Frage zur Honorarberechnung

Diskutiere Frage zur Honorarberechnung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wir wollen ein 40 Jahr alltes EFH komplett renovieren, sanieren und umbauen. Dazu haben wir uns einen Architekten dazugeholt, desen Leistungen...

  1. #1 generation, 20.03.2013
    generation

    generation Gast

    Wir wollen ein 40 Jahr alltes EFH komplett renovieren, sanieren und umbauen.

    Dazu haben wir uns einen Architekten dazugeholt, desen Leistungen bis Phase 8 Überwachung wir in Anspruch nehmen wollen.

    Wir haben nun den Vertrag zum Unterschreiben:

    Die Daten dazu:

    Honorarzone 3

    Satz : Mindestsatz 3, Zuschlag 30%

    Stundensatz 85€

    Nebenkosten pauschal 7% des Nettohonoras

    Meine Fragen:

    Wann wird denn der Stundensatz in Anspruch genommen?
    Könnte der Zuschlag nicht auch bei 20% liegen.
    Sind die angegebenen Zahlen in unserem Vertrag standart.

    Bei einer Umbausumme von 400 000€ macht das für den Architekten rund 60 000€ aus. Das ist schon viel!
     
  2. #2 Thomas B, 20.03.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Etwas wirr, das Angebot des Kollegen.

    Grundsätzlich sind Umbaumaßnahmen immer zeitaufwendiger. Daher halte ich einen Zuschlag auch durchaus für gerechtertigt. 30% erscheint wiederum etws viel, andererseits bietet der Kollege den Mindestsatz der HZ III an, was wiederum wenig ist.

    Was der Stundensatz soll, weiß ich nun auch nicht. Evtl. für zusätzliche Leistungen, die im Leistungsumfang der LP 8 nicht abgedeckt werden (z.B. Bestandspläne erstellen, irgendwas anders wahnsinnig zeitausfwendiges...was weiß ich).

    NK 7%...naja...ich würde es im Gesamten betrachten...ich neheme idR 5%...habe auch on Kollegen gehört, die ihr Honorar mit einer 10-%-igen Regelung aufgeschickt hatten.....

    60.000 EUR ist sicher das Gesamthonorar, oder (LP 1- 8). LP 8 wären dann ca. 20.000
     
  3. #3 Gast036816, 20.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    leistungen auf nachweis müssen angemeldet und zusätzlich schriftlich vereinbart werden. vorher darf er nichts machen. anfallen können sie, wenn er die vorfertigung von bauelementen in einem werk in niederbayern überwachen muss. so etwas erfolgt auf nachweis. reisezeit, überwachung, bericht schreiben - nur als beispiel. der zuschlag kann auch bei 20% (mindestsatz) liegen, er soll jedoch nach dem schwierigkeitsgrad der umbauarbeiten bemessen sein.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 20.03.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    7% Nebenkosten - was ist da alles drin???
    Nur Telefon/Fax/Porto? Dann ist das viel
    Oder auch Kopien? Wofür?

    III min + 30 % klingt erstmal vernünftig. Sicher gehen auch 20 %. Aber dann gibts auch entsprechend weniger Leistung :D. Die HOAI ist zwar Preisrecht, aber so grob weiß man+frau schon, was man so kostendeckend braucht. Weniger % = weniger gedeckte Kosten = weniger Leistung = Kosten passen wieder.
    So what?

    Bei 400k€ Baukosten brutto komme ich auf ein Nettohonorar (incl der 30 %) für LP 8 von knapp 16k€

    Nicht viel für viel Verantwortung. Wer 400k€ in ein gebrauchtes Haus "versenkt" hat hohe Ansprüche. Ergo viel Aufwand und viel Risiko!
     
  5. #5 Gast036816, 20.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    16t€ ist a wengerl sehr knapp. ich komme auf 51.443 € netto, die cents lasse ich mal wech.
    jau - 16t€ für phase 8 passt doch!
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    stimmt ;)
    "normaler" efh-umbau ist das jedenfalls nicht.
     
  7. #7 Thomas B, 20.03.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Mich würde ja mal brennend interessieren wer LP 5, 6 + 7 gemacht hat....(ggf. auch auch 1 - 4 wenn entworfen und genehmigt worden ist).

    Wenn da ein Kollege nämlich "nur" LP8 machen darf ohne daß es eine vernünftige Planung gibt, deren Umsetzung er dann überwachen und koordnieren usw. soll, dann wären 30% Zuschlag noch deutlich zu wenig ;)
     
  8. #8 Gast036816, 20.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nein, der lehrer schreibt doch - desen leistung wir bis phase 8 in anspruch nehmen, das ist schon das volle paket - ohne 9.
     
