Bereitstellungszinsen zahlen bei diesen Zinsen?

Diskutiere Bereitstellungszinsen zahlen bei diesen Zinsen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Derzeit ist eine Bank wieder um 0,15% runtergegangen. Die Frage ist folgende: Wenn ich über diese Bank finanzieren möchte (150.000 €;...

  1. #1 Marseille, 19.03.2013
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    Hallo!

    Derzeit ist eine Bank wieder um 0,15% runtergegangen.
    Die Frage ist folgende:
    Wenn ich über diese Bank finanzieren möchte (150.000 €; Rest über KfW), sollte ich dann jetzt schon den Vertrag unterzeichnen, auch wenn die Baufirma noch nicht so weit ist und der Antrag noch nicht gestellt wurde? Da komme ich dann einige Monate nicht drum rum, wenn es heißt: ab dem 6. Monat 0,25 % Bereitstellungszinsen bezahlen.

    Also: Bereitstellungszinsen bezahlen und dafür jetzt zuschlagen?
    oder: Warten, dann die 0,15% Sonderbonus verlieren, und dafür vielleicht 4 Monate keine/weniger Bereitstellungszinsen bezahlen?

    Danke!
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Mathematik?

    Warum nicht einfach nachrechnen und für die bessere Variante entscheiden? Wobei sich noch die Frage stellt, wie der Zinssatz in x Monaten liegen wird.

    Dazu muss man nicht einmal auf x Ncahkommastellen genau rechnen, es reicht eine überschlägige Betrachtung. Nehmen wir mal an, Du müsstest 6 Monate länger Bereitstellungszinsen von 0,25% p.a. Zahlen, dann macht das bei einem Kreditbetrag von 150.000,- € stolze 187,50 € oder 31,25 €/Monat.
    Unterstellen wir weiter, dass sich der Zinssatz für den Kredit in dieser Zeit um 0,15% erhöht, dann macht das Mehrkosten von 18,75 €/Monat. Die Bereitstellungszinsen hättest Du also in 10 Monaten in Form von Mehrkosten zu bezahlen, ab dann läufst Du im Minus.

    Fazit: Es wäre wohl besser früher abzuschließen und ein paar Monate Bereitstellungszinsen zu zahlen

    Die Rechnung geht natürlich in die Hose, wenn die Zinssätze konstant bleiben sollten, oder gar weiter fallen würden.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Schnurzel1004, 20.03.2013
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    Ich nehme mal an, dass die Bereitstellungszinsen, so wie in unserem Darlehensvertrag, pro Monat (0,25 %) und nicht pro Jahr angegeben wurden. Mit 3 % p.a. sieht die Rechnung nochmal ganz anders aus.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Sorry, da habe ich wohl geschlafen. Ist ja auch noch früh am Tag.

    Dann nehmen wir halt 0,25% pro Monat, macht also 187,50 €/Monat, oder für die Laufzeit von 6 Monaten 1.125,- €. Das macht beim obigen Beispiel dann keine 60 Monate aus, und nachdem Baufinanzierungen länger als 60 Monate laufen, ist die Variante mit den Bereitstellungzinsen trotzdem günstiger. Für genaue Zahlen kann man ja einfach die Zahlungspläne gegenüberstellen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. Torian

    Torian

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    Ich dachte der KFW-Antrag muss vor der Unterschrift von dem Haus/Wohnungs-Vertrag beantragt werden??? Oder habe ich das falsch in Erinnerung??? Oder nur bei KFW-70 (Programm153) ??????? Korrigiert mich bitte falls ich falsch liege!
     
  6. #6 mastehr, 20.03.2013
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    Bei mir war es ähnlich: Ich hatte den Kreditvertrag deutlich zu früh abgeschlossen und hätte Bereitstellungszinsen zahlen müssen. Damals lagen die Bereitstellungszinsen noch knapp unter den Kreditzinsen.

    Ich habe damals den Kredit auszahlen lassen und das Geld als Festgeld angelegt. So habe ich zwar noch immer Miese gemacht, aber die Haben-Zinsen konnten einen guten Teil der Soll-Zinsen decken.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Das funktioniert aber nicht, wenn die Bank das Darlehen nur gegen Rechnungen bzw. Nachweise ausreicht.

    Gruß
    Ralf
     
  8. IngoBF

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    Wie erfolgt die Antragstellung?
    Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Banken, Sparkassen
    und Versicherungen (im Folgenden Finanzierungsinstitute genannt), welche für die von
    ihnen durchgeleiteten Kredite der KfW die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher vor
    Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen. Planungsund
    Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Bei Antragstellung zum
    förderfähigen Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn.

    Hier der Link zum Merkblatt:
    http://www.kfw.de/kfw/de/I/II/Downl...steckter_Ordner_fuer_PDF/6000002645_M_153.pdf

    PS: Die Bank wird immer nur nach Baufortschritt auszahlen und in keinem Fall das Darlehen auszahlen, damit es vom Darlehensnehmer angelegt werden kann...!!!
     
  9. #9 Paddel, 02.04.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 02.04.2013
    Paddel

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    Hallo, hier ist so ein Text dazu isdochegal, das ist so ein Maklerpool und die hatten uns auch beraten wann wir die Finanzierung beantragen sollen. Die Baufirma wollte auch so schnell wie möglich die Finanzierungszusage sehen. Viel Erfolg.
     
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