Bauleiter mit mangelnden Sachkentnissen

Diskutiere Bauleiter mit mangelnden Sachkentnissen im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben im April letzten Jahres mit dem Rohbau begonnen. Freier Architekt war bis LP5 beaufragt, danach unabhängiger Bauleiter aus der näheren...

  1. #1 DrSnuggles, 07.03.2013
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    Wir haben im April letzten Jahres mit dem Rohbau begonnen. Freier Architekt war bis LP5 beaufragt, danach unabhängiger Bauleiter aus der näheren Umgebung mit "20 Jahren Bauerfahrung". Objekte, bei denen er die Bauleitung hatte, konnten wir uns ansehen. Wir haben seinem Modell vertraut, alles in Einzelvergabe. Bauleiter sollte Ausschreibungen übernehmen und Bauleitung. So hat es übrigens bei weiteren Bekannten auch zu deren überwiegenden Zufriedenheit funktioniert.

    Allerdings stellte sich schnell heraus, dass der Bauleiter nach meinem Verständnis gar nicht über die nötigen Kenntnisse verfügt, bzw. seinen Aufgaben nicht nachkommt.


    Ich liste mal seit Baubeginn:

    Der Bauleiter ist generell sehr selten vor Ort:
    - nicht anwesend bei Giessen der Bodenplatte
    - während Rohbauphase kaum vor Ort

    Nach Rohbauphase lag laut Bauleiter kein einziger Mangel vor!
    Mußte den Bauleiter zu einer Rohbauabnahme auffordern, er selber hätte keine veranlaßt!

    Meine Mängelliste:
    - Frostschürze nicht ordentlich ausgeführt (hatte einen Beitrag dazu in Praxisausführungen)
    - Dämmung zwischen Hauswand und Garage nicht vollständig ausgeführt (Rohbauer hat versucht vorsätzlich zu vertuschen und seine Reststücke dort ensorgt)
    - Abklebung mit Bitumenbahn nicht vollständig
    - Dämmplatten am Fundament mit Brenner (wegen Bitumenbahnverarbeitung) angeschmort!
    - Wärmebrücke bei Metallstütze
    - Beimauerungen im Giebelbereich lückenhaft
    - Dämmung auf Rähm lückenhaft
    - Garage: Gleitlagerfolie zwischen Ringbalken und Betondecke nicht ausgeführt

    Habe Mängelliste erstellt und in einem Dokument inkl. Photos an Bauleiter geschickt und Abnahme gefordert.
    Bauleiter war stinksauer, damit sei er angeblich ganz schnell durch...

    Nach viel hin und her wurden dann verschiedene Mängel ausgebessert. Mängel an der Frostschürze wurden aber nicht wie besprochen ausgeführt. Ich hab's nicht akzeptiert, Bauleiter ist wieder nur passiv geblieben. Rohbauer verweigerte (mündlich) gegenüber Bauleiter und mir jede weitere Ausbesserung: "Ich bin mit dem Bau durch, ich mach daran nichts mehr" (usw.) Habe eine Restsumme für Rohbau einbehalten. Bekomme im Moment Zahlungsaufforderungen vom Rohbauer.

    Weiter hatte der Bauleiter zwischen der Garage und dem Wohnhaus die fehlende Dämmung nachträglich durch eine Schäumung vorgeschlagen, wie sie bei einer Altbausanierung angewendet wird. Mir wurde das als einzig sinnvolle Lösung vorgestellt. Im Nachhinein mußte ich erfahren, dass der eingesetzte Dämmstoff Aminotherm krebserregend ist und angeblich für den Einsatz zwischen Garage und EFH nicht zulässig ist? Aber es gibt eine bauaufsichtliche Zulassung.

    Anschließend beim WDVS gleiches Spiel:
    Er hat das Handwerksunternehmen vermittelt, ich habe mir auch von diesem fertiggestellte Objekte angesehen.

    Bevor der Winter einbrach konnte zumindest noch die Dämmung und die Armierung aufgebracht werden.

    Wieder bis dahin angeblich keine Mängel.


