NUR Gas Brennwert nach Enev2009

Diskutiere NUR Gas Brennwert nach Enev2009 im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wir (meine Frau und ich) sind gerade am bauen von einem kleinen Einfamilienhaus. Bisheriger Baustand: Bodenplatte mit Fundamenten...

  1. #1 tobi281, 17.03.2013
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    Hallo, wir (meine Frau und ich) sind gerade am bauen von einem kleinen Einfamilienhaus. Bisheriger Baustand: Bodenplatte mit Fundamenten errichtet. Leider ging bis jetzt fast alles schief was schief gehen konnte. Wir hatten einen Vertrag mit einem Bauträger abgeschlossen was gründlich in die Hose ging. Bauverzug, mangelnde Betreuung und Beratung und jetzt letztenendes das vorläufige Insolvenzverfahren des Bauträgers sind das Ergebnis. Jetzt sind wir draußen aus dem Vertrag und machen ohne Bauträger weiter da alle unterlagen (Statik, Pläne, Wärmeschutznachweis) vorhanden sind.
    Das einzige Problem besteht jetzt im besagten Wärmeschutznachweis. Er ist auf KFW70 ausgelegt (was nie gefordert war da wir keinen KFW Kredit beantagt haben) und das wollen wir von der Dämmung her auch so beibehalten. Bloß ist im Wärmeschutznachweis eine Wärmepumpe als Heizung aufgeführt von der nie die Rede war. Für uns kommt aber nur Gas Brennwert als Heizung in Frage. Durch das erneuerbare Energien Gesetz ist das meines Wissens nach aber nicht so einfach möglich. Ich habe aber von der Ersatzmaßnahme gelesen das Haus 15% besser zu dämmen als gesetzlich vorgeschrieben und dann wäre auch Gas Brennwert als alleinige Heizung ohne erneuerbare Energien möglich. Ist das richtig so??
    Laut Wärmeschutznachweis haben wir 59,60kWh/a Primärenergiebedarf was 59.60% des zulässigen Höchstwertes sind und 0,321W(m2K) Transmissionswärmeverlust was 84,32% sind.

    Falls sich ein Experte unter den Lesern befindet der mit dieses Werten etwas anfangen kann wäre ich über eine Info ob eine Heizung mit NUR Gas Brennwert Technik in dem Haus möglich wäre sehr dankbar.

    Natürlich werde ich die Tage auch unseren Bauleiter (Architekt) dazu befragen jedoch gehe ich auch der Erfahrung raus lieber mit etwas Vorwissen in solch ein Gespräch um Missverständnisse zu umgehen und eigene Ideen einzubringen.

    Vielen Dank schonmal und Grüße Tobi
     
  2. Julius

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    Das kann nicht sein.
    Wenn es ein BT wäre, würde diesem das Grundstück gehören (nicht etwa Euch) und der Insolvenzverwalter würde bestimmen, wie es weitergeht (oder nicht).

    Daher:
    Wie ist die Sach- und Rechtslage wirklich?
    (siehe auch unter "Wer baut mit wem?")
     
  3. #3 tobi281, 17.03.2013
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    Rechtliche lage ist mit dem Insolvenzverwalter geklärt. Ok dann war es kein Bauträger sondern eine Firma mit der wir einen Werkvertrag über den Bau eines Einfamilienhauses hatten. Das ist aber auch alles längst geklärt und das ist auch gut so.
    Wichtig wären mir Infos zur Heizung.
     
  4. #4 Alfons Fischer, 17.03.2013
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    die Frage, ob man einfach so auf Gasheizung umschwenken kann, ist ohne Detailkenntnisse nicht zu beantworten.
    Dafür wenden Sie sich am besten an den Aufsteller der ursprünglichen Berechnung.
    Falls dieser nicht greifbar ist (z.B. weil es die genannte Firma war), werden Sie wohl eine paar hundert Euro in die Hand nehmen müssen und eine neue Berechnung aufstellen lassen...

    Die von Ihnen angegebenen Werte reichen für eine Beurteilung leider nicht aus. Es ist ja nichtmal geklärt, ob die genannte Grenze der Grenzwert von Q''p für Eff-70 oder nach EnEV ist. H'T scheint zu reichen.
     
  5. #5 tobi281, 17.03.2013
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    Ok, das ich um eine neue Berechnung nicht rum komme habe ich mir schon gedacht. Die paarhundert Euro sollen auch nicht das Problem sein nur läuft mir die zeit langsam davon. Werde das morgen gleich in Angriff nehmen. Und die Grenzwerte beziehen sich auf ENEV2009 und nicht auf KFW70.
     
  6. #6 Alfons Fischer, 17.03.2013
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    dann freunden Sie sich mal mit dem Gedanken an, dass Sie zur Gasheizung mindestens noch eine thermische Solaranlage brauchen werden, um die EnEV einzuhalten. In welchem Umfang, wird die Berechnung klären.
     
  7. #7 tobi281, 17.03.2013
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    Ok dachte ich mir auch schon. Hatte da mal was von 4% der beheitzten Nutzfläche gelesen. Wäre das auch mit einem Pelletofen als erneuerbare Energie machbar, da dieser sowieso früher oder später rein soll?
     
  8. Julius

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    Soweit ich weiß, nein.
     
  9. #9 Alfons Fischer, 18.03.2013
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    tja, so ein Pelletofen hätte zunächst mal die Auswirkung, dass sich der Primärenergiebedarf geringfügig verringert, was positiv ist. Wenn wasserführend, dann etwas mehr, wenn nicht wasserführend, etwas weniger (nach Auslegungsfragen zur EnEV, Staffel 13). (werden unterschiedlich gerechnet).
    Je nach Dämmstandard und übrigen Komponenten könnte man damit schon hinkommen, die 15%-Unterschreitung nachzuweisen.

    Dann gibt es noch das EEWärmeG selbst, das folgendes schreibt:
    Ob ein Kaminofen/Pelletofen diese Bedingungen einhalten könnte, weiß ich allerdings nicht. Wenn ja, könnte eine anteilige Nutzung zusammen mit der oben genannten Primärenergiebedarfs-Reduktion vielleicht helfen, die Anforderung einzuhalten.
    Ich habe ähnlich gelagerte Kombinationen aus verschiedenen anteiligen "Teilerfüllungen" schon gerechnet...
     
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