Potenzialausgleich verlängern/verteilen?

Diskutiere Potenzialausgleich verlängern/verteilen? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Guten Morgen, ich würde gerne noch ein bisschen was an den Potenzialausgleich hängen. Um genau zu sein: BK Anschluss, SAT Multiswitch und...

  1. #1 Paradise, 11.03.2013
    Paradise

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    Guten Morgen,

    ich würde gerne noch ein bisschen was an den Potenzialausgleich hängen.
    Um genau zu sein: BK Anschluss, SAT Multiswitch und Kabelkanäle zwecks EMV.

    Nun ist es so das die Potentialausgleichsschiene im Bad (Keller) sitzt.
    Das ganze ist ein Band/Fundamenterder 30 x 3,5 mm.
    Von dort gehen ab:
    1. 16mm2 zum Hauptverteiler
    2. 10mm2 in den Heizungskeller wo von Rohr zu Rohr durch verbunden ist.
    3. 16mm2 durch den Heizungskeller und von da durch die Waschküche.

    Das einzige was ich mir vorstellen kann wo Punkt 3 hin geht ist der Öltank (Erdtank).
    Kann ich diese 16mm2 im Heizungsraum trennen und hier eine weitere Potentialausgleichsschiene einfügen.
    Kann ich an dieser dann soviel dran hängen wie ich möchte?
    Eventuell auch mal die Satschüssel und ne Solaranlage?

    Sollten die 16mm2 nicht langen um sie so oft zu verteilen. Wie wäre es zusätzlich einen Erdspieß an diese zweite
    Potentialausgleichsschiene zu hängen.
    Hier neben ist ein Keller der noch keine Bodenplatte hat. Hier könnte ich einen Erdspieß einschlagen.
    Schön feucht bzw leitend wäre es da, da dort das Grundwasser nur ca 2 Meter tief ist.

    Bade- und Duschwannen hängen übrigens in den Stockwerken per 6mm2 an den Unterverteilungen.
    Vom Hauptverteiler gehen 5 x 10mm2 zu den Unterverteilern.
     
  2. Dipol

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    Nur bei eindeutig dokumentierten Erdungsanlagen kann man deren Blitzstromtragfähigkeit beurteilen. Bei Zweifel an der Funktionstüchtigkeit ist ein zusätzlicher Erder -möglichst in NIRO-Ausführzung- sinnvoll. Üblicherweise wird die Funktionstüchtigkeit meistens ohne Messung unterstellt.

    Jeder blitzstrombelastete Erdleiter muss gefährliche Näherungen zu Personen und anderen Kabeln durch Einhaltung normkonformer Trennungsabstände nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) vermeiden. Äußerer Blitzschutz und nicht blitzstrombelasteter innerer Blitzschutz sind sinnvollerweise so spät wie möglich vor der Hauserdung zu verbinden. Mehrere Erder sind miteinander blitzstromtragfähig zu verbinden, siehe ABB-Merkblatt # 10.
     
  3. #3 Paradise, 11.03.2013
    Paradise

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    Was heißt eindeutig eindeutig dokumentiertet?
    Das Haus wurde in den 80ern gebaut. Mein Vater hat Elektriker Anfang der 70er
    gelernt. Wenn ich den heute Frage wo das eine 16mm2 hin geht dann weiß er es
    nicht mehr. Nun ja, mit Dingen wie EMV oder das dieses und jenes so nicht
    zulässig ist braucht man jemand dieser Generation nicht kommen.

    Mir gings auch weniger um Blitzschutz als um EMV und Potentialausgleich.
    Wenn ich die Satschüssel nicht dran hänge, kann ich dann einfach eine zweite
    Schiene in das 16mm2 einfügen?

    Außer das von mir aufgeführte gibts da nichts.
    Ich werd mal den Stahldeckel vom Tankschacht aufmachen und schauen
    ob da was ankommt. Aber außer dem Tank ist da im Hof neben der Waschküche
    nichts. Und ob ich da was sehe weiß ich nicht.
     
  4. Blitz

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    Hallo Paradise

    normal spricht nicht's dagegen, wir sprechen hier über die Erdung von metallisch leitenden Bauteilen.
    Eine Antennenanlage die aus der Dachhaut ragt muss geerdet werden! Weitere Erden verbessern
    den Gesamterdungswiderstand
     
  5. nolu13

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    Und das was Dipol und Blitz beitragen ,sollte als Antwort auch jetzt genügen.
    Sonst wird es eine Anleitung zum Murksen.:bef1021:

    Als Heimwerker sollte man die Finger von Dingen lassen, die die Betriebssicherheit einer technischen Einrichtung beeinträchtigen können!:smoke

    Was noch zu bedenken wäre ,ist ein gescheiter Überspannungsschutz der Elektro-Anlage.
    Und der hat nur seine volle Funktion,wenn der PA fachgerecht ausgeführt ist.