    Nach meinen Beobachtungen:
    - keine Diagonalarmierung an Öffnungen von Fenstern und Türen (leichte Risse an genau dieser Stelle bereits erkennbar)
    - hatte für die Fenster extra vom Fensterbauer hochwertigeres Kompriband beigestellt, statt das flattrige Fugenband vom WDVS Hersteller -> wurde nicht verwendet
    - 1-2 Fensterbänke sind schief eingebaut!
    - An den Seiten der Fensterbänke wurde nicht sauber angearbeitet - nicht schlagregendicht
    - bei den Dämmplatten im unteren Sockelbereich auf bituminösem Untergrund wurde kein Waterflex verwendet sondern der normale Mörtel
    Habe dazu auch noch den Hersteller kontaktiert. Der Außendienstler in einem Telefongespräch: "Da müßte eigentlich Waterflex verarbeitet werden, richtig. Aber kein Problem, da passiert nichts, da müßte man dann mal mit der Schaumpistole durchstechen und das von hinten anschäumen" - kein Witz! Bauleiter fühlt sich natürlich bestätigt, alles gut...
    - Putzträgerplatten wurde teilweise gar nicht auf Raffstore-Blenden verschraubt. Diese werden jetzt nur oberhalb mit Dübeln im Mauerwerk gehalten, den Rest muß die Armierung halten.
    - usw...

    Wie immer hat ja der böse Bauherr wieder was zu meckern. Dabei weise ich schon ständig vorzeitig auf viele Punkte hin, obwohl ich Laie bin. Habe schon unendlich Zeit geopfert um mich in sämtliche Themen einzuarbeiten. Und das gesamte Vorhaben verzögert sich natürlich immens. Der Bauleiter meint selbstverständlich ich sei der, der alles aufhält. Aber ich möchte die Punkte doch wohl erst geklärt haben, bevor das zugemacht wird um den Schaden zu minimieren. Aber wem soll ich noch trauen, wenn selbst der Hersteller des WDVS alle Augen zu drückt?

    Möchte jetzt einen SV konsultieren. Aber die von den privaten Verbänden haben nach einem ersten Telefongespräch und was ich hier so lesen kann auch keinen guten Eindruck hinterlassen.


    Ich hatte gedacht, dass ein Bauleiter über die notwendigen Sachkenntnisse verfügen muss (wie ja auch in der LBO beschrieben).
    Inzwischen weiss ich, der Bauleiter ist nicht vom Fach (kein Architekt, Bauingenieur und hat auch keine handwerkliche Ausbildung).
    Und wenn er die nötigen Kenntnisse nicht hat, muß er entsprechende Sachkundige hinzuziehen. Auf wessen Kosten denn? Ich dachte er ist durch seinen Auftrag dazu verpflichtet die Leistung Bauleitung (und damit auch Qualitätskontrolle) zu erbringen.
    Fühle mich getäuscht. Aber inzwischen habe ich auch verstanden, dass sich jeder Hundsfott Bauleiter nennen darf :-(


    Ein schriftlichen Vertrag gibt's mit dem Bauleiter übrigens nicht - saudumm werdet ihr sicher sagen.

    Was kann ich tun?
     
  2. #2 Gast036816, 07.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    inwieweit weichen die festgestellten mängel von der werk- und detailplanung ab?

    fordere deinen bauleiter auf, die mängel bis zum xx.xx.xxxx zu beseitigen und den vertraglichen plangszusatand herzustellen. kommt er dem nicht nach, dann bleibt dir nur der gang zum anwalt.

    liegt dir die bauleitererklärung nach lbo vor? liegt die dem amt vor? kennst du den namen der haftpflichtversicherung vom bauleiter? ist der bauleiter in einer kammer gelistet?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 07.03.2013
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    BAuleiter nach LBO hat nichts mit Deinen Ausführungsmängeln zu tun.
    Dessen Job ist es nur, Verstöße gegen die LBO zu verhindern.

    Baumängel interessieren die LBO nur dann, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sind, also i.d.R. bei Brand- und Einsturzgefahren!

    Und Abnahmen sind DEINE Sache!!! Der BLkann Dich dabei begleiten, aber abnehmen musst DU!!
     
  4. #4 ManfredH, 07.03.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Richtig - das Rechtsgeschäft "Abnahme" kann nur der Auftraggeber selbst vornehmen, so habe ich es auch einmal gelernt.

    Aber den (unkundigen) Bauherrn auf die Erfordernis und den richtigen Zeitpunkt der Abnahme hinzuweisen, diese organisatorisch vorzubereiten, d.h. Firmen einladen, Abnahmeprotokolle vorbereiten etc. - das würde ich schon als Aufgabe des Bauleiters ansehen.
    Ich zumindest mache es so, und warte nicht stillschweigend ab, bis der Bauherr (vielleicht) irgendwann mal von sich aus eine Abnahme fordert.
     
  5. #5 Thomas B, 07.03.2013
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    Wohl eher nicht....:
    Naja....in der Besenkammer vielleicht?!

