Frage zu Gründungsgutachten ....

Diskutiere Frage zu Gründungsgutachten .... im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, Heute haben wir das Baugrundgutachten bekommen indem entweder von kostenintensiver Tiefgründung gesprochen wird oder alternativ ein...

  1. ju2012

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    Hallo,

    Heute haben wir das Baugrundgutachten bekommen indem entweder von kostenintensiver Tiefgründung gesprochen wird oder alternativ ein mindesten 0,5m dickes Gründungspolster aus gut verdichtungsfähigem Material (Kies oder Schotter der Körnung 0/45) vorgeschlagen wird.
    Zitat:

    Anschließend werden die Gründungspolster aus gut verdichtetem Material (Kies oder Schoter) in zwei Lagen eingebaut und auf 100% der Proctordichte verdichtet. Auf dem erfolgreich verdichteten Unterbau können bei der Berechnung der Bodenplatten über idealisierte Streifenfundamente und einer Mindestbreite der Fundamente von 0,50 m Bodenpressungen bis 175 kN/m² zugelassen werden. erfolgt die statische Berechnung nach dem Bettungsmodulverfahren, kann eine Bettungziffer von 15 MN/M3 angesetzt werden.

    Stutzig macht uns aber dann der folgende Satz:

    Bei voller Ausnutzung dieser Pressungen werden die Setzungen erfahrungsgemäß bis 1,3 cm und die Stezungsdifferenzen bis 1,1 cm betragen.

    Sind die zu erwartenden Setzungen noch im normalen Bereich oder sollte man von einer solchen Gründung absehen.

    Viele Grüße
    Jörg
     
  2. #2 Gast036816, 09.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    setzungen hast du immer bei einem neubau, es sei denn, du baust auf massiven fels.
     
  3. ju2012

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    Danke für die schnelle Antwort. Das Setzungen unvermeidlich sind hab ich mit schon gedacht.
    Das was mich stutzig macht ist die Setzungsdifferenz von 1,1 cm.

    <Laien Modus on>
    Ich verstehe das so, das sich das Haus auf einer Seite um 1,3 cm setzen könnte und auf der anderen Seite nur um 0,2 cm (Differenz 1,1 cm) ist das korrekt? Find ich halt ein bisschen viel ...
    <Laien Modus Off>

    Danke
    Jörg
     
  4. #4 StefanMD, 09.03.2013
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    Die zu erwartenden Setzungen liegen in einem normalen Bereich.

    Zu den Setzungsdifferenzen gibt die DIN EN 1997-1 (EC 7) folgenden Hinweis:
    Ein Winkel von 1/500 bedeutet dabei, dass bei einer 10 Meter breiten Fundamentplatte Setzungsdifferenzen von 2 cm schadlos aufgenommen werden können. Diese Verdrehungen werden schon im Sicherheitsmodell der Statik berücksichtigt. Die Setzungen sind außerdem nur zu erwarten, wenn die Bodenpressung von 175 kN/m² ausgereizt wird. Was dort wirklich ankommt, das kann dir nur dein Statiker sagen.


    Worüber ich mir aber mehr Gedanken machen würde, ist die Forderung eines Verdichtungsgrads von Dpr = 100% (http://de.wikipedia.org/wiki/Proctordichte). Da fährt man mal nicht eben mit einer Rüttelplatte drüber! Das muss vereinbart und nachgewiesen werden (ein Baugrundguchtachter / Baugrundbüro/labor kann das ermitteln).

    Grüße,
    Stefan
     
  5. #5 Gast036816, 09.03.2013
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    Gast036816 Gast

    die 2 mm differenz merkst du nicht. wenn du glück hast, kann der vermesser die 2 mm später mal erfassen, wenn er sie nicht erfasst, liegt das an den vermessungstoleranzen von 2 mm.
     
  6. #6 peterk61, 09.03.2013
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    Die Setzungsberechnungen sind ziemlich ungenau. Setzungen in mm anzugeben ist daher ziemlicher Quatsch.

