Wie relevant ist eigentlich der Energieeinsparnachweis?

Diskutiere Wie relevant ist eigentlich der Energieeinsparnachweis? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Guten Morgen, aufgrund von Heizproblemen erwähnte der Heizungsbauer unserer Baufirma den Bezug zum Energieeinsparnachweis (Neubau 2011), welcher...

  1. mawi70

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    Guten Morgen,

    aufgrund von Heizproblemen erwähnte der Heizungsbauer unserer Baufirma den Bezug zum Energieeinsparnachweis (Neubau 2011), welcher Bestandteil seiner Heizlastberechnung war, und diesen sollten wir einmal prüfen.

    Dabei sind uns einige Unstimmigkeiten aufgefallen:

    1. Es wurde lediglich eine Gebäudehöhe von 2,60 m zugrunde gelegt; unser Gebäude hat aber insgesamt 7,15 m.
    2. Es wurde nur 1 Geschoss berücksichtigt; unser Haus hat jedoch 2 Vollgeschosse.
    3. Es wurde nur eine Heizkreistemperatur 35/28°C für die FBH (integrierte Heizflächen) berücksichtigt, nicht aber für die freien Heizflächen (Heizkörper).
    4. Für die Heizung sind 3 Wärmeerzeugerarten eingeflossen: neben einem Erdgasbrennwertkessel mit einem Deckungsanteil von 80 % und Solar mit 10 % wurde auch eine indirekte Stückholzfeuerung mit 10 % Deckungsanteil in die Berechnung integriert. Aber wie verhält die Berechnung sich, wenn der Kaminofen sich gar nicht oder nur selten in Verwendung befindet?

    Der Statiker unserer Baufirma schrieb hierzu u. a.:
    „Der EnEV- Nachweis ersetzt nicht die Heizlastberechnung des Heizungsbauers. Ein Vergleich der EnEV-Bedarfsberechnung mit tatsächlichen Verbräuchen schließt sich wegen der normierten Berechnungsmodalitäten der EnEV grundsätzlich aus. Das gilt auch für die Höhen und Wohnflächen, die automatisch vom Programm generiert werden.“

    Sind unsere entdeckten Unstimmigkeiten am Ende gar keine Unstimmigkeiten? Aber wozu dann ein Energieeinsparnachweis, wenn korrekte Angaben z. B. zu Gebäudehöhe, Geschossanzahl und Übergabeart irrelevant sind?

    Über Ihre Erfahrungen hierzu freue ich mich sehr.

    Gruß
    Marlon
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Entweder stellst Du hier anonymisierte Zeichungen und Kopien des EnEV-Nachweises ein oder Du zeigst das ganze einem SV.

    Einige Deiner Aussagen können Fehler im Ausweis, aber auch Lesefehler Deinerseits seien.
    So mal eben:
    * Passt
    * Ist Murks
    kann man nach Deinen Angaben nicht sagen!
     
  3. JDB

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    Die erwähnten Punkte sind zwar ggf. z.T. nicht ganz sauber angesetzt, verändern aber nicht das Gesamtergebnis in einem nennenswerten Umfang.
    Pkt 1+2 sind auch nur informativ und spielen in dem Berechnungsgang keine weitere Rolle.

    Ich freue mich über jeden, der sich mit den Unterlagen auseinandersetzt.
    Aber warum jetzt? Wird jetzt "alles" in Zweifel gezogen?
    Falls hier Mängel gesucht werden: Holzweg!

    Auch das ist korrekt. Auch schon 100x diskutiert hier.
     
  4. mawi70

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    Ich würde nicht sagen, dass wir nach Mängeln suchen; vielmehr ergaben bzw. ergeben sich diese mit der Zeit.
    Wie in diesem Fall, wo der Heizungsbauer rät, den Nachweis zu prüfen.
    Und irgendwann beginnt man tatsächlich zu zweifeln, da dieses nicht das einzige Problem ist, das wir mit unserem Neubau haben.

    Anonymisierte Kopie des EnEV-Nachweises folgt ...
     
  5. JDB

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    Viel interessanter als der angesetzte Kamin ist der 10%igen Solaranteil als Heizungsunterstützung.
    Wieviel m² Kollektorfläche hast Du denn und wie groß ist Dein Pufferspeicher?

    PS:
    Falls Du Probleme mit der Heizung hast, dann ist die Antwort des Heizungsbauers schon beachtlich.
    Der darf sich allenfalls die U-Werte aus dem Nachweis ziehen, den Rest muss er selbst ermitteln.
     
  6. mawi70

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    Wir haben einen 412-Liter-Solar-Pufferspeicher und 9,48 m² Solarkollektorfläche.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2013
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    Ich finde vor allem den Zeitpunkt beachtlich.:D
    Wenn der Heizi da die Ursache seiner Probleme sieht oder den Nachweis allgemein für fragwürdig hält, warum kommt der Hinweis erst jetzt???
     
