Was gehört zur "Montage" der Haustüre

Diskutiere Was gehört zur "Montage" der Haustüre im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe: Wir bauen unser Haus mit einem Bauträger. Da wir eine andere Haustüre wollten, als die aus dem Standard...

  1. #1 AJungleGirl, 07.03.2013
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    Hallo,

    ich bräuchte mal eure Hilfe:

    Wir bauen unser Haus mit einem Bauträger. Da wir eine andere Haustüre wollten, als die aus dem Standard haben wir das Gewerk "Haustüre inkl. Montage" herausgenommen.

    Meine Frage ist nun: Was gehört alles zur "Montage"? Gehören da auch die Verputzarbeiten an der Haustüre dazu oder ist das wirklich nur der Einbau der Haustüre?

    Meines Erachtens sind die Verputzarbeiten doch ein extra Gewerk oder seh ich das falsch? Die Haustüre hätte ja vom Bauträger auch verputzt werden müssen, wenn Sie den Einbau vorgenommen hätten!

    Unser Bauträger will nämlich jetzt eine Bestätigung von uns, dass wir die Kosten für den Putzer übernehmen!

    Für eure Meinungen bzw. Erfahren wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße

    Daniela
     
  2. R.B.

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    Ich glaube nicht, dass die Schreiner oder Fensterbauer Eures BT die Verputzarbeiten erledigt hätten, also macht es keinen Unterschied wer die Tür einbaut. Vorausgesetzt, die Tür sorgt nicht für Verzögerungen im Bauablauf, so dass nachträglich Verputzarbeiten anfallen.

    Achte noch darauf wer für die Abdichtung der Tür zuständig ist. Nicht dass der FB meint das ist Sache des Verputzers, und der Verputzer sagt, "nicht mein Bier, wenn nicht vorhanden, dann putzen wir einfach an den Rahmen ran". Wenn von Euch das Gewerk aus dem Vertrag genommen wurde, dann müsst Ihr darauf achten, dass die Arbeiten aufeinander abgestimmt werden.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 AJungleGirl, 07.03.2013
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    Hallo Ralf,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Es hat keine Verzögerungen im Bauablauf gegeben und somit fallen keine nachträglichen Verputzarbeiten an.

    Wenn ich es dann richtig interpretiere, dann muss sich unser BT ohne Mehrkosten um die Verputzarbeiten kümmern, oder?

    Die Abdichtungsarbeiten gehören zur Montage und wurden von unserem Türenbauer erledigt.

    Gruß
    Daniela
     
  4. #4 Achim Kaiser, 07.03.2013
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    Nur dann wenn sich die Arbeiten ohne Verzögerungen - wie vorher auch - ausgeführt werden können.

    Muss der Verputzer aus irgendwelchen - durch die Vertragsänderung begründeten Umstände - 3x zusätzlich anfahren ....wird der dir was erzählen ....

    Da kommts auf die Situation an ... wer, wann, wo zu welchem Zeitpunkt was zu tun hat ....

    Wenn also die Türe nicht termingerecht eingebaut wäre ... dann können hier zusätzliche Aufwendungen schon in Sicht kommen .... ohne Mehrkosten ist also mit Vorsicht zu geniesen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Dann würde ich den BT mal fragen, wie er sich das vorstellt bzw. welche Mehrkosten er hier in Rechnung stellen möchte, wenn diese nicht angefallen sind. Du schreibst ja nur, dass er von Euch möchte, dass Ihr die Kosten für den Verputzer übernehmen sollt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, was für Kosten das sein sollen. Es ist doch sehr unwahrscheinlich, dass durch die Herausnahme der Tür auch der Anteil des Verputzers für diese Arbeiten herausgenommen wurde.

    Durch die Herausnahme des Gewerks sind ihm somit keine Mehrkosten entstanden, und wenn für die Herausnahme eine Art Verlustkompensation vereinbart war, dann ist diese auch so zu benennen.

    Ohne zu wissen was hier vereinbart wurde, kann man das zwar schlecht beurteilen, aber es riecht zumindest danach, dass diese Forderung nicht gerechtfertigt ist.

    Gruß
    Ralf
     
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