Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren

Diskutiere Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Wir haben 2009 neu gebaut und die Heizungsbau-/Sanitärfirma hat ab ca. April 2009 die erforderlichen Rohre verlegt (teils Kupfer 22 mm aussen,...

  1. #1 EinbeckOlli, 06.03.2013
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    Wir haben 2009 neu gebaut und die Heizungsbau-/Sanitärfirma hat ab ca. April 2009 die erforderlichen Rohre verlegt (teils Kupfer 22 mm aussen, teils Kunststoff 22 mm aussen). U.a. wurden Warmwasserleitungen in Steigeschächten verlegt. Im Heizungsraum im Keller auf der Wand die Rohre zwischen Fußbodenheizungsverteiler, Wärmespeicher, Wärmepumpe, wasserf. Kamin usw.
    Bei sämtlichen Rohren wurde eine Dämmung mit einer Wandung von 10 mm benutzt. Im Heizungskeller ist u.a. eine Kaltwasserleitung ungedämmt verlegt (mit IR-Thermometer habe ich dort 21 Grad gemessen).
    Als Laie habe ich in der EneV2007 bereits nachgelesen, dass Warmwasser- bzw. Heizungsrohre bis 22 mm Innendurchmesser mit mindestens 20 mm Dämmung versehen werden müssen. Kaltwasserleitungen, wenn eine Legionellengefahr besteht.
    Die ausführenden Heizungsbaumeister haben mir jedoch gesagt, als sie die Rohre verlegt haben (also 1./2. Quartal 2009) waren die Anforderungen der EneV noch nicht so hoch, die Änderungen wären erst später inkraft getreten.
    Für hilfreiche Antworten oder Kommentare wäre ich sehr dankbar.
     
  2. R.B.

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    Dann soll er seine Aussage begründen, denn selbst in der EnEV 2004 waren diese Anforderungen bereits enthalten.

    Abgesehen davon gibt es ja nicht nur die EnEV, sondern es gibt weitere Anforderungen DIN1988, DVGW, VDI2055, und danach kann für kalte Trinkwasserleitungen in Schächten neben warmgehenden Leitungen eine Dämmung mit 100% erforderlich werden.

    Es kommt also darauf an, was, wo, wie verlegt wurde. Daher würde mich seine Begründung schon interessieren.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 EinbeckOlli, 08.03.2013
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    Erst mal Danke für die Antwort. Ich habe gestern nun doch den Schritt gemacht und einen von der IHK empfohlenen und zugelassenen Gutachter kontaktiert. Ich werde jetzt erst einmal auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen lassen, da die ganze Angelegenheit sowieso vor Gericht gehen wird. Mein Anwalt hatte der Installationsfirma auf meinen Vorschlag hin die Einschaltung der Schlichtungsstelle der Handwerkskammer vorgeschlagen, dieser hat jedoch abgelehnt und will nun das Mahnverfahren weiter gerichtlich durchziehen.
     
  4. R.B.

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    Was hat das mit einem Mahnverfahren zu tun? Willst Du die Rechnung nicht bezahlen?

    Na ja, nachdem Du anwaltlich beraten wirst, wird man Dir hoffentlich schon die Details aufzeigen. Nur zur Info, es kann gut sein, dass die Rechnung zur Zahlung fällig ist, unabhängig davon ob bei den Arbeiten die EnEV etc. eingehalten wurden. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel, und hier ist auch die Auftragserteilung entscheidend. Gibt es wenigstens eine Planung mit Vorgaben für den Handwerker? Eine entsprechende Auftragserteilung aus der diese Anforderungen zu entnehmen sind? Oder lief das wieder mal nach dem Motto "super Angebot, mach mal Heizung"?

    Also, immer daran denken, nicht alles was logisch erscheint muss juristisch auch logisch sein.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Stingray77, 08.03.2013
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    Dein Problem kenne ich zu gut. Habe selber vor kurzem gebaut. In meine Baubeschreibung die Vertragsbestandteil war, stand bei mir extra Dämmung aller Warm- und Kaltwasserleitungen gemäß EnEV drin. Zusätzlich tauchte der Posten im Angebot auf, gemacht wurde aber nichts. Auf meinen Protest hin erzählte man mir die Kunststoffschutzummantelung sei die Dämmung und das machen wir immer so. Erst nach einem heftigeren Wortgefecht erklärte er sich bereit, die Dämmung nachträglich anzubringen.

    Würde Dir aber trotzdem abraten vor Gericht zu gehen, was willst Du damit erreichen? Alles aufzureißen und neu zu machen steht nicht im Verhältnis. Die paar Kröten die man im Fall eines Sieges rausholen kann, stehen dem Risiko und dem Ärger nicht im Verhältnis.

    Der Anwalt hat natürlich auch ein Interesse an Dir was zu verdienen, dass sollte man auch im Hinterkopf haben.

    Gruß

    Sacha
     
  6. #6 ReihenhausMax, 08.03.2013
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    Wann wurden denn die Arbeiten eigentlich abgeschlossen und in Rechnung gestellt? Wann habt Ihr die dürftige Dämmung moniert? 2009 ist ja ne Weile her.
     
  7. #7 EinbeckOlli, 11.03.2013
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    Nur wegen der Dämmung hätte ich wohl nicht so einen Aufwand betrieben. Es sind insgesamt eine große Anzahl von Mängeln. Auf die Dämmung hatte mich erst eine andere Heizungsbaufirma angesprochen. Aber auch die Ablaufleitung vom Überdruckventil des wasserführenden Kamins wurde reduziert. An einem anderen Überdruckventil wurde überhaupt keine Ablaufleitung verlegt. Der ganze Anschluß des wasserführenden Kamins ist mangelhaft. Bis heute habe ich kein Inbetriebnahmeprotokoll der Wärmepumpe bzw. der Heizungsanalage. Eine Abnahme der Anlage ist auch nicht erfolgt. Eine I-Box ist falsch herum angeschlossen. usw, usw.
    Das mit der Dämmung hatte ich hier angesprochen, weil das in meinen Augen ein Punkt unter vielen ist, den man auch als Laie oder als Richter gut verstehen kann, da er ja augenscheinlich wäre.
    Trotzdem Danke für die Diskussion.
     
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