Hauszuwegung und Garagenzufahrt mit AUFLAGEN

Diskutiere Hauszuwegung und Garagenzufahrt mit AUFLAGEN im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, ich hab da mal ein paar Fragen an Leute, die sich mit Pflasterarbeiten usw. auskennen! Unser Baugebiet ist so gut wie fertig,...

  1. #1 Aditman, 18.03.2013
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    Hallo zusammen,

    ich hab da mal ein paar Fragen an Leute, die sich mit Pflasterarbeiten usw. auskennen!
    Unser Baugebiet ist so gut wie fertig, nun wollen wir uns endlich an den Vorgarten und die Einfahrt machen.
    Wir haben jetzt ein Schreiben vom Bauträger erhalten, in dem er uns anhält versickerungsfähiges Pflaster zu benutzen, da dies so von der Stadt vorgeschrieben ist. Der Hintergrund ist denke ich, weil die ganzen Flächen im Baugebiet inkl. der Straßen über Rigolen entwässert werden sollen.

    Nun war ich schon in zig Läden und keiner kann mir genau was dazu sagen. Außerdem gibt es fast gar keine Auswahl, wenn ich mich jetzt mal auf Ökopflaster beschränken würde.
    Wo anderes habe ich jetzt wieder gehört, dass man normale Pflastersteine verwenden darf allerdings die Fuge dann das Wasser aufnehmen muss. Wie würde dann eine solche Fuge aussehen?

    Des Weiteren habe ich als die Garage gestellt wurde, die Tagschicht der Auffahrt schon direkt aus RC-Schotter ausführen lassen, weil ich mir gedacht habe, je länger das von den Auto´s schon verdichtet wird desto besser.
    Nun wird hier im Baugebiet gequakt, dass RC-Schotter dafür nicht zulässig sei, der vom RC-Hof mir aber bestätigt, dass es dafür benutzt werden darf und er sogar ein Zertifikat hat.

    Ich bin echt hilflos, der GaLA-Bauer hier im Baugebiet sagt auch nix genaues dazu und verfüllt auch nur RC-Schotter.

    Was kann ich nun tun, ich will ja schließlich alles richtig machen........
     
  2. Julius

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    Was habt Ihr denn damit zu tun?
    Das ist doch Sache des Bauherrn! Und Bauherr ist der Bauträger.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 18.03.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Julius, woher kennst DU den Inhalt des Kaufvertrags zwischen Adi und seinem BT?

    Selbstverständlich kann ein BT das Objekt auch ohne fertiggesteltte Aussenanlagen veräussern!


    @ TE
    Zwing die Stadt dazu, Dir schriftlich mitzuteilen, was Du machen musst, um deren Auflagen zu erfüllen!
    Jedes Ökopflaster und jede "Sickerfuge" sickert nur eine gewisse Zeit, dann sind die Sickerporen mit Feinanteilen verstopft, das Fugmaterial durchwurzelt!
    Denn darin wühlen anders als in Beeten keine Larven, Regenwürmer & Co.

    Dieses ganze Gesumse von Sickerpflaster ist ein fadenscheiniges Mäntelchen, dass sich manche Politiker überhängen, damit sie grüner wirken.
    Beosnders schick sind solche Auflagen auf lehmigen und tonigen Böden :mauer
     
  4. #4 Aditman, 18.03.2013
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    Wie jetzt.....?
    Der BT hat mein Haus fertiggestellt aber nicht in unserem Kaufvertrag enthalten sind die Außenanlagen.
    Deshalb muss ich mich selber drum kümmern und möchte gerne alles richtig machen ;)
     
  5. #5 tkoehler78, 18.03.2013
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    Jeder größere Pflasterhersteller hat sogenannte Ökopflastersysteme im Programm. Wo ist das Problem?

    Und wenn dein RC-Schotter ein Zertifikat für DIESE Verwendung hat, ist doch alles gut!
     
  6. #6 Aditman, 18.03.2013
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    Ökopflaster.....zeig mir mal einen gutaussehenden Ökopflasterstein....ich finde die alle unschön.
    Hab gedacht da gibt es einige Tricks, wie man um diese Steine herum kommt.....
    Z.B. am Ende der Auffahrt eine Acodrainrinne setzen und das alles an eine Rigole anschließen.....dann würde das Oberflächenwasser doch auch versickern.

    Will mich einfach nicht mit dem Öko-Zeug abfinden....das ist doch eh nach 5Jahren zu. Und zeig mir mal eine Kommune, die die Steine nach Jahren umdreht.
     
  7. #7 ralph12345, 19.03.2013
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    Guckst Du im Bebauungsplan... Wenn es Auflagen für Plaster, Versickerungen etc. gibt, dann da. Versickern kann auch heissen, das seitlich auf den Rasen abzuleiten, wo es dann versickert.

