Breite für Garagenzufahrt und Hauszuwegung

Diskutiere Breite für Garagenzufahrt und Hauszuwegung im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, ich habe folgendes Problem. Wir sind gerade an der Planung unserer Hofeinfahrt/Vorgartens. Wie breit muss ich die Garagenzufahrt...

  1. #1 stufi111, 21.03.2013
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    Hallo,
    ich habe folgendes Problem.

    Wir sind gerade an der Planung unserer Hofeinfahrt/Vorgartens.
    Wie breit muss ich die Garagenzufahrt planen, damit ich da mit zwei Autos aneinander vorbei komme ohne jedesmal zu rangieren? Und wie breit sollte man den Zuweg zur Haustür von dieser Garagenzufahrt planen.

    Gibt es da Richtwerte? Die Aussage 2mal Fahrzeugbreite plus Zuschlag für das jeweilige fahrerische Können habe ich schon anderswo gelesen und helfen mir auch nicht weiter.

    Danke für Eure Antworten!
     
  2. #2 00imperator, 21.03.2013
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    Frag doch beim Bauamt nach. Insbesondere die Breite der Zufahrt, was wurde denn genehmigt bzw. ist bei Dir üblich... Interessieren würde mich das aber auch mal, ob das vom Bauamt vorgegeben wird oder ob es eine Norm gibt.
     
  3. #3 stufi111, 21.03.2013
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    Da es bei mir rein nur auf dem grundstück ist und keine Anbindung zum öffentlichen Verkehrsraum hat, ist das dem Bauamt egal.
    Die Zufahrt geht von einem Privatweg ab.
     
  4. Boergi

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    Das kommt auch auf die Nutzung an, geht es nur darum dass zwei Autos aneinander vorbeifahren können? Dann reichen 5 Meter, willst du beide nebeneinander parken können und soll man bequem ein- und aussteigen können würde ich auf mindestens 6,5 bis 7,0 m gehen.
    Schnapp dir am besten mal ein Maßband und eure zwei Autos und probier aus was für euch noch bequem ist.

    Der Zuweg ist genauso Geschmackssache, manche balancieren auf 30 cm breiten Waschbetonplatten, andere haben einen 2 m breiten Zuweg.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 21.03.2013
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    Das ist aber mal sowas von falsch!

    Deine Zufahrt und Dein Weg zählen zur GRZ. Daher interessiert es das Bauamt sehr wohl, ob Du 2, 4 oder 10 m breite Flächen erstellst!

    In Deinem Bauantrag muss dazu eine Angabe sein.
     
  6. #6 stufi111, 21.03.2013
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    Was heißt GRZ?
    Ich ruf gleich mal beim Bauamt an.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 21.03.2013
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  8. #8 stufi111, 21.03.2013
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    Da man sich auf dem Dorf kennt, war das schneller und einfacher anzurufen, als die Unterlagen zu suchen.
    Habe jetzt die Aussage bekommen, das ich aufpassen muss wieviel Fläche ich "versiegel". Das dürfen wohl bei mir insgesamt nicht mehr als 400 qm werden und da habe ich noch genug Luft.

    @ boergi: es geht mir nur darum, dass ich Z.B. in die Garage fahre kann, wenn die Frau ihr Auto noch auf dem Hof stehen hat und andersrum. ich möchte halt nur nicht jedesmal das vordere Auto wegfahren wenn ich das hintere benötige.
     
  9. Julius

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  10. #10 stufi111, 21.03.2013
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    Einfahrt.jpg

    Ich hoffe das klappt jetzt mit dem Foto.
     
  11. #11 wasweissich, 21.03.2013
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    eine zuwegung (hauszugang) die auch als rettungsweg funktionieren soll muss 1,25m haben .
     
  12. #12 tkoehler78, 21.03.2013
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    1. Wie lang ist denn die Einfahrt?
    2. Wo steht denn die Garage? Sind das die 2 Stellplätze?
    3. Soll auf der ganzen Länge Begegnungsverkehr möglich sein? Dann mind. 5 m breit, besser 6 m!
    4. Oder reicht auch vor der Garage (vor den Stellplätzen?)? Dann Zufahrt 3-3,50 m breit und vor der Garage aufweiten auf die erforderliche Breite.

    So hab ich das z.B. bei uns gelöst, funktioniert gut. Zufahrtsbreite 3,40 m, vor der Garage 6,00 m, Durchfahrt zw. Haus und Garage 3,50 m:

    Grdst.jpg
     
  13. #13 stufi111, 22.03.2013
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    1. ca 15 m
    2. ja, die dargestellten Stellplätze sollen mal irgendwann eine Garage werden, vielleicht auch nur ein Carport, je nachdem wie das Geld mal wieder da ist.
    3. so war das bislang gedacht, da ich die Fläche auch als Parkplatz für Besuch verwenden wollte


    sieht schick aus, wie das bei dir gelöst wurde!
     