    Grundsätzlich sehe ich hier schon den BH ein Stück weit in der Pflicht sich über die Befähigung des Bauleiters zu informieren. Dazu muß man sich nicht unbedingt irgendwelche Zeugnisse zeigen lassen. Ist der BL zB Architekt, ist er ja zwangsläufig in der AK und hat eine Ausbildung und eine gewisse Anzahl an "Dienstjahren" auf dem Buckel. Ist er kein Architekt, wäre es auf jeden Fall wichtig zu wissen, was denn der BL für einen "Beruf" (nicht Berufung!) vorzweisen hat. Bautechniker? O.K.! Bau.Ing.? O.K. usw.

    Wenn sich jetzt herausstellt, daß dies alles nicht der Fall ist und der BL auch keine handwerkliche Ausbildung vorzuweisen hat, ist natürlich die Frage was ihn zum Bauleiten befähigt und wie er trotz mangelnder Ausbildung dennoch Mängel erkennen kann (Hellseherei? Weiße/ schwarze Magie?....)

    Das soll jetzt kein "Vorwurf" in Richtung BH sein, aber wenn ich Jemanden mit den LP 6 - 8 beauftrage, dann informiere ich mich doch was er kann/ qua Ausbildung können müßte. Daß es auch unter den "Ausgebildeten" weniger geschickte gibt, ist schon klar. Aber Jemand, der mit dem Thema Bau eigentlich gar nichts am Hut hat würde ich nicht zutrauen einen Bau im Sinne des BH zu leiten.....
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 07.03.2013
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    Der genaue Grund für diese Gewaltenteilung wäre ja mal interessant, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dieser Grund befand sich unten rechts, wie Rübe immer sagt (und damit nichts auf dieser I-Net-Seite meint)
     
  7. uban

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    bitter, Referenzen angeschaut und auf doch reingefallen.
     
  8. #8 Thomas B, 07.03.2013
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    ....nur eben den "Bauleiter" nicht gecheckt.

    Wie schon geschrieben: Man muß/ braucht sich nicht von Jedem am Werk Beteiligten einen aussagekräftigen Lebenslauf + Zeugnisse zeigen lassen. Aber ein Nachweis der Qualifikation ist schon das Mindeste.

    Beispeiel: Bei uns gibt es viele Brauereien. Die Brauereigastwirtschaften haben idR den Meisterbrief in der Nähe des Ausschanks hängen. Natürlich verifiziere ich das nicht noch durch eine unabhängige Überprüfung. Der Meisterbrief ist da schon ausreichend ausagekräftig. Das machen auch viele BU in deren Bereich (nicht am Ausschank ;) ) .

    Handwerksbetriebe sind in der Regel häufig auch "Meisterbrtiebe". da kann man eine entsprchende Qualifikation erwarten.

    Aber ein "Bauleiter", der nichts vorzuweisen hat, keine Ausbildfung im Bereich Bau, keine Handwerkserfahrung,....also bitte! So etwas kann man sehr einfach prüfen. "Sie sind Bauleiter?...Welche Ausbildung haben Sie denn/ Was haben Sie denn gelernt/ Wo im Bereich Bau haben Sie denn gearbeitet/ Welche Qullifikation/ Abschluss/ Zertifikat/... haben Sie denn vorzuweisen..." usw. usf.
     
  9. #9 DrSnuggles, 07.03.2013
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    Dämmung zwischen Garage und Wohnhaus (20cm WDVS) und die fehlende Gleitlagerfolie weichen von den Detailplänen ab.

    Die überwiegenden anderen Punkte (und die Liste ist nicht vollständig) gehören nach meinem Verständnis zu den aRdT oder DIN Normen oder ENEV, Verarbeitungshinweise des Herstellers (aber ich bin Laie).
    Beispiel: 4cm Lücke zwischen zwei XPS-Perimterdämmplatten, oder das Nicht-Verwenden von Waterflex auf bituminösem Untergrund, oder die fehlende Diagonalarmierung.
    Diese würde ich nicht extra in den Detailplänen erwarten, sondern diese als Arbeitsgrundlage / als Referenz voraussetzen oder liege ich da falsch?
     
  10. #10 DrSnuggles, 07.03.2013
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    Die Kritik sehe ich ja auch ein, ist völlig richtig. Als Ingenieur bin ich ja in meinem täglichen Arbeitsumfeld auch kritisch unterwegs und muß auch entsprechende Spezifikationen einhalten, Qualifikationen haben.
    Und deswegen könnte ich mich selbst ohrfeigen. Hilft mir leider auch nicht weiter ...