    Zwei unser Nachbarn haben mit Bauträger gebaut und so wie das aussieht, haben die Bauträger mal gar keine Ahnung von den Anforderungen des B-Planes hinsichtlich einiger Punkte aus dem B-Plan. Bezüglich Pflasterarbeiten ist hier einiges nicht B-Plan konform.
     
  8. #8 Aditman, 19.03.2013
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    Okay......im Bebauungsplan steht:

    Bebauungsplan.jpg

    Darf ich jetzt die Auffahrt durch eine Acodrainrinne mit Anschluss an unsere Rigole entwässern bzw. das Oberflächenwasser so versickern lassen?

    Liebe Grüße
     
  9. Maik86

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    Klar, Zufahrten sind ja von der unversiegelten Anlegung explizit ausgenommen.
     
  10. #10 ralph12345, 19.03.2013
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    Ist das alles? Steht da nix z.B. zur Regenwasserversickerung?
     
  11. #11 alex2008, 21.03.2013
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    Dass das RC-Material für Sickerpflaster geeignet ist daran habe ich Zweifel. Die Eignung und das Zertifikat beziehen sich wohl eher auf die Eignung als Material für Tragschichten/Frostschutzschichten. Damit ist es aber nicht auch automatisch für Sickerpflaster geeignet.

    Pflastersteine für Sickerpflaster sind entweder schon als Stein wasserdurchlässig (Poren) oder das Pflastersystem hat entsprechend große Fugen bzw. offene Flächenanteile, also Aussparungen ("Löcher") im Stein oder Abstandsnoppen welche einen recht hohen Fugenanteil erzwingen.
    Nachteil gerade der Systeme mit den Abstandsnoppen sind die geringere Stabilität der Pflasterfläche

    Ich würde auch abklären lassen was nun konkret vorgeschrieben ist. Im Prinzip ist das sammeln des Niederschlagwassers auf der Fläche und das anschließende Zuführen in eine Versickerungsanlage gleichwertig.
     
  12. #12 Aditman, 23.03.2013
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    Ja das ist alles.....über die Regenwasserversickerung steht da nichts.......
    Es gibt nur einen allgemeinen Antrag für die Rigole im Garten. Durch die Berechnung und ein Gutachten werden wir von der Stadt davon befreit das Oberflächenwasser in die Kanalisation einzuleiten zu müssen und sparen uns dadurch die Ausgaben für das Oberflächenwasser.
    Die Rigole ist für 110m² berechnet, es kommen aber durch das Dach nur ca. 80m² zusammen also ist da meiner Meinung doch Reserve.

    Wenn ich ehrlich bin, tendiere ich zu normalem Pflaster, der dann mit etwas mehr Fugenbreite verlegt werden soll.
    Wie sieht eine sinnvolle Fugenbreite aus, damit das Wasser versickern kann?

    LG
     
  13. #13 alex2008, 23.03.2013
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    die notwendigen Fugenbreiten geben die Hersteller in den techn. Unterlagen zu ihren entsprechend geeigneten Pflastersystemen an.
    Gehe aber ruhig einmal von Fugenbreiten >2cm aus
     
  14. #14 Aditman, 24.03.2013
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    Größer 2cm....? Und die Fläche wird dann nachher nicht zu einem Wackelpudding?
    Muss ich wirklich ein spezielles System nehmen? Die, die ich gesehen habe, entsprechen wirklich nicht meinen optischen Vorstellungen.
    Hab mich eigentlich auf einen speziellen Pflasterstein von Metten festgelegt, den ich mit einer etwas breiteren Fuge verlegen lassen will.
    Als Füllmaterial habe ich mal über ein Schlackegranulat nachgedacht, was ich auf der Arbeit bekommen könnte.

    Welches sind geeignete Fugenfüller für solche breiten Fugen? Ich will nicht so ein Zeug was verharzt wird.....das kommt mir nicht mehr ins Haus.....

    LG
     
  15. #15 wasweissich, 24.03.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    davon würde ich abraten .....
    und davon auch .

    das finde ich gut :D
     
  16. Julius

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    Dann kann Dir der BT als lediglich voriger Eigentümer aber auch keinerlei Vorgaben machen. Höchstens freundlicherweise die Hinweise der Kommunne weitergeben.
     
  17. #17 Aditman, 25.03.2013
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    Habe hier doch noch was gefunden:
    BB-Plan.jpg

    Demnach steht doch fest, dass es denen nur um die Versickerung des Oberflächenwassers geht oder?
    Mich interessiert jetzt noch, was die wohl unter breitfugigem Pflaster verstehen?
     
  18. #18 ralph12345, 25.03.2013
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    Wo ist das her? B-Plan?
     
  19. #19 Aditman, 25.03.2013
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    Ja ist auch noch aus dem Bebauungsplan, den habe ich mir heute im Original von der Stadt besorgt.
    Hatte nur Auszüge vom BT und siehe da.....es fehlt die Hälfte

    LG
     
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