Zählt Partyraum im Keller mit Kamin und Notausgang zur Wohnfläche??

Diskutiere Zählt Partyraum im Keller mit Kamin und Notausgang zur Wohnfläche?? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich habe mir heute ein Mietshaus angesehen. Sieht alles sehr ordentlich aus. Der Vermieter gibt die Wohnfläche mit 134 qm an,...

  1. Kassel

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    Hallo zusammen,

    ich habe mir heute ein Mietshaus angesehen. Sieht alles sehr ordentlich aus. Der Vermieter gibt die Wohnfläche mit 134 qm an, wovon 29 qm auf einen Partyraum im Keller entfallen. Der Raum hat einen gemauerten Kamin mit einem Anschluß an den Schornstein, einen normalen Zugang durch das innere Treppenhaus, eine Stahltür mir direktem Zugang zu einer Treppe hoch in den Garten als Notausgang und ein Fenster hinter einem Lichtschacht, der etwas Licht in den Raum bringt. Der Vermieter ist nun der Meinung, dass dieser Raum zur Wohnfläche dazu zählt und kommt dadurch natürlich auf eine höhere Miete.
    Ich bin mir allerdings nicht so sicher, da ich bis jetzt gedacht habe, alle Räume im Keller zählen grundsätzlich nicht zur Wohnfläche dazu!
    Wie seht Ihr das? Zählt der Raum durch diese Ausstattung zur Wohnfläche als Partyraum oder Abstellraum?

    Danke für eure Hilfe und Gruß
    Andreas
     
  2. #2 NixPlan, 22.03.2013
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    Gibt noch mehr gesetzestexte dazu aber:

    So steht es in der MusterLandesbauordnung

    § 47
    Aufenthaltsräume
    (1)
    1
    Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben.
    2
    Dies gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie für Aufenthaltsräume im Dachraum.
    (2)
    1
    Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können.
    2
    Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens 1/8 der Netto-Grundfläche des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglasterVorbauten und Loggien haben.

    sieh mal in deiner gültigen Landesbauordnung nach, ist im netz zu finden
     
  3. #3 Baufuchs, 23.03.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In Hessen müssen Aufenthaltsräume im Keller min. 2,20m lichte Höhe haben.

    Ich bezweifle, dass der Partyraum zur Wohnfläche angerechnet werden kann.
    1.) Er ist nur durch den Kamin beheizbar, also nur bei Anwesenheit der Nutzer
    2.) Wärmedämmung gegenüber Nachbarkellern und an Kelleraußenwand wird nicht vorhanden sein
    3.) Der Raum liegt außerhalb der Wohnung
    4.) Heizkostenabrechnung zeigen lassen ,wenn da die Grundkosten auf Wfl. inkl. Partyraum umgelegt wurden = falsch

    Genaues sagt Dir ein Anwalt für Mietrecht.

    Meine Meinung:
    Lass den Vermieter sich einen anderen Mieter suchen. Es wird Dir nichts nutzen wenn Du mit dem über Zulässigkeit hin/her diskutierst, der wird sich einfach einen anderen Dummen suchen.

    Du willst doch nicht ernsthaft für einen 29m² Partykeller (bei angenommen 6.- € Kaltmiete) im Monat 174.- € zahlen?
     
  4. Kassel

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    Hallo ihr beiden,

    herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich war mir nicht ganz sicher, da der Vermieter sagte, man könne den Raum ohne Probleme auch bewohnen. Aber ich habe am Wochenende dann schon Abstand von dem Haus genommen. Und als ich heute mittag angerufen habe, hatte es sich bereits erledigt: er hatte bereits einen anderen Dummen gefunden!!

    Vielen Dank für die Hilfe und einen schönen Gruß
    Andreas
     
  5. #5 Baufredi, 27.03.2013
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    na ich glaube in dem fall hatte eher der vermieter glück;)

    zumal.. alles in verhandelbar. selbst wenn es kein wohnraum ist, ist das ganze immer sache von angebot und nachfrage
     
  6. #6 Rheinbauer, 27.03.2013
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    Das seh ich auch so.

    Ist doch egal ob es Wohnfläche ist oder nicht.

    Die Miete wird für die Wohnung plus den Raum gefordert, man kann sie zahlen oder eben nicht.
     
  7. #7 Baufuchs, 27.03.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist eben nicht egal.
    Wenn die Miete über Wohnfläche x qm Preis berechnet wird, oder mtl. Kaltmiete unter Angabe der Wohnfläche ausgewiesen wird und ein "Nichtwohnraum" darin enthalten ist, kann der Mieter im Nachhinein wg. Dieses Mangels die Miete kürzen.
     
  8. #8 Rheinbauer, 30.03.2013
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    auf solche Mieter kann man dann aber verzichten.....
     
  9. #9 Inkognito, 30.03.2013
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Eher auf solche Vermieter. Schicken Sie dem armen Menschen, der darauf reingefallen ist, doch einen höflichen Brief, in dem Sie ihn auf seine Rechte aufmerksam machen. Inwiefern er sie wahrnimmt ist dann seine Sache, er sollte sie nur kennen.
     
  10. #10 Rheinbauer, 30.03.2013
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    Also ehrlich gesagt:

    Schauen Mieter das Mietobjekt nicht an bevor sie den Mietvertrag unterschreiben ?

    Es handelt sich hier ja nicht um einen versteckten Mangel o.ä.

    Als ich noch in Miete wohnte habe ich mir die Wohnung und das drumrum (Garage, Keller...) angeschaut, und habe mir überlegt ob dies die geforderte Miete (mir) wert ist....und dann unterschrieben oder eben nicht.
     
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