PKV --- Familienversicherung ?!

Diskutiere PKV --- Familienversicherung ?! im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Kann ich einfach so aus der privaten Versicherung zurück in die Familienversicherung zu mein Vater, wenn ich mein Gewerbe schliesse?

  1. #1 Bau1971, 22.03.2013
    Bau1971

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    Kann ich einfach so aus der privaten Versicherung zurück in die Familienversicherung zu mein Vater, wenn ich mein Gewerbe schliesse?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 22.03.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    NEIN! In die von Angehörigen wohl eh nicht, aber auch selbst kannst Du nicht ohne weiteres in die GKV zurück.
    Geh zur AOK oder einer anderen GKV und lass Dir die Voraussetzungen erklären.
    Früher gings gar nicht, heute geht da irgendwas, zumindest müssen die PKV einen anderen Tarif anbieten oder so ähnlich.
     
  3. #3 Baufuchs, 22.03.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du zurück in die GKV.

    Beratungen bei AOK o.ä. halte ich nicht für die richtige Adresse, denn die sind nicht interessiert EX PKV´ler zurück zu bekommen.
    Ein Anwalt der sich mit dem Sozialgesetzbuch auskennt wäre der Richtige.

    Wie Ralf schon schrieb, müssen die aber auch die PKV seit einiger Zeit einen Basis bzw. Standardtarif anbieten, dessen Leistungen denen der GKV entprechen.
     
  4. #4 Eumeltier, 22.03.2013
    Eumeltier

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    Jo, und da sie dort jeden nehmen müssen, ist der viel teuerer als die normalen Tarife...
     
  5. #5 tanzbaer, 22.03.2013
    tanzbaer

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    IMHO kannst du als Selbständiger unter bestimmten Voraussetzungen zurück. Du musst mindestens ein Jahr wieder als Angestellter arbeiten und sarfst mit Deinem Gehalt nicht über die Beitragsbemessungsgrenze kommen. Und es gibt eine Altersgrenze von glaube ich 55.
     
  6. #6 Baufuchs, 22.03.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @eumeltier
    Stimmt nicht.
    Ich bin in der PKV und bekomme (weil die PKV dazu verpflichtet ist) bei jeder Beitragserhöhung ein Angebot über den Standardtarif. Beitrag wäre dann ca. 200 Euro, das ist weniger als in der GKV.

    Angehörige sind im Standardtarif anders als bei GKV allerdings nicht mitversichert.
     
  7. Julkus

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    Da ja nach Rückkehr ind die Familienversicherung des Vaters gefragt wurde: das geht bis maximal 25 Jahre (und auch das nur in engen Grenzen und unter bestimmten Bedingungen) es sei denn, das "kind" ist behindert.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Natürlich kann man in die GKV zurück, spätestens wenn man angestellt ist, und unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird man wieder bei der GKV versichert. Das bedeutet aber noch nicht, dass man dann beitragsfrei bei den Eltern mit versichert ist.

    Nachdem der TE nach einer Rückkehr in die Versicherung des Vaters fragt, wird er wohl kaum die 55 Jahre überschritten haben, denn dann wäre der Weg in die GKV versperrt, und es greift das was Baufuchs geschrieben hat, dass man in einen Basistarif der PKV wechselt. Dieser ist irgendwo um 550,- € gedeckelt.

    Je nach Alter ist eine Mitversicherung bei den Eltern auch nicht mehr möglich, also landet man in einem "normalen" Tarif der GKV.

    Gruß
    Ralf
     
  9. Julkus

    Julkus

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    Ich ging jetzt (wahrscheinlich fälschlicherweise, denn ich glaub kaum, dass ein über 40jähriger auf die Idee käme sich mit Papa zu versichern) davon aus, dass der Threadersteller 1971 geboren wurde.

    Ralf, du meinst glaub ich 25 Jahre und nicht 55 oder?
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Nein ich meinte die 55 Jahre, denn wir reden ja von 2 Dingen. Einmal die Mitversicherung bei den Eltern, da wäre die Grenze bei 25 Jahren, darüber wird´s schwer in der "Familienversicherung". ;)
    Das 2. Kriterium wären die 55 Jahre, hier geht es allgemein um die Rückkehr aus der PKV. Ist man jünger, dann ist ein Wechsel in die GKV kein größeres Problem, wobei natürlich einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen (s.o., angestellt etc.). Hat man die 55 Jahre überschritten, dann wird´s schwer. In diesem Fall greift dann der Standard- oder Basis- oder Grundtarif der PKV (oder wie man das Ding auch nennen mag.).

