. #17 rechter Winkel, 05.03.2013
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    Also Aussentemperaturfühler wurde geliefert und montiert. Der ist aber jetzt nur als Deko da, weil es keine Regelung gibt, die sich um ihn kümmert? Dachte immer, diese Regelung wäre in den heutigen Geräten schon miteingebaut und müsste nur eingestellt werden...
     
  18. #18 Scorpion333, 05.03.2013
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    Klar ist ein ATF dran und auch angeschloßen...hatte ich doch geschrieben dass dieser den einen Vorlauf regelt.
    Es sind doch 2 verschiedene Heizkreise, aber nur eine geregelte VLT....logischerweise die höhere für die HK im OG.....da hat ja auch jeder HK einen Thermostat der zu macht wenn mal zuviel Temperatur durch das Solar kommt.
    Nur eben die FBH im EG hat keine Regelung.
     
  19. R.B.

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    Das ist auch keine echte FBH, sondern eine Bodentemperierung. Anstatt eines Festwertregelsets hätte man ja auch einen 2. (gemischten) Heizkreis beauftragen können. Du kannst aber auch die Festwertregelung über eine ERR ansteuern. Regelung der Raumtemperatur bedeutet ja nicht zwingend, dass die Heizwassertemperatur der Heizfläche geregelt werden muss.

    Gruß
    Ralf
     
  20. #20 Scorpion333, 05.03.2013
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    Mir ist schon klar dass diese FBH nicht nach dem klassichen Prinzip funktioniert.
    Man könnte ja auch nur die Pumpenleistung regeln....aber aktuell wird nichts geregelt was die FBH betrifft und der Unternehmer behauptet er ist fertig und das muss so.
    Klar kann ich täglich von Hand die VLT und/oder die Pumpenleistung nachregeln...aber das ist doch nicht Sinn einer neuen Heizungsanlage und m.M.n. auch nach EnEV nicht zulässig.
     
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