  9. #9 Manfred Abt, 20.03.2013
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    hmm, kennst du das Projekt und das Angebot? Ich kenn nur Auszüge und da seh ich erst mal absolut nichts wirres.

    • Honorarzone III: dürfte passen
    • Mindestsatz: warum nicht? günstiger geht nicht.
    • (Umbau)zuschlag 30 %: 20 % sind Minimum bei Vereinbarung von Mindestsatz. 20 % bis 80 % können vereinbart werden, je nach umbaubedingten Erschwernissen, für eine Bewertung fehlt uns jedes Wissen, und ja, ich hab auch Verträge mit 60 % Umbauzuschlag, und da verdiene ich mir keine goldene Nase mit.
    • Stundensatz 85 €: eher obere Grenze
    • Nebenkosten 7 %: auch durchaus üblich, bei uns üblich zwischen 1,5 % (nicht auskömmlich) und 7 %, dann aber incl. aller Vervielfältigungen, auch von 20 Exemplaren Ausschreibungsunterlagen. Wie weit ist die Baustelle entfernt?


    bzgl. Leistungsbild: steht doch im Eingangspost: bis Phase 8

    also, mit o.g. Parametern ergibt sich
    • Vollhonorar 100 % = 41.940 € wenn Baukosten von 400.000 € die anrechenbaren Netto-Baukosten sind.
    • Honorar für Ph. 1-8, 97 %: 40.681,80 €
    • Umbauzuschlag für 1-8, 30 %: 12.204,54 €
    • Nettohonorar gesamt: 52.886 €
    • Nebenkosten 7 %: 3.702,04 €
    • Nettoentgeld gesamt: 56.588,38 €
    • Umsatzsteuer
    • Brutto-Entgeld, gesamt: 67.340,18 €

    sind die 400.000 € Brutto-Baukosten, kommt man fast genau auf die vom TE genannten 60.000 €

    Und keiner kann beurteilen, ob der TE sich selbst was gutes tut, wenn er den Umbauzuschlag auf 20 % drückt.
     
  10. #10 Manfred Abt, 20.03.2013
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    noch eine Ergänzung:
    • wenn Besondere Leistungen zur Erzielung des Erfolges zwingend erforderlich oder vom AG gewünscht werden dann war es mehr als sinnvoll, wenn der Stundensatz schon bei Abschluss des Vertrages festgezurrt wurde.
    • Fallen sie nicht an dann rechnet man halt 0 Stunden a 85 Euro ab. Absolut Standard.
     
  11. #11 Thomas B, 20.03.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Norbert + Manfred: Ihr habt natürlich völlig Recht. Hatte ich überlesen.....
     
  12. nolu13

    nolu13

    Dabei seit:
    29.01.2013
    Beiträge:
    1.448
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    RLP
    Endlich mal eine sachliche Diskussion unter Bauexperten!:respekt
    Bitte mehr davon.

    :bef1020:
     
  13. #13 Manfred Abt, 22.03.2013
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    jetzt hoffen wir nur, dass es dem TE geholfen hat.
     
Thema: Frage zur Honorarberechnung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. umbauzuschlag balkonsanierung

Die Seite wird geladen...

Frage zur Honorarberechnung - Ähnliche Themen

  1. Hilfe, Frage zur fachmännischen Montage von Fenstern

    Hilfe, Frage zur fachmännischen Montage von Fenstern: [ATTACH] [ATTACH] Liebe Bauexperten, ich wende mich an euch mit einer Frage bezüglich der Montage von Fenstern. Ich habe kürzlich Fenster von...
  2. Fragen Trockenbau OG, Bestandsgebäude auf oder unter Estrich?

    Fragen Trockenbau OG, Bestandsgebäude auf oder unter Estrich?: Hallo, wir wollen das ganze OG unseres Einfamilienhauses mit ca 90 m² Bodenfläche im OG neu aufteilen, z.T. stehen dort noch gar keine Wände...
  3. 2 Fragen bezüglich Grundstück kaufen - Bauzwang

    2 Fragen bezüglich Grundstück kaufen - Bauzwang: Hallo, meine Frau und ich planen ein Grundstück von einer Privatperson zu kaufen. Nun ist es ja kein Geheimnis, dass es einen Bauzwang / Baugebot...
  4. Frage Druckfestigkeit Steico flex WLS 036.

    Frage Druckfestigkeit Steico flex WLS 036.: Kann mir jemand sagen, ob die besagte Dämmung "drückbar" ist? Ich habe einen Dachboden, der von innen nachgedämmt werden soll, leider ist dort...
  5. Frage zu angegriffenen Träger

    Frage zu angegriffenen Träger: Moin, Ich habe in der Zwischendecke unterhalb eines Fachwerkhauses das folgende Bild gemach [IMG] Ich kann Alter, Bedeutung und Kritikalität des...