    MfG
    nolu13
     
  6. #6 Paradise, 11.03.2013
    Paradise

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    Überspannungsschutz der Elektro-Anlage?
    Wer hat so was? Ich kenne niemand der mal 2000€ für grob, mittel und Feinschutz + die kosten für
    einen Blitzableiter (falls nicht vorhanden) hinlegt.

    Mittel und Feinschutz ist bezahlbar und war schon in Überlegung.
    Aber man liest überall das das ohne Grobschutz sinnlos ist.
    Warum verstehe ich allerdings nicht wenn doch mehr Schäden durch
    in der nähe/entfernte als durch direkte Einschläge verursacht werden.
    Bzw. die Wahrscheinlichkeit dieser viel höher ist.

    Aber was so geschrieben wird und Handwerker machen sind sowieso zwei paar Schuhe.
    Weder Unitymedia noch den Betrieb der die Satschüssel der Mieter oben aufs Dach gesetzt hat
    hat die nicht vorhanden Erdung gestört.
     
  7. R.B.

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    Tja, letztendlich ist und bleibt der Hausbesitzer verantwortlich. Nur weil jemand etwas nicht bemängelt muss es noch lange nicht richtig sein wenn man darauf verzichtet.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 Paradise, 12.03.2013
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    Nur sollte darauf hingewiesen werden.
    Ältere Menschen werden wohl kaum die VDE lesen wenn sie eine Antenne bei einem Handwerker in
    Auftrag geben. Bzw wahrscheinlich nicht mal was davon gehört haben.
     
  9. R.B.

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    Das ist vielleicht moralisch richtig, aber juristisch sicherlich nicht. Als Autofahrer muss ich mich auch selbst informieren und kann nicht darauf vertrauen, dass mit beim Reifenwechsel der Händler einen umfangreichen Vortrag hält über Fahrsicherheit, Eigenheiten meines Fahrzeugs, Inspektionsintervalle usw. usw.
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das hat schon seinen Grund.

    Ich staune immer wieder. Ständig hört man, dass die Leute nicht immer "von oben" reguliert werden möchten, aber dann bei solchen Kleinigkeiten schon jammern, "dass man nicht darauf hingewiesen wird".

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Paradise, 12.03.2013
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    Das hat was mit Regulierung zu tun?
    Ich kauf mir also ein Haus und dann muss ich erst mal ne elektro Lehre machen um zu wissen das ins Bad in FI
    gehört von dem ich vorher nie etwas gehört habe.
    Dann natürlich noch Statik studieren um zu kontrollieren ob die Handwerker genug Eisen in die Decke haben?
    Ich denke doch mal nicht und der Handwerker ist Haftbar.
     
  11. nolu13

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    Ja genau!
    Die richtigen Dinge zur rechten Zeit tun!
    Gewusst wie,zum richtigen Zeitpunkt!
    Und Das können nur Fachleute!
     
  12. R.B.

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    Das hat mit dem Handwerker gar nichts zu tun. Du kaufst ein Haus (Bestand) und damit ist erst einmal alles gut. Sobald Änderungen durchgeführt werden, kann es erforderlich sein, dass Teile der Anlage (Beispiel Elektro) auf den neuesten Stand gebracht werden müssen. Erst dann muss der Fachmann der diese Arbeiten ausführt darauf hinweisen, ansonsten darf er die Arbeiten nicht ausführen.

    Dein Beispiel mit dem RCD ist nicht korrekt. So lange an der Anlage nichts gemacht wird, muss der RCD auch nicht nachgerüstet werden. Nebenbei bemerkt, gilt die Pflicht nicht nur für´s Bad, sondern vereinfacht gesagt für alle Steckdosen im Haus.

    Letztendlich ist und bleibt aber der Hausbesitzer verantwortlich, auch wenn er einen Teil der Verantwortung delegieren kann. Nimmt er selbst irgendwelche Änderungen vor, dann ist er sowieso in der Verantwortung, und wenn er dann auch noch Arbeiten ausführt die er gar nicht ausführen dürfte, dann gehen die Probleme erst richtig los.

    Gruß
    Ralf
     
  13. Julius

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    Denn es kann sehr wohl sein, daß die Elektroanlage auch beim Eigentumsübergang bereits schadhaft ist (und auch Anlagen, die noch nie den Bestimmungen entsprochen haben können, finden sich ab und an...)!
    Oder es fand/findet eine Nutzungsänderung statt.
    Dann besteht jeweils sofort Instandsetzungs- und ggf. auch Nachrüstpflicht!!!