  14. #14 tkoehler78, 22.03.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22.03.2013
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    Dann würde ich dir 6 m empfehlen, wenn der Platz da ist.
    Wenn du noch ein paar Anregungen brauchst, kannst du hier auch mal schauen:

    Link entfernt wegen Werbung
     
  15. #15 StefanMD, 23.03.2013
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    Die Breiten sind etwas übertieben für eine Garagenzufahrt. Es sei denn es soll eine Garage für einen LKW oder Bus werden :shades. Ich würde hier mal als Lektüre die RASt 06 empfehlen. Eine Wegbreite von 6 m reicht schon für den Begegnungsfall LKW-PKW in Erschließungsstraßen! Die 6 m sind sicherlich sinnvoll für den Fall, dass 2 PKW nebeneinander in einer Garage stehen und man bequem ein- und aussteigen kann. Bei der Vorbeifahrt hat man aber normalerweise nicht die Türen des Fahrzeugs geöffnet. Für 2 nebeneinader parkende PKW im Freien sind 5 m ausreichend. (Bei 2 Parkplätzen für Rollstuhlbenutzer = 7 m)


    @TE

    Wie viele Besucher werden denn regelmäßig erwartet? Wenn es 3 sind, dann könnten diese sich bei der Länge der Zufahrt hintereinander aufstellen.

    Hier mal die Grundmaße zur Bemessung einer Straßenbreite: http://de.wikipedia.org/wiki/Straßenquerschnitt#Grundma.C3.9Fe dazu kommen noch seitliche Sicherheitsräume von je 25 cm (rechts und links daneben) und der obere Sicherheitsraum von 30 cm. Der Sicherheitsraum zwischen 2 begegnenden Fahrzeugen beträgt 25 cm. Das gilt für Straßen mit v_zul < 40 km/h (!!)... auf der Garagenzufahrt wird man sicher nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, dort kann man den Sicherheitsraum zwischen den Fahrzeugen weiter reduzieren. Für parkende Fahrzeuge gelten die gleichen Maße, nur dass man dort den Sicherheitsraum zwischen den "begegnenden" Fahrzeugen entfallen lassen darf.

    Das ergibt eine sinnvolle Breite der Zufahrt:
    1) für PKW ohne Begegnungsverkehr von (2,55 m) ... 2,75 bis 3,0 m
    2) für PKW mit Begegnungsverkehr bzw. Vorbeifahrt an parkenden PKWs (4,5 m) ... 4,80 m bis 5,25 m ... (5,75 m = Stadtstraße)

    Fall 1 wäre auch völlig ausreichend, wenn sich die Gäste hintereinander in der Auffahrt aufstellen
     
  16. #16 tkoehler78, 23.03.2013
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    @StefanMD:

    Die Regelwerke zur Bemessung der "Straßenbreiten" kenne ich durchaus.
    Nur sind die tlw. auch schon aus Zeiten, in denen Fahrzeuge noch andere Dimensionen hatten als heute!
    Wenn 2 Fahrzeuge nebeneinander stehen und man bequem aus- und einsteigen möchte sind 3 m pro PKW schon empfehlenswert!

    Aktuelles Beispiel:
    Auf dem Parkplatz eines großen Einkaufsmarktes hier in der Nähe wurden vor kurzer Zeit die Stellflächen neu markiert - vorher 2,50 m und jetzt 3,00 m breit!
    Eine wirklich begrüßenswerte Entscheidung, die die Kunden (mich eingeschlossen) dankend angenommen haben!

    Mein eigenes Fahrzeug hat schon mit nur einer (!) geöffneten Tür bereits eine Breite von 2,958 m!
     
  17. #17 StefanMD, 24.03.2013
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    Die Frage ist doch: Muss der komplette Bereich unter einer geöffneten Autotür befestigt sein? Antwort: Nein! Die Tür kann man auch über das angrenzende Grün [Gras] schwenken (in einer Garage ist es etwas anderes) und in beide nebeneinander stehende PKWs wird man sicherlich nur höchst selten gleichzeitig beidseitig einsteigen.

    Der TE hat außerdem geschrieben:
    ... daraus schließe ich mal, dass es sich nur um ein normales Wohnhaus handelt und keine Kundenparkplätze usw. benötigt werden. Unter diesen Annahmen sind die in #15 beschriebenen Werte ausreichend.


    Die RASt 06 ("Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 2006") sind das aktuelle in DE gültige technische Regelwerk für Alles, das mit Bemessung und Entwurf von kommunalen Wegen und Straßen zu tun hat. Sie gilt für fließenden und ruhenden Verkehr. Ich glaube im dazugehörigen Ausschuss der FGSV sitzen genug Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, die die geänderten Fahrzeugabmessungen sehr wohl auf dem Radar hatten und auch berücksichtigt haben. ... Und das, was in Stadtstraßen funktioniert, sollte erst recht auf einer Grundstückszufahrt funktionieren.

    Das Beispiel mit dem Parkplatz des Einkaufsmarktes hinkt etwas: für die Breite der Stellplätze muss auch die Breite der Fahrgasse berücksichtigt werden. Bei einer angenommenen Senkrechtaufstellung muss die Gasse mindestens 6 m breit sein, damit man vorwärts bequem in eine 2,5m-Lücke rein kommt. Ist die Parklücke breiter, dann funktioniert auch eine schmalere Gasse. Möglicherweise hatte der Betreiber des Geschäfts hier Auflagen bekommen oder es kam gehäuft zu Unfällen ... man weiß es nicht. ;)
     
  18. #18 stufi111, 25.03.2013
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    Hallo,
    und Danke für die Beiträge. Ja es handelt sich um ein normales Wohnhaus.
    Ich plane im Regelfall ein abstellen von 4 Fahrzeugen auf der Zufahrt, wenn es mal mehr werden sollte, ist immernoch auf der Straße Platz. Da muss man dann halt mal 50m gehen.
     
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