Ehegatten - gegenseitiges Vorkaufsrecht ins Grundbuch?

Diskutiere Ehegatten - gegenseitiges Vorkaufsrecht ins Grundbuch? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, meine Frau und ich kaufen uns gerade ein Grundstück und werden dann beide im Grundbuch eingetragen. Macht es Sinn, sich gegenseitig ein...

  1. #1 Peter Andre, 13.03.2013
    Peter Andre

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    Hallo,
    meine Frau und ich kaufen uns gerade ein Grundstück und werden dann beide im Grundbuch eingetragen.

    Macht es Sinn, sich gegenseitig ein Vorkaufsrecht eintragen zu lassen? Der Notar hat gemeint, kann man machen. Aber so richtig begründet hat er das nicht.

    Was sagt ihr dazu? Sinnvoll für den Fall einer Trennung? Andererseits, wer kauft schon ein halbes Grundstück... Es gibt auch immer noch die Möglichkeit einer Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft, damit kann das anscheinend auch umgangen werden...
     
  2. R.B.

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    Ich sehe in so einem Vorkaufsrecht keinen Sinn. Es sind ja beide als Eigentümer eingetragen, also können auch nur beide (zusammen) einen Verkauf veranlassen. Weitere Lasten (finanzierende Banken o.ä.) lassen wir mal außen vor.

    Im Fall einer Trennung stellt sich erst einmal die Frage, ob ein Ehevertrag existiert, Zugewinn ,Gütergemeinschaft, oder Gütertrennung usw. usw. Im Fall eines Scheidungsverfahrens hat der Richter nicht zu entscheiden, ob und wie eine Immobilie "geteilt" wird, das ist Sache der beiden Ehepartner, wobei s.o. in einem Ehevertrag solche Details vielleicht schon geregelt wurden.

    Ist das nicht vertraglich geregelt, und man kann sich auch nicht auf einen gemeinsamen Verkauf einigen, dann bleibt noch die Teilungsversteigerung. Das ist für beide Parteien wohl die schlechteste Lösung.

    Ich bin der Meinung, solche Details lassen sich eleganter in einem Ehevertrag regeln, und das Grundbuch bleibt "sauber".

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Peter Andre, 14.03.2013
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    Aber ein Ehegatte könnte doch seinen Anteil alleine weiterverkaufen?

    Beispiel:

    Ehegatten trennen sich und Ehefrau verkauft ihren 50%-Anteil an den neuen Freund weiter

    Solche Fälle sollten damit eigentlich unterbunden werden. Oder ist das hier sowieso nicht möglich?
     
  4. #4 bobby81, 14.03.2013
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    Was hätte da der "Freund" davon? Zieht dann der mit dem EX-Ehemann ins Haus? Es wird doch keiner einen halben Teil kaufen!
    Und warum sollte die Frau das machen?
     
  5. #5 ars vivendi, 14.03.2013
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    Doch, das ist möglich, nur wer sollte auch nur auf den Gedanken kommen 50% einer Immobilie zu kaufen?
     
  6. #6 bobby81, 14.03.2013
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    Das meine ich ja! Möglich ist es aber wer macht sowas? Ich denke so einen dummen Freund kann man gar nicht finden.
    Ausser der zieht dann mit dem EXmann zusammen ins Haus! :mega_lol:
     
  7. #7 ars vivendi, 14.03.2013
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    Das bringt nur Streit. Jedem gehört von jedem 50% aber keine hat Anrecht auf etwas bestimmtes.
     
  8. #8 Viethps, 14.03.2013
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    .......verlässt ein Partner die Gemeinschaft, muß er seinen Anteil zuerst dem zurückbleibenden Partner anbieten........

    Sowas in der Art wird der Notar in einen Vertrag einbauen. Steht auch oft in Übertragungsverträgen.

    Joe
     
  9. #9 ars vivendi, 14.03.2013
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    anbieten kann man viel.
     
  10. #10 bobby81, 14.03.2013
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    Ich weiß nur wenn sich die Partner bei der Scheidung nicht einig sind wer im Haus bleibt und wer dann den anderen auszahlt, dann wird vom Gericht versteigert! Habe ich schon einige male gehabt und ist kein Spaß, weil in der Regel dann beide draufzahlen!
     
  11. #11 ars vivendi, 14.03.2013
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    Das ist dann die Teilungsversteigerung. Das kann immer einer der Teilhaber fordern wenn man sich nicht einig ist. Dann kommt alles unter dem hammer weil eben Anteile so nicht verkäuflich sind. Und ja, da kommt oft nicht viel dabei heraus.
     
  12. R.B.

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    Also nur mal nichts überstürzen.

    Wenn es zu einer Trennung kommen sollte, dann passiert mit dem Haus erst einmal gar nichts, wenn nicht beide Seiten zustimmen. Erst nach dem Trennungsjahr kann der Verkauf von jedem der Beiden verlangt werden. Eine Weigerung hat langfristig keinen Erfolg, denn notfalls wird die Zustimmung eingeklagt bzw. über Teilungsversteigerung erzwungen. Das ist die schlechteste Lösung, denn dann wird auch ein Verkauf weit unter "Wert" möglich, und man kann sich nicht dagegen wehren (höchstens halt selbst zu einem höheren Preis kaufen).

    Aber es gibt vielleicht noch viel mehr Dinge zu regeln als nur das gemeinsame Grundstück bzw. Haus, und deswegen auch mein obiger Vorschlag mit dem Ehevertrag.

    Gruß
    Ralf

    Möchte einer der beiden das Haus übernehmen, dann kann er ja dem anderen ein Angebot unterbreiten, oder notfalls bei der Versteigerung mitbieten.
     
  13. #13 Peter Andre, 14.03.2013
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    Der Eintrag war dafür gedacht, dass der finanzstärkere der beiden Eheleute den anderen dann auszahlen kann und das gesamte Objekt übernimmt. Damit sollte dem ein Rigel vorgeschoben werden, dass der "schwächere" der beiden eben seinen Anteil an jemand anders verkauft, als dem Ehegatten.

    Aber es stimmt schon, wer kauft ein anteiliges Grundstück und wenn sich die beiden Ehegatten so und so nicht über den Preis einigen können, dann kommt es sowieso zur Teilungsversteigerung.

    Und Teilungsversteigerung kann auch nach hinten losgehen. Wenn der Ehegatte das gesamte Grundstück günstig einsteigert, bekommt der Partner weniger vom Erlös und der andere lacht sich ins Fäustchen. Wenn viele Fremde mitbieten, muss der Ehepartner, der im Haus bleiben will, womöglich viel mehr zahlen, als er an den anderen hätte ablösen müssen. Es gibt zwar gewisse Mittel und Wege, das mitbieten von Fremden zu unterbinden bzw. reduzieren, aber möglich ist alles.
     
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