  8. mawi70

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    Wir waren im Herbst 2011 eingezogen und hatten dann 2011/2012 die erste Heizperiode. Hier, so wurde uns gesagt, müssten sich erst das Heizverhalten sowie der Verbrauch einspielen. Jetzt, in der 2. Heizperiode, haben sich unsere Fragen aus der 1. Heizperiode erhärtet und der Heizungsbauer wurde hinzugezogen.
    Zur Hintergrundinfo: Im EG FBH, im OG Heizkörper. Räume im OG werden (bei geschlossenen Türen) nur warm, wenn Thermostat auf "5" und Heizung stundenlang durchläuft. Der Flur im OG wird durch die FBH der Diele mitbeheizt, hier kommen wir auf max. 19,5° C, wärmer bekommen wir den Flur OG nicht. Zusätzlich diverse kältere Areale in der FBH. Naja, und vor den Küchenschränken stehen wir trotz FBH im Kalten ...

    Obwohl der Heizungsbauer einige Unstimmigkeiten betätigt, beharrt der Bauunternehmer nun auf eine korrekte Ausführung ...
     
  9. #9 Alfons Fischer, 11.03.2013
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    Formularausfüller
    Ihre ursprüngliche Frage hat doch mit Ihrem Problem gar nichts zu tun, oder?
    Was hat z.B. die Geschoßhöhe oder der Wärmeerzeuger im EnEV-Nachweis damit zu tun, dass es nicht warm genug wird?

    zunächst muss man sehen, wie hoch die Heizlast der einzelnen Räume tatsächlich ist (rechnerisch ermittelt: Heizlastberechnung). Und dann schaut man, wieviel Leistung tatsächlich installiert ist und vergleicht.
     
  10. mawi70

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    Die Frage eines möglicherweise fehlerhaften EnEV-Nachweises ergab sich aus unseren aktuellen Heizproblemen.

    Der Heizungsbauer ist nicht bereit, uns Unterlagen über seine Heizlastberechnung auszuhändigen.
     
  11. JDB

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    Logisch - die gibt es ja auch (evtl.) gar nicht.
    Tipp: Verfolge nicht weiter das Ablenkungsmanöver deines Heizungsbauers.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Nun, dann würde ich ihn freundlich darauf hinweisen, dass Ihr im Zweifel die Sachen im Rahmen eines möglichen Rechtsstreits nacherstellen lassen müsste und Ihr diese Kosten bei Eurem Vertragspartner, dem GÜ geltend machen werdet, der sie dann wohl an ihn weiterreichen dürfte.

    Wenn dann nix kommt, gibts nix!

    Gibt es in der Heizung einen Mischer?? Mit welcher Vorlauftemperatur wird die Anlage gefahren???
     
  13. mawi70

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    Für die FBH gibt es einen externen Thermostat, der auf 40°C Vorlauftemperatur eingestellt ist.
    Die Vorlauftemperatur für die Radiatoren wird über die Gasbrennwerttherme geregelt und ist auf 67° C eingestellt.

    Der Heizungsbauer meinte im Übrigen, wenn die FBH zu viele kältere Areale hat, dann sollen wir die Vorlauftemp.
    auf Max stellen (50° C) ...
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    :mauer :mauer :mauer

    SO ein Blödsinn!

    Bei 67° und HK gibt es drei Möglichkeiten:
    Abstimmung der Heizkreise falsch/fehlt
    HK zu klein
    Rohrdimensionen zu klein

    Sei Dir sicher, Dein Heizi hat ne Menge Mist gebaut!
     
  15. gonso

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    Für mich ließt sich das wie "Schwarzer Peter", der Heizi sagt die Vorgaben vom Unternehmer ist falsch bzw. "Ich bin nicht schuld"

    In welchem Rechtsverhältnis stehst du zu deiner Baufirma, bzw. Heizungsbauer?
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?7445-Wer-baut-mit-wem

    Im einfachsten Fall für dich schuldet dir die Baufirma ein bewohnbares Haus, incl. Heizung.
    Dann meldest schriftlich einen Mangel und wartest auf Nachbesserung.

    Ich bin Laie, wie Sie wohl auch, ich könnte nicht beurteilen warum es nicht warm wird. Ok vielleicht Fenster zu, Heizung läuft aber dann is auch Schluss. VL zu niedrig, Heizung falsch eingebaut (Regler, Thermostate, ...), zu geringe Heizlast brechnet. usw.

    Wenns keine Lösung gibt wirst nicht umhinkommen den Mangel über einen Gutachter Dokumentieren zu lassen und dann die Absellung selbigens ggf. auch Gerichtlich zu verlangen. Achtung Verjährung 4 bzw. 5 Jahre.

    Gruß
     
  16. #16 Achim Kaiser, 11.03.2013
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    Naja ...
    zum einen liest sich das nach ner Konstanttemperaturregelung ...
    und zum anderen ... was wird denn im Detail in Zweifel gezogen ?

    Gibts deutliche Abweichungen in der Ausführung zu dem was in der EnEV mal berechnet wurde ?

    Es ist leider oftmals der Fall, dass der EnEV Nachweis erstellt wurde, die dortigen Vorgaben allerdings nur sehr preisoptimiert (ums mal sehr vorsichtig auszudrücken) mit einem gewissen Schwund gebaut werden.

    Konzipiert man unter diesen Voraussetzungen dann eine Heizungsanlage die auch noch erbsengezählt ohne Temperaturreserven ausgelegt wird ... dann wirds irgendwann eng, wenns übertrieben wurde.

    Doppelt in den Hintern gekniffen zeigt es sich dann meistens mehr oder weniger frostig ....

    Das aufzudrößeln ist Sträflingsarbeit ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
Thema: Wie relevant ist eigentlich der Energieeinsparnachweis?
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