Attika der Garage ist auf meinem Grundstück

Diskutiere Attika der Garage ist auf meinem Grundstück im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wer wo eine Einfriedigung zu errichten hat, ist da klar geregelt, wo es ein Nachbarrechtsgesetz gibt. Diese Regelungen sehen aber nicht vor, dass...

  1. #21 Baufuchs, 23.03.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wer wo eine Einfriedigung zu errichten hat, ist da klar geregelt, wo es ein Nachbarrechtsgesetz gibt. Diese Regelungen sehen aber nicht vor, dass man üblicherweise für den Zaun zu seinem rechten Nachbarn verantwortlich ist.

    Es ist vielmehr so, dass beide Nachbarn sich die Kosten der Einfriedigung auf der gemeinsamen Grenze teilen müssen.

    Beispiel NRW:
    (§32 legt fest, dass es bei 2 nebeneinander liegenden bebauten Grundstücken ausreicht, wenn einer der Eigentümer eine Einfiedigung fordert.
     
  2. KlausK

    KlausK Gast

    In NDS gilt das nur für die Rückseiten:
     
  3. #23 Corinna72, 24.03.2013
    Corinna72

    Corinna72

    Dabei seit:
    16.04.2012
    Beiträge:
    1.214
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Physikerin
    Ort:
    Berlin
    Also wenn ein professioneller Vermesser in einem Fachforum (sei es nun dieses hier oder ein anderes) schreibt: "ein "überbau" von 2-3 cm ist keiner! Punkt."
    dann sollte dies doch wohl mindestens genauso viel Gewicht haben, als das was ein Architekt schreibt, der zwar auch vom Fach ist, aber bei dem das nicht sein Spezialgebiet ist.
    Gut der Beitrag ist gut 8 Jahre alt, aber hat sich die Rechtslage denn inzwischen verändert? Ich glaube nicht. In BaWü muss man demnach anscheinend Überbauten bis 4cm akzeptieren. In Bayern (und das wird ja wohl das bekannte Freising in Bayern sein) wo wir für unsere Tochter gebaut haben hat mir unser Bauträger erzählt, dass dort bis zu 3cm Abweichung von Gerichten immer wieder als vernachlässigbar und hinzunehmend durchgewinkt werden.

    Abgesehen davon bin ich aber auch der Meinung, dass der nachbarschaftliche Frieden viel wichtiger ist, als ein paar cm Überbau und man das alles unbedingt freundlich und einvernehmlich regeln sollte. Wenn man sich mit seinen Nachbarn verkracht hat, nützt oft das schönste Haus und der schönste Garten nichts mehr, da kann man dann nur noch ausziehen.

    Freunden von uns ist es so ergangen. Die haben ein RMH gekauft, sehr günstig und schön gelegen. Dann gab es einen dermaßen üblen Nachbarschaftsstreit und obwohl sie eigentlich im Recht waren, sind sie nach 3 Jahren ausgezogen, weil sie mit den Nerven am Ende waren.
     
  4. #24 Thomas B, 24.03.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ich denke, daß 2, 3 oder auch 4 cm an sich kaum bedeutung haben. Und zwar dann wenn der Grenzabstand dann z.B. keine 3,00m mehr sind (wie gem. BayBO eigentlich als Mindestmaß vorgegeben sind), sondern eben nur noch 2,97 m...wen juckt's?

    Wenn allerdings beiderseits der Grenze eine Grenzbebauung geplant sind, ist ein exaktes Einhalten natürlich schon von bedeutung, weil sonst alle anderen die Angeschmierten sind.

    Oder rechnen wir's doch mal spaßeshalber durch. Reihenhaus. 5 Stück (2 x REH, 3 x RMH). Jedes Haus rutscht "versehentlich" und innerhalb der Toleranz 4 cm weiter nach einer Richtung. Beim letzten in der Reihe sind es dann schon 16 cm. Jedes für sich nur + 4 cm...toll!

    Nee...ich denke nicht, daß man bei einer Grenzbebauung dies so hinnehmen muß. Zumal dann nicht, wenn dann die eigene Fertiggarage dann nicht mehr realisierbar ist.
     
  5. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Die ganze cm-Debatte ist doch lächerlich!
    Denn es geht hier - so wie ich es verstanden habe (und dieser Darstellung wurde zumindest bisher nicht widersprochen) - um überstehende Blechteile, die im Weg sind, nicht etwa um eine Mauer.

    Da wird wohl sogar ein Richter zu dem Schluß kommen, daß es keine unangemessene Forderung sei, diese zu entfernen, wenn sie der zulässigen Errichtung des Nachbarbaues im Weg sind.
     
  6. #26 derjacky, 25.03.2013
    derjacky

    derjacky

    Dabei seit:
    11.09.2008
    Beiträge:
    277
    Zustimmungen:
    61
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Eifel
    "Er hat die Idee gut gefunden und meinte wir könnten ja die Kosten teilen"

    Darauf würd ich aufbauen, die paar (hundert?) Euro hast du in kurzer Zeit vergessen, aber wenn du deswegen wirklich einen Gerichtsstreit anfängst und mit dem Nachbarn in Dauerstreit geräts womöglich auch noch wegen ein paar zu pflanzenden Hecken..

    dann wird dein Haus/Grundstück soviel an WOHNWERT verlieren, dass man das dann nicht mehr mit Geld aufwiegen kann.

    Also ich würd mir gut überlegen, ob du hier auf den Putz haust und das Gesetzbuch auspackst, oder halt des lieben Frieden willens einen Kompromiss eingehst, selbst wenn du im RECHT bist.
     