    Wenn der Kollege sich nicht verrechnet hat, scheint der Baugrund bei den angegebenen Werten gar nicht so schlecht zu sein. Setzungen von 1 cm bis 2 cm treten vor allem bei bindigen Böden immer auf.
     
  7. #7 alex2008, 10.03.2013
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    Proctor ist in diesem Falle aber auch nicht unbedingt der Stein der Weisen.

    Der ist sehr aufschlussreich für Böden bei denen die Verdichtung sehr stark vom Wassergehalt bestimmt und die max. Verdichtung praktisch auch vom Wassergehalt begrenzt werden kann.
    Bei nichtbindigen Mineralstoffgemischen wird in der Praxis aber eher Wasser zugeführt um die Verdichtungsarbeit zu erleichtern. Ein zu hoher Wassergehalt ist eher seltener. Dass limitierende ist gerade bei gebrochenem Korn mit zunehmender Größe der Größtkörner die notwendige Verdichtungsenergie.
    Und genau diese ist bei Proctor eben aufgrund genormter Versuchsbedingungen limitiert.

    Man verdopple einfach mal die Anzahl der Schläge bei bindigen Böden und bei nichtbindigen Böden und vergleiche die daraus resultierenden Ergebnisse mit denen des genormten Versuches.

    Eine Kontrolle der Verdichtung mittels Lastplattendruckversuch ist deswegen meist aufschlußreicher und bei Schotter auch deutlich praktikabler.

    Den vorgeschlagenen Schotter 0/45 (auch noch in nur 2 Schichten) sehe ich aus praktischen Gründen als suboptimal an. Bei diesem Größtkorn ist weniger Vibration gefordert sondern ordentlich Schlagkraft. Dass ist wie Stefan schon erwähnt hat nicht mal eben so einfach mit Rüttler drüberrutschen lassen getan. Da sind egal ob Rüttelplatte, Anbauverdichter, Walzen ordentliche Brummer gefragt.
     
  8. ju2012

    ju2012

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    Moin,

    Das ist es was ich beim Bauen liebe. 3 Leute 3 Meinungen :wow.
    Und nu? Vertrau ich dem Bodengutachter? Leg ich das Gutachten noch einem 2.ten Gutachter vor? Beauftrage ich noch einen weiteren Gutachter. :mauer
    Unser Architekt meint: Alles kein Problem und beherrschbar, aber irgendwie werde ich auf Grund der vielen unterschiedlichen Informationen immer kritischer.

    Ich hab schon Angst wenn das nächste Gutachten (Bodengutachten) bei uns aufschlägt :)
     
  9. #9 Gast036816, 10.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    schlimmer wären 3 fachleute und 4 meinungen!
    vertrau deinem bodengutachter, der kennt alles vom objekt, wir nur einen kleinen auszug.
     
  10. #10 peterk61, 10.03.2013
    peterk61

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    Hallo ju2012,

    die Meinung deines Architekten und jeder Beitrag gehen in dieselbe Richtung: Die vom Baugrundgeologen berechneten Setzungen sind normal und werden von dem Haus ohne Weiteres verkraftet. Es besteht kein Grund ein zweites Gutachten anzufordern und es gibt keine verschiedenen Meinungen.

    Die Hinweise von StefanMD und Alex2008, dass die vom Bodengutachter für das Gründungspolster geforderte Verdichtung von ausführenden Unternehmen nachzuweisen ist und die Gründungssohle vom Bodengutachten abzunehmen ist, sollte nicht als Kritik am Gutachten sondern als Ratschlag gesehen werden, dem Folge geleistet werden sollte.

    Die Vorgaben des Bodengutachtens sollten in die Beauftragung des Erdbauers einfliessen. Der Erdbauer muss nachweisen, dass er entsprechend den vereinbarten Vorgaben gearbeitet hat. Der Bodengutachter sollte die Gründungssohle vor und nach Einbau des Gründungsspolster abnehmen, um nachzuweisen, dass die Befunde von einigen, oftmals wenigen Bohrungen/Baggerschürfen, anhand denen er das Gutachten geschrieben hat, mit der gesamten Gründungssohle übereinstimmt. Das ist vollkommen übliches Vorgehen.
     
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