    Warum ich das nicht genauer hinterfragt habe: Es sind mehrere Objekte in unserer Nähe in dieser Konstellation gebaut worden (dieser Bauleiter, dieser Rohbauer) und wir haben mit zwei verschiedenen Bauherren gesprochen und keine negativen Rückmeldungen bekommen. Auch der das WDVS verabeitet hat, haben wir uns an zwei Objekten angesehen, und das sieht - soweit man das von aussen beurteilen kann gut aus. Ich gebe zu, dass das immer noch nicht ausreicht, den Bauleiter hätte ich fragen müssen. In unserem kleineren Örtchen kennt man die Person und zumindes kennt man keine Schreckensmeldungen. Bisher ist da alles immer reibungslos (naja für die Aussenwelt) verlaufen. ABER: Die überwiegenden Bauherren (auch die befragten) haben nicht genau hingeschaut und wollten, dass sich jemand drum kümmert. Da klemmt sich keiner dahinter. Und ja es kann der Eindruck entstehen, dass ich da zu sehr mit der Inschinörsbrille draufschaue, aber ich bin schon absichtlich "tolerant" mit den Beteiligten umgegangen. Das ist dann eher das Thema, wie geht man mit den Handwerkern um, schenkt man Ihnen vertrauen, oder steht man gleich mit dem Zollstock tagelang hinter den einzelnen Leuten. Ich denke soweit wollte ich noch mit Fingerspitzengefühl (ich weiß kann jetzt lächerlich in Anbetracht des Ergebnisses klingen), aber Ihr versteht, was ich meine.
    Aber immer wieder Augen zu drücken, geht halt nicht. Und was ich halt nicht toleriere und das ist was ich den Leuten auch immer sage: Das die Arbeiten nicht so ausgeführt werden wie es sein soll. Und die Überprüfung der Einhaltung sehe ich nicht bei mir, sonderen doch bei den ausführenden Unternehmen selbst und dem Bauleiter als nennen wir ihn mal "verwantwortlicher Projektleiter".

    Ich verstehe auch Ralf's Kommentar, dass ich natürlich die Abhnahme absegnen muß. Und ich darf dabei auch nicht einfach meinen Verstand ausschalten und sollte kritisch bewerten. Aber ich kann mich doch nur begrenzt in Themen einarbeiten und kann doch keineswegs garantieren, dass alles so richtig ausgeführt ist. Meine Absegnung kann doch nicht den Bauleiter aus seiner Pflicht entlassen bzw. aus seiner Verantwortung (bzw. Haftung).
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 07.03.2013
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    Es ist ganz einfach:

    Den Firmen gegenüber nimmst Du rechtsgeschäftlich die Leistung ab! Dafür kannst (und hast) Du Dir einen Fachmenschen dazunehmen, der die abzunehmende Leistung während der Ausführung oder auch nur bei der Abnahme mit seiner Fachkenntnis beurteilt und Dich auf Mängel und Restarbeiten hinweist.

    Macht diese Person dabei wesentliche Fehler, haftet sie natürlich Dir gegenüber (wenn es dann was zu haften gibt und nicht bloß Schulden)

    Sicher kannst Du dieser Person auch eine Vollmacht erteilen, aber das ist in aller Regel sehr unklug.
     
  12. #12 Thomas B, 07.03.2013
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    Da hört sich irgendwie so an, als ob jedes mal der selbe Rohbauer, der selbe Verputzer,... zum Zuge gekommen wäre.

    So etwas KANN sichnatürlich im rahmen einer korrekten Ausschreibung durchaus vorkommen, ist aber schon mal merkwürdig. Du wärst demnach dann ja wohl der Dritte im Bunde, der mit den selben Handwerkern werkelt. Ein eingespieltes Team? Oder kann es sein, daß die Ausschreibung gezielt zu diesem Ergebnis geführt wurde? Wie sieht es mit den anderen gewerken aus? Sind das auch immer die gleichen gewesen, die zum Zuge kamen,? Nachtigall,.....
     
  13. #13 DrSnuggles, 07.03.2013
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    Das ist ein guter Punkt. Die Ausschreibungen kann man nicht wirklich Ausschreibung nennen. Und ja, er hat bereits häufiger mit diesem Rohbauer und auch diesem WDVS Verarbeiter gearbeitet. Die stecken zwar nicht unter einer Decke, aber ich mußte schnell erkennen, dass er scheinbar einen Interessenskonflikt hat. Er will den Unternehmen nicht an den Karren p*****. Leider ist das gepaart mit seiner Unwissenheit eine gefährliche Mischung. Ich stehe momentan als der einzige Miesepeter da, alle anderen Objekte haben ja einwandfrei funktioniert (und der Überzeugung folgt er wirklich).