  7. #27 MiSto23, 01.04.2013
    MiSto23

    MiSto23

    Dabei seit:
    21.03.2013
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Freising
    Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten.
    @derjacky: dem stimme ich zu. Es wäre sicherlich eine Lösung auf dauer. Und, es bleibt zu hoffen, dass dies beim Gegenüber nicht missverstanden wird. Ich würde ungern wieder eine unüberlegte Handlung des Nachbars mittragen.

    Mittlerweile habe ich erneut mit ihm darüber gesprochen. Er meint dass das kein Problem ist. Wenn die Firma zum Aufbau der Garage kommen, sollen sie eben das Blech mitabmonitieren. Daraufhin habe ich ihn gebeten er möge dass selber machen. Es wäre ja denkbar, dass die Firma solch ein Risiko nicht eingehen will (eventuel Schaden an der Garage beim abschrauben usw.). Nun, er wird es selber machen. Ich könnte ihm ja helfen (natürlich, gerne helfe ich dabei. Bin ja froh wenn er es macht).

    Sobald der Liefertermin steht und die Garage aufgebaut ist, gibt es eine kurze, hoffe abschließende Info dazu.

    Euch noch ein frohes Osterfest bzw. Feiertage, je nachdem was man glaubt oder auch nicht glaubt.

    Viele Grüße
    MiSto23
     
  8. #28 JaquesTati, 02.04.2013
    JaquesTati

    JaquesTati

    Dabei seit:
    17.11.2010
    Beiträge:
    229
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    beratend tätig
    Ort:
    50354
    @Corinna72

    Gibt es eigentlich kein Blumenforum, wo Sie sich mal richtig austoben können.

    Ihre Argumentation ist so etwas von hanebüchen, wenn ein „professioneller Vermesser in einem Fachforum” das so geschrieben hat, dann muss das ja auch stimmen, BASTA!

    Ist Ihnen denn hier nicht schon einmal aufgefallen, dass selbst die professionellen Architekten – also die es für Geld machen – hier im Forum zuweilen recht konträre Ansichten zum Thema Isolierung/nachträgliche Wärmedämmung von Außenfassaden haben? So viel also zu der Aussage, dass immer alles stimmen muss, wenn es aus der Feder eines Profis kommt.

    Oder mal ein Beispiel aus Ihrem Thread “Barockschloss und Kirche darf abgerissen werden - Denkmalschutz???”, Zitat “..Doch niemand protestiert: die Besitzer bekommen gute Abfindungen und werden umgesiedelt. Die Kirche kassiert fett Geld...”. Gemäß Ihrer Logik müsste ein unbedarfter und leichtgläubiger Leser der Meinung sein, dass die Betroffenen das alles so klaglos hinnehmen, geldgeil sind und voll den Reibach machen. Dem ist/war aber nicht so, wie sonst soll man sich die Gerichtsverfahren, Proteste, Einzelschicksale und anderen Aktionen erklären.

    Kurzum, dumpfes Nachplappern ersetzt kein eigenes Denken.

    mfG

    JaquesTati
     
  9. #29 Corinna72, 03.04.2013
    Corinna72

    Corinna72

    Dabei seit:
    16.04.2012
    Beiträge:
    1.214
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Physikerin
    Ort:
    Berlin
    @JaquesTati: schön, wenn es Dir jetzt besser geht
     
  10. UpsSry

    UpsSry

    Dabei seit:
    12.07.2012
    Beiträge:
    388
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. (FH), konstr. Ing.-Bau
    Ort:
    Osnabrück
    AW: Attika der Garage ist auf meinem Grundstück

    Ach ja die corinna :o
    Mobil / Tapatalk2 / I9300
     
Thema: Attika der Garage ist auf meinem Grundstück
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. attika garage selber bauen

    ,
  2. attika garage

    ,
  3. garage Attika steht über Grenze

    ,
  4. attikaabdeckung baugenehmigung,
  5. garage attika überbau,
  6. aatika um garage,
  7. welche attika an Garage?,
  8. garage attika oder nicht,
  9. garage attika,
  10. attika grenzgarage
Die Seite wird geladen...

Attika der Garage ist auf meinem Grundstück - Ähnliche Themen

  1. Flachdach Attika durchbohren und abdichten

    Flachdach Attika durchbohren und abdichten: Moin zusammen, schön ein passendes Forum für meine Frage gefunden zu haben :) Ich plane derzeit eine PV-Anlage auf meinem Flachdach, welches in...
  2. Flachdach-Attika zu Nachbar

    Flachdach-Attika zu Nachbar: Hallo in die Runde, ich brauche Dachdecker-Rat, ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Ausgangslage: wir haben ein Reihenmittelhaus mit...
  3. Anfänger: Firsthöhe für Attika bestimmen bei Hanglage (Rheinland-Pfalz)

    Anfänger: Firsthöhe für Attika bestimmen bei Hanglage (Rheinland-Pfalz): Hallo Leute, folgende Ausgangslage: Wir haben ein Bestandhaus. Das Dach ist leider nicht mehr zu retten und muss abgerissen werden. Jetzt wollen...
  4. Welche Aufbauhöhe bei Flachdächer ??? ist eine Attika notwendig?

    Welche Aufbauhöhe bei Flachdächer ??? ist eine Attika notwendig?: Hallo zusammen, wir haben uns final entschieden , dass aktuelle Walmdach komplett abzutragen und ein neues Dach zu installieren. in unserem...
  5. Garage/Flachdach: Dachrandabschluss/Attika und mittlere Wandhöhe

    Garage/Flachdach: Dachrandabschluss/Attika und mittlere Wandhöhe: Hallo zusammen, ich habe eine Frage, welche evtl. auch ein bisschen zu juristisch ist, aber vielleicht hat ja trotzdem jemand von euch eine...