    Möchte man diesen Schritt vollziehen, dann sollte man sich vorher informieren und nicht unbedingt auf irgendwelche "Berater" der Versicherungen verlassen. Die sehen eher ihre eigenen Interessen bzw. die ihres Arbeitgebers, und weniger die Interessen der Versicherten. Die GKV sagen natürlich erst einmal "das ist nicht möglich", denn das ist Vorgabe von "oben". Sie wissen, dass es meist einen Grund gibt warum jemand aus der PKV in die GKV zurück möchte, und sie haben ja schon genügend Problemfälle. Also wurde (vermutlich) die Devise ausgegeben, "wenn jemand schon so dumm ist und fragt, dann kriegt er die passende Antwort". Das wird zumindest durch die Praxis bestätigt. Mag sein, dass ich mit meiner Vermutung falsch liege.

    Fakt ist jedoch, dass es in einem bestimmten Rahmen möglich ist, aus der PKV in die GKV zu wechseln. Das ist aber nicht in allen Fällen sinnvoll, deswegen sollte der Versicherte genau überlegen, ob er das wirklich möchte. Es kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn man noch nicht so lange bei der PKV war und zukünftig nur noch als Angestellter arbeitet, und mit einem geringeren Einkommen klar kommen muss. Es kann auch sinnvoll sein, wenn man jung ist und erst mit der Familienplanung beginnt, später vielleicht die Frau nicht arbeitet und mit bei den Kindern zuhause bleibt. In diesen (Beispiel)Fällen kann es günstiger sein in die GKV zu wechseln, weil der monatliche Beitrag zur KV günstiger wird als alle Tarife (auch Basistarife) die die PKV im Angebot hat.

    Gruß
    Ralf
     
  11. Tatze

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    Ich finde das übrigens interessant, wie viel Wert hier bei Baufragen auf Expertenwissen gelegt wird. Bei einer Fachfremden Frage stürzen sich aber die selben Experten darauf, obwohl sie nur spekulieren und mit Halbwissen glänzen. :respekt

    Auch im Versicherungswesen gibt es übrigens Leute, die man nur für die Beratung direkt bezahlt. Die verdienen nicht daran, wenn sie das eine oder das andere raten, sondern nur für die Beratungsleistung selbst. Ich setze das mal mit dem viel beschworenem Planer beim Bau gleich...
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Aber für die Eingangsfrage braucht´s wirklich kein Expertenwissen.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 ThomasMD, 23.03.2013
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    Das ist eben der kleine Unterschied:

    In Baufragen wird vom Bauexpertenforum zu Recht Fachwissen erwartet.

    Ist hingegen jemand so blauäugig hier nach Pizzarezepten, musikalischen Events oder Krankenversicherungen zu fragen, so dürfte er in Kauf nehmen, dass die Antworten nur den persönlichen, mehr oder weniger zutreffenden Erfahrungen entsprechen.

    Wo ist das Problem?
     
  14. R.B.

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    Na ja, unsere Pizzarezepte sind unschlagbar. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  15. #15 ThomasMD, 23.03.2013
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    Das bestreitet ja keiner, Ralf, aber Luigi aus Palermo findet daran bestimmt die eine oder andere Stümperei. ;)
     
  16. #16 driver55, 23.03.2013
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    Der "Ex-Selbstständige" war Mitte 2009 erst 19 geworden...das Elternhaus ist Baujahr 1971:winken
    Ist somit derzeit 22 Jahre alt.
     
  17. #17 driver55, 23.03.2013
    driver55

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    Und "Gockl" spuckt sogar die Antwort auf Deine Frage aus. Da gibt es allerdings mehrere u. die - für dich passende - kannst du dir selbst aussuchen.
     
  18. #18 wasweissich, 23.03.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ist doch schön , diese rosinenpickerei .

    wenn man gut verdient , spart man in der PKV , lässt das geldgesprudel nach , lässt man dann halt die allgemeinheit wieder die kosten tragen ......

    zum glück wurde dieses hinundhergehoppel von sparfüchsen mittlerweile unterbunden .
     
  19. #19 Bau1971, 24.03.2013
    Bau1971

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    Danke für das rege Interesse und die Analyse meiner Person :D Ich gebe meine Selbständigkeit auf, weil ich unterm Strich mehr verdiene als Angestellter und ein ehemaliger Kunde hat mir so eine Stelle angeboten. Wie hoch ist den die Beitragsbemessungsgrenze? Und kann ich mit meinen 22Jahren bei mein Vater versichert sein oder muss ich selber in eine GKV? Das scheint ja zu gehen...
     
  20. H.PF

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    Wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Job annimmst kannst du wieder zurück.
     
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