KfW 70 - Wann beantragen?

Diskutiere KfW 70 - Wann beantragen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich plane kurzfristig, eine Eigentumswohnung in einem KfW 70-Neubau zu erwerben (Bezugsfertig in ca. 20 Monaten). Wenn ich nun schon die...

  1. #1 manfred41, 20.03.2013
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    Ich plane kurzfristig, eine Eigentumswohnung in einem KfW 70-Neubau zu erwerben (Bezugsfertig in ca. 20 Monaten). Wenn ich nun schon die Finanzierung abschließe, kämen 8 Monate Bereitstellungszinsen auf mich zu, was möglicherweise teurer ist als die durch das KfW Programm gesparten Zinsen. Am liebsten würde ich die KfW 70 Finanzierung auch erst 12 Monate vor Übergabe beantragen, angeblich muss man das aber vor Vertragsabschluss tun, so dass der "späte" Antrag möglicherweise abgelehnt wird. Was würdet ihr tun?
     
  2. #2 Achim Kaiser, 20.03.2013
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    Rechnen .... :)

    Meistens sind die Restriktionen/Anforderungen die mit dem KFW Gedöns verbunden sind kostenintensiver als der/die Vorteile, die sich ergeben.
    Muss jeder für sich entscheiden ob mans braucht.
    Ich bin schnell dabei KFW Gedönse zu Gunsten der Entscheidungsfreiheit zu erden ...

    Wenns keinen Vorteil bringt ---> Tonne.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Alfons Fischer, 20.03.2013
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    regelmäßig versucht man nämlich, günstiges Geld früher abzurufen als teureres Geld.
    Muss denn bei Vertragsabschluss (oder nach Baufortschritt) noch keine Zahlung geleistet werden? Dafür könnten dann die KfW-Mittel verwendet werden (aber erst, wenn das Eigenkapital verbraucht ist).
     
  4. #4 manfred41, 20.03.2013
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    Die erste Rate bei Vertragsabschluss zahle ich aus Eigenkapital. Der Rest ist erst bei Übergabe fällig.
     
  5. Torian

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    Das KFW-70 Darlehen hat noch den Vorteil der beliebig hohen Sondertilgung. Bei unerwartetem Verkauf senkt das die VFE.
     
  6. #6 manfred41, 20.03.2013
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    Laut meinem Berater kann man die KfW Förerung auch noch 6 Wochen nach Vertragsabschluss beantragen, sofern vorher eine Beratung statt gefunden hat. Stimmt das? In den Informationen der KfW finde ich etwas anderes. Das würde mir noch etwas Bedenkzeit geben...
     
  7. IngoBF

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    Wie erfolgt die Antragstellung?
    Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Banken, Sparkassen
    und Versicherungen (im Folgenden Finanzierungsinstitute genannt), welche für die von
    ihnen durchgeleiteten Kredite der KfW die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher vor
    Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen.
    Planungsund
    Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Bei Antragstellung zum
    förderfähigen Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn.

    Hier der Link zum Merkblatt:
    http://www.kfw.de/kfw/de/I/II/Downl...steckter_Ordner_fuer_PDF/6000002645_M_153.pdf
     
  8. #8 manfred41, 20.03.2013
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    Das meine ich, doch mein Berater sagt etwas anderes...
     
  9. #9 manfred41, 28.03.2013
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    Hab noch mal bei der KfW gefragt:

    Die 3-Monatsfrist kann überschritten werden, wenn das Vorhaben bei Antragseingang in der KfW zu weniger als 50 % (Kaufpreiszahlung) realisiert ist.

    Das heißt:
    Wenn Sie vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages ein dokumentiertes Finanzierungsgespräch über das KfW-Darlehen geführt haben, können Sie auch vor Zahlung des kompletten Kaufpreises in 20 Monaten den Kreditantrag über das durchleitende Kreditinstitut stellen.


    Ich zahle erst mal weniger als 50% und den Rest bei Übergabe, daher kann ich mir noch Zeit mit der Finanzierung lassen :sleeping
     
  10. #10 Wieland, 29.03.2013
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    Bevor man sich über den ersparten Zins unterhält, sollte man sich über KFW Bausteine kundig machen.
    Wenn diese nicht erfüllt sind, gibt es für Bauteile bzw. Abschnitte keine Förderung.

    Nach Fertigstellung des Objekt werden die Punkte _ Bausteine von Außendienstmitarbeitern-Sachverständigen der KFW geprüft.

    Grüße aus Bürstadt
     
  11. Gwenny

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    Welche Bausteine meinst Du? Meinst Du Einzelmaßnahmen?

    Welche "Außendienstmitarbeiter-Sachverständige der KFW"? Meinst du einen Sachverständigen im Sinne der Förderrichtlinien? Das wäre dann allerdings kein Außendienstmitarbeiter.
     
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