Wie ist der Bebauungsplan zu verstehen ?

Diskutiere Wie ist der Bebauungsplan zu verstehen ? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo. Wir möchten ein EFH mit 42 Grad Satteldach bauen und sind uns nicht ganz sicher wie der Bebauungsplan bezüglich Dachaufausbildung zu...

  1. Posent

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    Hallo. Wir möchten ein EFH mit 42 Grad Satteldach bauen und sind uns nicht ganz sicher wie der Bebauungsplan bezüglich Dachaufausbildung zu verstehen ist. Wir möchten am liebsten einen dritten Giebel mit einen Schleppdach haben alternativ einen dritten Giebel mit Satteldach. Bei beiden Varianten sollen im Giebel 2 Bodentiefe Fenster enthalten sein.

    Wir haben von unseren Generalunternehmer die Rückmeldung erhalten das: " Dachfläche von einem Meter unter der Gaube gefordert wird" und deshalb unser geplanter dritter Giebel nicht möglich ist.

    Ist das Laut Bebauungsplan erlaubt ?


    Unbenannt (2).jpg
     
  2. Posent

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    Wir wollten am liebsten das Dach so haben oder mit Satteldach halt.

    Haus1.jpg
     
  3. #3 Gast036816, 08.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ist nach dem b-plan, wie ich ihn gelesen habe, nicht zulässig. dafür müsstest du eine befreiung beantragen und begründen.
     
  4. Posent

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    Was genau ist denn erlaubt ? Warum ist nicht erlaubt was ich gerne hätte ? Benötige etwas mehr input.....
     
  5. #5 Pruefhammer, 08.03.2013
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    na, ist doch klar, im B-Plan steht, dass unterhalb der Gaube bis zur Traufe 1m Dach verbleiben muss, bei Dir ist die Gaube bündig mit der Außenwand, daher unzulässig.
     
  6. #6 Baufuchs, 08.03.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Posent

    Das was Du im Bild zeigst ist nach den Fesetzungen deines B.-Plans zulässig, weil es sich nicht um eine (Hab ich in ähnlichem Fall schon durchexerziert) Dachgaube handelt. Nur für Dachgauben sieht dein B.-Plan einen Abstand zur Traufe vor. (Nicht für sonstige Dachaufbauten).

    Es gibt Urteile des Oberverwaltungsgerichts NRW, nach denen eine Gaube wie folgt definiert ist:

    "Dachgauben sind nur solche Dachaufbauten für stehende Fenster, welche in allen Teilen auf dem Dach und nicht ganz oder teilweise vor oder auf einer Außenwand errichtet werden. Eine Gaube muß gegenüber der Außenwand zurücktreten."

    OVG NRW AZ 10 B 860/01 und AZ 10 B 1378/01
     
  7. #7 Baufuchs, 08.03.2013
    Baufuchs

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  8. #8 Gast036816, 08.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da bin ich aber gespannt!
     
  9. #9 Baufuchs, 08.03.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Posent´s Generalunternehmer soll halt seinen Architekten in die Spur schicken.

    Im Moment sieht es so aus, als mache der sich die Sache einfach. "Geht nicht" kostet weniger Aufwand, als sich mit dem Bauamt auseinander zu setzen.
     
  10. Neutal

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  11. #11 Baufuchs, 08.03.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Unter Dacheinschnitt versteht man eine Dachloggia.

    Die will Posent ja gar nicht bauen.
     
  12. #12 Baufuchs, 08.03.2013
    Baufuchs

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  13. #13 likema33, 08.03.2013
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    Sehe ich auch so.
     
  14. #14 Pruefhammer, 08.03.2013
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    mit dem entsprechend von baufuchs angeführten Urteil muss man seiner Auffassung zustimmen, die Damen und Herrn B-Planersteller haben es mit den Begrifflichkeiten scheinbar nicht so genau genommen - kann mir nicht vorstellen, dass das Absicht war. Wenn man das mit diesem B-Plan weiterdenkt, dann sind Gauben auch bis zum Ortgang möglich und müssen die 2m Abstand nicht einhalten und haben keine Längenbegrenzung. Schön für den BH, da kann er sich ja austoben
     
  15. #15 ManfredH, 09.03.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Sehe ich ganz genauso - gewollt ist diese Form von Gaube sicher nicht nicht, auch wenn sie formalrechtlich vielleicht zulässig ist.

    Leider wieder mal ein Beispiel, bei dem die gestalterischen Ziele bzw. die daraus resultierenden Festsetzungen nicht genau genug durchdacht wurden, und/oder der Text der Festsetzungen schlampig formuliert wurde, und sich daraus dann Unklarheiten und Auslegungsprobleme ergeben.

    Wenn ich allein schon lese "...die durchgehende Dachfläche muss mindestens 1 m betragen..." - was für ein sprachlicher Blödsinn !!!:mauer
    Gemeint ist sicher, dass der Abstand der Gaupenvorderkante von der Traufe 1 m betragen muss; Flächen werden m.W. immer noch in m2 gemessen.
    Mag jetzt mancher für spitzfindig halten; ich sehe solche Kleinigkeiten als Anzeichen dafür, dass die restliche Planung wahrscheinlich auch nicht sorgfältiger erstellt wurde, und liege damit meistens richtig
     
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