Auflage Ziegelfarbe - Baugenehmigung / Bebauungsplan

Diskutiere Auflage Ziegelfarbe - Baugenehmigung / Bebauungsplan im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir planen gerade einen Anbau mit Pultdach an unser Haus. Baugenehmigung ist nun nach einigen Wochen da. In diesem Zuge...

  1. #1 Gast65249, 21.03.2013
    Gast65249

    Gast65249 Gast

    Hallo zusammen,

    wir planen gerade einen Anbau mit Pultdach an unser Haus. Baugenehmigung ist nun nach einigen
    Wochen da.
    In diesem Zuge werden wir auch im Bestand unser Dach mit einer Aufsparrendämmung versehen und auch
    die Ziegel sollen erneuert werden. Bisher haben wir Frankfurter Pfanne in Braun.

    Da wir auch die Fassade farblich neu gestalten, hatten wir uns eigentlich Creaton Ziegel in hell oder
    Dunkelgrau vorgestellt.
    Im Bebauungsplan steht :"Es sind nur unglasierte Ton oder Betonpfannen in Rot-Brauner Farbe zulässig"

    In unserer Baugenehmigung steht: "Für die Dacheindeckung ist nach Art und Farbe das gleiche Material zu
    verwenden wie es am bestehenden Gebäude vorhanden ist"

    Was kann im schlimmsten Fall passieren wenn wir graue Ziegel aufs Dach machen ?

    Es gab doch Urteile dass das Vorschreiben der Ziegelfarbe eigentlich unzulässig ist, hierzu findet man im
    Netz aber nichts aktuelles.

    Unser Rathaus steht 5 Häuser weiter und wurde vor kurzem saniert und hat dunkelgrau Ziegel bekommen..... :mauer

    Natürlich wollen wir auch Ärger vermeiden. Die Meinung der meisten Handwerker: graue Ziegel drauf, da wird
    niemand hinterher was wollen.

    Jedenfalls sind wir verunsichert !

    Grüße
     
  2. #2 Baufuchs, 21.03.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gestaltungsfestsetzungen in B.-Plänen sind zulässig.

    Wer abweichen will, kann einen Antrag auf Befreiung von solchen Festsetzungen stellen.

    Ohne Zustimmung: Bußgeld bis Rückbau

    Zu Handwerker: Frag den mal, ob er Dir schriftlich gibt ggf. Bußgeld oder Rückbaukosten zu übernehmen.
     
  3. #3 Der Bauberater, 22.03.2013
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    Liegt das Rathaus im gleichen B-Plan Gebiet oder hat das einen anderen B-Plan oder gar keinen. Wenn es schon Vergleichsfälle im Baugebiet gibt, dann Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des B-Planes. Falls es keine Vergleichsfälle gibt und ihr keine Befreiung beantragt, kann im schlimmsten Falle sein, dass ihr euer Haus wieder umdeckt! Wenn ihr Altstadt oder so seid, dann setzen die das gerne mal durch um Nachahmer abzuschrecken.
    Vllt. kann Baumal was zu sagen, der ist Ortskundig!!
    :bierchen:
     
  4. #4 Gast65249, 22.03.2013
    Gast65249

    Gast65249 Gast

    Hallo zusammen,

    das Rathaus liegt im gleichen B-Plan Gebiet. Kann mir nicht vorstellen dass fürs Rathaus
    eine Befreiung der Festsetzung beantragt wurde.

    Kann man so was rausfinden ?

    Gruß
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 22.03.2013
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    Im Prinzip gar nicht ausser bei einem Rechtsstreit!

    Der typische Fehler. Ihr wolltet was und habt nicht mit Argumenten dafür gleich mit beantragt.
    Jetzt wirds schwieriger (aber nicht unmöglich). Widerspruch einlegen und Argumente sammeln.
    Rathaus ist ein GUTES Argument.
     
  6. #6 Der Bauberater, 22.03.2013
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    Wie alt ist das Rathaus :shades
    Vielleicht wurde es gedeckt, bevor der B-Plan rechtskräftig wurde, dann ist es kein Vergleichsfall. Euer Archi soll sich mal schlau machen, ob im gleichen B-Plan Gebiet noch weitere Ausreißer vorhanden sind und ob die eine Befreiung gebraucht und bekommen haben. Wenn ihr einen habt, der die Befreiung bekommen hat, dann kriegt ihr sie auch! :bef1021:
     
  7. #7 Gast65249, 22.03.2013
    Gast65249

    Gast65249 Gast

    Der B-Plan ist von 1993 - Rathaus wurde vor ca. 4 Jahren neu gemacht.

    Fragen mal unseren Archi ob er sich mal schlau machen kann...

    Grüße
     
Thema: Auflage Ziegelfarbe - Baugenehmigung / Bebauungsplan
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