BGH Urteil: Honoraranspruch bei Überschreitung der Kostengrenze

Diskutiere BGH Urteil: Honoraranspruch bei Überschreitung der Kostengrenze im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Bin ich gerade in der Zeitung drüber gestolpert. BGH Urteil VII ZR 230/11 vom 21. März 2013. So wie ich es verstanden habe kann der Architekt bei...

  1. #1 tanzbaer, 23.03.2013
    tanzbaer

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    Bin ich gerade in der Zeitung drüber gestolpert. BGH Urteil VII ZR 230/11 vom 21. März 2013. So wie ich es verstanden habe kann der Architekt bei Überschreitung der Kostengrenze schon in der Planung seinen Anspruch auf Honorar verlieren. Zudem hat das BGH wohl die Formerfordernisse erläutert, zum Setzen einer Grenze reicht wohl bereits die mündliche Äusserung, erfolgt keinerlei Äusserung muss der Architekt nach meinem Verständnis diese Aktiv erfragen.

    Im Verfahren ging es nicht um die Überschreitung der geschätzten Kosten während der Bauphase.

    Ich habe absichtlich nichts verlinkt, mit google finden sich zum AZ bereits zahlreiche Fundstellen, da das Urteil vom Donnerstag ist vermutlich alle von derselben Pressemeldung abgeschrieben. ;-)
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    zuerst mal lob für die urteilsuchhilfe :)

    was ist an dem urteil neu?

    wurde jetzt wirklich (immerhin: bgh) erstmalig
    definiert, dass baukosten planerisch zu erfassen
    sind? nö, nä?

    auch der genauigkeitsanspruch an kostenschätzung
    oder gar kostenberechnung (diese immerhin vor gp)
    wurde im konkreten fall wesentlich überdehnt - die
    defintionen der erf. genauigkeiten sind aber nicht neu.

    hmmm .. was ist neu an diesem urteil? warum ist
    die angelegenheit bis zum bgh getragen worden?
    ach ja .. die vorinstanzen gaben (nicht nachvollziehbar)
    dem honoraranspruch des architekten recht ..
     
  3. Markul

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    Sehr interessant. Und v.a. BGH!
     
  4. #4 likema33, 24.03.2013
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    Warten wir doch ab, bis das Urteil in vollständiger Form veröffentlicht wird. Bis jetzt gibt es ja nur die Pressemitteilung.
     
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