    Um das zu klären, muß man aber nicht selbst die entsprechende Berufsausbildung machen (daß Du dies behauptet hast, ist sicherlich nur ein bewußt provokanter Unsinn gewesen), sondern schlichtweg einen Fachmann mit der kompletten Überprüfung beauftragen.

    Im Übrigen sind solche Debatten eine für mich unverständliche Haarspalterei.
    Denn wer das unterläßt, spielt schließlich mit seinem Leben und dem seiner Angehörigen, Mieter, Besucher etc.
     
  14. Ludolf

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    Darum ging es doch wohl...

     
  15. #15 Rudolf Rakete, 15.03.2013
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    Das Unitymedia das nicht gestört hat kann ich nicht glauben. Die haben nämlich im Abnahmeprotokoll ein Feld in dem eingetragen wird ob der Potentialausgleich angeschlossen wurde oder nicht. Vielleicht hat der Monteur nicht darauf hingewiesen aber protokoliert hat er das bestimmt.
     
  16. #16 OBommel, 24.04.2013
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    Also ich habe hier schon des öfteren gesehen, dass Unitymedia einfach einen roten Aufkleber auf der nicht an den PA angeschlossenen Anlage hinterlässt und davon ausgeht, dass das irgendwann mal irgendwer sieht und dementsprechend handelt:
    [​IMG]
     
  17. Dipol

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    Unitymedia hat jedenfalls kein Interesse an Blitzstromeintragungen durch erdungspflichtige aber normwidrig ungeerdete Antennen.

    Erfahrungsgemäß ist noch immer vielen EFK unbekannt, dass bei Gebäuden ohne Blitzschutzanlage der PA konventionell direkt geerdeter Antennen nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) ausschließlich schleifenfrei am Antennenträger geerdet werden darf. Das gilt auch für den PA eines Multischalter im UG der sich unmittelbar neben der HES befindet und nicht zusätzlich vermascht werden darf, weshalb möglichst abstandslos zu den Koaxkabeln ein PA-Leiter zu verlegen ist.

    Diese Bestimmung der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) wird bei kombinierten Sat.-/BK-Anlagen sogar im Dibkom Kabelnetzhandbuch missachtet. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die Antenne -auch ohne Blitzschutzanlage- nach dem Stand der Technik von einer qualifizierten Blitzschutzfachkraft in den Schutzraum einer getrennten Fangeinrichtung stellen und muss auf den Kabeln und Endgeräten keine galvanischen Teilblitzströme mehr befürchten und ein normkonformer PA ist dann auch mit BK-Anschluss problemlos möglich.

    Das Verschieben der Verantwortung für einen fehlenden PA-Anschluss ist bereits bei Altanlagen eine Gratwanderung. Schließlich sind für das Versäumnis die Rechtsvorgänger DBP und Telekom wenigstens mitverantwortlich, denn auch nach alten VDE 0855 war die Erdung des HÜP obligatorisch.

    Im neuen UMKBW-Partner-Handout steht im eindeutigen Gegensatz zur DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1), dass sogar für Neuinstallationen ein ungeerdeter Schutzpotenzialausgleich genügen würde. Nach dem alten KBW-Partner-Handout war ohne geerdeten Schutzpotenzialausgleich jede weitere Tätigkeit zu unterlassen.

    Der Normverstoß des neuen Handouts wurde bereits in der de-online thematisiert.
     
  18. #18 Dieter70, 26.04.2013
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    Also ein üblicher PA im TN System ohne Anlagenerder?
     
  19. Dipol

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    Die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) verlangt ausnahmslos bei jeder Netzform, dass für einen BK-Anschluss eine Hauserdung vorhanden sein muss. So war es auch bei Kabel BW bis zur Übernahme durch Unitymedia gängige Praxis.

    Nach dem neuen Handout wird eine Erdung des Schutzpotenzialausgleichs bei "bestehenden Gebäuden" unabhängig von der Netzform und auch dem Gebäudealter für entbehrlich erklärt. Erdung vergessen oder normwidrig: Was soll es, Hauptsache neue Umsätze generiert! Das fällt sogar noch hinter den Normenstand uralter VDE 0190 zurück, wonach bereits eine Hauserdung gefordert war wenn das Gebäude an das Telefonnetz angeschlossen war.
     
  20. #20 Dieter70, 27.04.2013
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    Normwidrig hin oder her:
    Ein Altbau mit Erder ist eher die Seltenheit, und du kannst ein Kreuz im Kalender machen, wenn du sowas vorfindest. BK und Telefonanschluß haben die aber schon(fast) immer. Zumindest den Telefonanschluß in der Regel seit ihrer Errichtung, BK kam dann in den 80ern dazu.

    Und ich kenne kein Bestandsgebüde wo auf wunsch des TK-Anbieters ein Erder nachgerüstet worden wäre. Der Sinn erschließt sich mir auch erst recht nicht.
     
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