    Aber wozu ist er denn tatsächlich verpflichtet? Kann ich ihm anschließend beim Honorar überhaupt was kürzen (was jetzt nicht das primäre Ziel ist)? Er hat Ausschreibungen mit Angeboten, aber es gibt keine "Normen" wie die auszusehen haben, oder?
    Genauso bei Vorbereitung der Abnahme, etc. Er kommt nach meinem Verständnis seinen Pflichten nicht nach.

    Aber was ist belastbare Verpflichtung? Ich dachte ja auch, wenn er sich als Bauleiter beim Bauntrag einträgt, dass es gewisse Verpflichtungen/Anforderungen an die Qualifikation gibt und sich da nicht jeder Bubi eintragen kann. Wenn ich einen SV zu Hilfe ziehe (der dann angenommen auch die Qualifikation hat), kann ich ihm dann die Kosten des SV in Rechnung stellen? Und wenn die Gewerke abgeschlossen sind, kann ich dann das Verhältnis mit dem BL beendigen?
     
  14. #14 Gast036816, 07.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das thema abnahme ergänze ich soweit, dass der bauleiter die abnahme vorbereiten muss. im vorfeld wird der auftragnehmer aufgefordert, die dokumentation zusammen zu stellen, die dem bauherrn nach durchsicht auf vollständigkeit überreicht werden. weiter mache ich es immer so, dass ich mit der firma alles vor ort durchgehe, ein protokoll als sogenannte technische abnahme verfasse und alle dinge die auffallen - restleistungen, mängel etc. - werden im protokoll notiert. diese liste bekommt der bauherr. er entscheidet dann ob eine abnahme erfolgt oder ob die liste zu lang ist und ein späterer termin nach erledigung der mängel erfolgt. auf jeden fall nimmt der bauherr ab, der bauleiter wirkt mit und berät den bauherrn. ich schätze, das der TE die vorbereitung zur abnahme meinte, die der bauleiter nicht gemacht hatte.

    @ Dr Snuggles - verstärkungen durch gewebe im wdvs muss nicht in der architektenplanung dargestellt werden, das gehört jedoch in die leistungsbeschreibung rein.

    den vertrag beenden, honorar kürzen etc. kannst du nur, wenn belastbare schreiben vorliegen, nach denen du dem bauleiter mängel an seinen leistungen aufgezeigt hast und ihn mit fristsetzung aufgefordert hast, diese mängel zu beseitigen. erfolgt das dann nicht, gibt es diese gründe. näheres solltest du dann mit einem anwalt klären.
     
  15. #15 Thomas B, 07.03.2013
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    Ausschreibung: Der Planer stellt alle Massen und zusammen, definiert was von we3lchem Material in welcher Menge verbaut werden soll (z.B. 125 m2 Kalk- Gips - Putz, Quallitätsstufe Q2, 250 lfm Eckschutzschienen,...usw. usf.). Diese Leistungsverszueichnisse bekommen verscheiedene Anbieter und füllen diese aus. Das Ergebnis ist vergleichbar, da jeder Anbieter die selben Unterlagen erhalten hat.

    Für diese Leistung bekommt der Planer Honorar (LP 6)

    Angebote: die werden von den Anbietern erstellt. AN stellt zusammen wie er sich das so vorstellt. Unten rechts auf dem letzten Blatt steht dann die Angebotssumme. Bieten mehrere an, sind idR die Angebote nicht exakt vergleichbar (der eine bietet einen Putz der Herstellers A, der andere B, der Dritte C an,...)

    Für diese Leistung erhält der Planer kein oder nur ein vermindertes Honorar. Ein wenig evtl. schon, wenn er die Firmen angeschrieben und mit Kerninformationen versorgt.
     
  16. #16 DrSnuggles, 08.03.2013
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    vielen Dank erst mal für Eure Beiträge. Ich suche gerade einen SV mit dem ich dann die Punkte vor Ort durchgehe, dann werde ich die Mängelbeseitigung fordern. Falls jemand eine Empfehlung für den Bereich WDVS und Abdichtungen hat PLZ 47 Bereich?

    Ok da sieht man meine Unkenntnis. Ich möchte den BL aber seine Pflichten vor Augen führen, derer er sich eigentlich bewusst sein sollte. Speziell den Punkt Sachkunde und dass er im Zweifel jemanden dazu ziehen müßte.
     
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