Wie schätzt Ihr folgende "Berechnung der baulichen Nutzung" ein?

Diskutiere Wie schätzt Ihr folgende "Berechnung der baulichen Nutzung" ein? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, zunächst ich bin kein gänzlicher Neuling hier, nur mein Account mag aus mir unerfindlichen Gründen nicht mehr :-( Ich bitte...

  1. #1 Nageleisen, 07.03.2013
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    Hallo zusammen,

    zunächst ich bin kein gänzlicher Neuling hier, nur mein Account mag aus mir unerfindlichen Gründen nicht mehr :-(

    Ich bitte um eine unverbindliche Einschätzungen zu dieser Berechnung der baulichen Nutzung.

    Eckdaten
    ---------
    Neubaugebiet Baden-Württemberg nur GRZ 0,3 und Gebäudehöhe sind festgelegt. Grundstücksfläche ist 550m²
    Überbaute Fläche Gebäude ca. 140m²
    Garage geplant in Grenzbebauung (mit Garagendach Nutzung als Terrasse!) ca. 55m²
    Terrasse Einliegerwohnung EG ca. 19m²
    Hofeinfahrt/Garagenzufahrt + 3 Stellplätze (versickerungsfähig gepflastert) ca. 90m² davon ca. 75m² im Baufenster

    laut Bauantrag:
    ---------------
    anzurechnende baul. Anlagen 140m²
    mitzurechnende Anlagen 75m² (vermutlich Garage + Terrasse)
    davon anzurechnende Stellpl. und Garagen 55m²

    In Anspruch genommen 215 m² / 55m²

    zulässige Nutzung 0,3x550 165m²
    + 50% gem. §19 Abs. 4 BauNVO 83m²

    zulässige Nutzung gesamt 248 + 55 m²

    zulässige Nutzung überschritten: Nein


    ich rechne so:
    --------------
    anzurechnende baul. Anlagen 205m² (Gebäude + Garage mit Dachterrasse)
    mitzurechnende Anlagen 95m² (Hofeinfahrt + Stellplätze + Terrasse)
    davon anzurechnende Stellpl. und Garagen ca. 37,5m² (Fläche der 3 Stellplätze)

    In Anspruch genommen 300 m² Stellplätze 37,5m²

    zulässige Nutzung 0,3x550 165m²
    + 50% gem. §19 Abs. 4 BauNVO 83m²

    zulässige Nutzung gesamt 165 + 83 m²

    zulässige Nutzung überschritten: JA und zwar ganz erheblich

    Meiner Einschätzung nach, wird hier gleich in mehrerlei Hinsicht "großzügig ausgelegt".

    1) Abgesehen davon, dass ich denke, dass die Garage mit der Dachnutzung ihr Grenzbebauungsprivilieg verliert, müßte Sie meiner Ansicht nach zu den baulichen Anlagen zählen.

    2) Die Hofeinfahrt + Stellplätze wurden, wenn ich das richtig sehe, bei der Berechnung komplett weggelassen. Müßten meiner Ansicht nach aber mitzählen.

    Sehe ich das falsch?

    Vielen Dank im voraus für Eure Kommentare
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 07.03.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich sehe zunächst 2 Berechnungen, die beide falsch, beide richtig oder jede eines von beiden sein kann!

    Da es vermutlich um die GRZ geht, ist wie folgt zu rechnen:

    Alle Bauwerke sind anzurechnen. Bauwerke sind neben Haus und Garage auch, Terrassen, Wege, Zufahrten, Gartenhäuser, Swimmingpool, ganz spitz gerechnet sogar Trittsteine in Beeten, soweit sie nicht aus Naturstein sind!

    Für die Garage, deren Zufahrt, Stellplätze und Nebenanlagen im Sinne des §14 (?) BauGB kann eine 50%tige Überschreitung (max. jedoch GRZ 0,8) hearngezogen werden, wenn kein B-Plan diese verbietet oder einschränkt

    Also muss das Haus samt Terrasse, Weg, usw eine Projektionsfläche < 163 m² haben.
    Alles zusammen muss eine Projektionsfläche < 163 * 1,5 < GRZ 0,8 haben, wenn nicht eingeschränkt
     
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