Letzte Werkvertragsrate trotz nicht vollständiger Fertigstellung

Diskutiere Letzte Werkvertragsrate trotz nicht vollständiger Fertigstellung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, liebe Expertenrunde! Ich habe gerade ein Schreiben von unserem Bauträger bekommen, in dem er die Bauabnahme für nächste Woche anberaumt...

  1. Baabaa

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    Hallo, liebe Expertenrunde!

    Ich habe gerade ein Schreiben von unserem Bauträger bekommen, in dem er die Bauabnahme für nächste Woche anberaumt und im Rahmen dieser die letzte Werkvertragsrate einfordert.

    Da die Außenanlage aber noch nicht fertig ist, wurde vom Bauträger eine vorläufige Preisminderung von 15,- EUR/m² vorgenommen. Auf Nachfrage, warum diese Minderung so gering ist, wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich der Preis aus der reinen Verlegung der Pflastersteine ergibt - das Fundament für Terrasse und Vorplatz sei schließlich schon gegossen und vorbereitet.

    Was mich stört ist die Tatsache, dass diese Rechnung durch diese Info für mich nicht nachvollziehbar wird. Es geht hier um schlappe 500,- EUR Erlass auf den Gesamtpreis des Hauses. Die Außenanlage sieht aber immer noch aus wie Harry...

    Weiß jemand, ob diese Verrechnung im realistischen Rahmen ist?
    Wie soll ich mich bei der Bauabnahme demgegenüber verhalten?
     
  2. #2 Thomas B, 15.03.2013
    Thomas B

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    Nun, wenn die letzte Rate (eigentlich) erst bei vollständiger Fertigstellung, also inkl. der Pflasterarbeiten, fällig wäre (ist das so???), dann ist die Rate schlichtweg nicht fällig.

    Sollten Sie dennoch zahlen wollen, dann würde ich um den doppelten Betrag kürzen, was die Pflasterarbeitemn (voraussichtlich) noch kosten werden. Pflaster inkl. Verlegung, aber ohne Unterbau, Randeinfassungen, Kiesstreifen(?),...da kommt schon was zusdammen. Für EUR 15/m2 kriegen Sie wahrschelich nicht mal das Material, geschweige denn inkl. Verlegung, Splittbett usw.

    Wenn Sie jetzt zahlen, kann der BT die Außenanlgen auch gleich weglassen, denn die 500 EUR werden die Kosten hierfür nicht mal ansatzweise decken.

    ),
     
  3. #3 wasweissich, 15.03.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    für 500€ kriegst du gerade mal den aussenbereich nach der bauschlacht aufgeräumt . da hat noch keiner einen handschlag in richtung fertigstellung getan . (wobei ,kommt auf das grundstück an ...)


    was hat man sich darunter vorzustellen
     
  4. #4 Gast56083, 15.03.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    na das Betonfundament für die Terrasse und das Eingangspodest vermutlich. So wie man´s halt anständig macht und nicht diese billige auf Split verlegen Zeugs...:hammer::biggthumpup:
     
  5. H.PF

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    *KREISCH* JOOOOSEEEEEEF!!!

    Hier findet einer BETONPLATTEN für TERASSEN GUT!!! Es gibt anscheinend immer noch Menschen die das gut finden... Nur findet man da nie FACHLEUTE drunter
     
  6. #6 wasweissich, 15.03.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nein nein , das war eindeutig
    ironiemodus
     
  7. H.PF

    H.PF

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  8. #8 Gast56083, 15.03.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    mal ganz unabhängig von den paar Euros für die Terrasse...
    wie kommt Dein BT auf den Trichter, die Abnahme derart als gesetzt anzusehen?
    Hast Du nen SV zur Abnahmebegleitung? Dringend machen...Ein SV kann neutral ganz anders gegenüber einem BT/GU auftreten als der BH (bzw. hier Käufer).

    Ansonst: ganz klar einen realistischen Preis fürs Pflastern * 2 zurückbehalten. Ich würd so 30€/m² Material und ebenfalls 30€/m² für die Arbeit ansetzen.
     
  9. #9 Thomas B, 15.03.2013
    Thomas B

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    ...wobei so ein Einbehalt quasi noch ein Entgegenkommen wäre!

    Wenn es vertraglich so geregelt ist, daß die Schlussrate mit der Fertigstellung der Pflasterarbeiten zu leisten ist, so kann diese meines Erachtens (keine Rechtsberatung!) verweigert werden, wenn die Pflasterarbeiten noch nicht erbracht wurden.
     
  10. #10 Gast036816, 15.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich bin sicher, dass er nicht mit einem bauträger baut. der nimmt seinen kram selbst ab, bzw. den seiner nachunternehmer und wenn alles fertig ist, dann übergibt er an den erwerber. dann gibt es ein übergabeprotokoll, aber bestimmt kein abnahmeprotokoll. es wird wohl eher ein gu oder gü sein.
     
  11. #11 Gast56083, 15.03.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    och.. 60€/m² mal 2 = 120€/m²..bei sagen wir mal 25m² = 3000€...viel mehr würd ich da nicht ansetzen, aber auch nicht viel weniger
    und stimmt: entweder is es ein GU/GÜ oder es ist keine Abnahme sondern Übergabe...
    aber egal: einen SV würd ich da immer mitnehmen. Hab auch erst überlegt, ob ich mir das spare weil ich ja rel. gut mit dem GU ausgekommen bin; aber wenn man dann sieht, wie der SV dem GU die Ohren langzieht für Dinge die ich gar nicht gesehen hätte, dann rentieren sich die paar Hunderter locker 10fach. Das war wirklich mal ein guter Invest im Vergleich zu anderen Sachen ;-)
    Wobei es da auch extrem auf den SV ankommt, kann man Glück oder Pech haben...man steckt ja vorher nicht drin.
     
  12. #12 MartyMcFly99, 15.03.2013
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    Wieso gibt es keine Abnahme bei einem Vertrag mit einem Bauträger? Das es sich um einen Kaufvertrag handelt und nicht um einen Werkvertrag, habe ich auch erfahren müssen. Aber ich habe in meinem Vertrag explizit eine Abnahmeregelung. Und wir haben die Abnahme auch verweigert.

    Marty
     
  13. #13 Thomas B, 15.03.2013
    Thomas B

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    Zumal das Meiste zu diesem Zeitpunkt ohnehin nicht mehr sichtbar/ prüfbar ist. Wer will schon wissen ob das Mauerwerk gut ausgeführt wurde. Und die Betonarbeiten. Und die Wärmedämmung + Folie im Dachgeschoß. Und der Dachstuhl als solches. Und die Installationenen, die nun in irgendwelchen Vormauerungen verschwunden sind. Und und und und und....
     
  14. #14 wasweissich, 15.03.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

  15. Baabaa

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    Danke für die vielen Antworten.
    Es handelt sich wirklich um einen Bauträger. Im Werkvertrag habe ich eine Abnahmeregelung, in der auch auf § 641, 3 BGB verwiesen ist.
    Natürlich nehme ich auch einen SV zum Termin mit. Der soll sich das auch nochmal ansehen.
    Da bisher aber (man glaubt es kaum) keine Probleme mit dem BT zu vermelden waren und alle Absprachen (auch mündliche) eingehalten wurden, frage ich mich, ob es ausreicht, die noch zu erledigenden Arbeiten mit Fristsetzung im Abnahme-/Übernahmeprotokoll festzuhalten.
    ?
     
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