Häuschen abreissen - Keller stehen lassen?

Diskutiere Häuschen abreissen - Keller stehen lassen? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, ich hol mal etwas aus: Ich habe vor 3Jahren in einem gewachsenen Dorfgebiet gebaut (halbe Scheuer abgerissen, dort EFH...

  1. #1 Heiko79, 23.03.2013
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    Hallo zusammen,

    ich hol mal etwas aus:

    Ich habe vor 3Jahren in einem gewachsenen Dorfgebiet gebaut (halbe Scheuer abgerissen, dort EFH gebaut). Alles ist gut, nur hätten wir mittelfristig gerne mehr Garten (momentan reicht es, aber wenn mal Kinder da sind wäre mehr Garten schön).

    Angrenzend an unsere Garage steht die andere hälfte der Scheuer, welche von meinem Vater momentan noch für sein Hobby benutzt wird. Diese geht irgendwann auf mich über (ist notariell beurkundet).
    Da sie in gutem Zustand ist (Baujahr 1956, gemauert) soll sie auf jeden Fall stehen bleiben.

    Nun gibt es hinter der Scheuer ein Grundstück (ca. 600qm) auf dem ein kleines Häuschen (geschätzt 100Jahre alt, steht auf der Grenze zum anderen Nachbar) und ein kleiner Schuppen steht.
    Das Häuschen ist ziemlich marode und wird momentan von sagen wir mal ziemlich mittellosen Leuten bewohnt.
    Der Eigentümer hat starkes Interesse das gesamte Grundstück zu verkaufen.

    Mein Gedanke war nun das Grundstück zu kaufen, das Häuschen abzureissen und Garten daraus zu machen.
    Einen Zugang vom Haus kann ich gut durch Garage und Scheuer machen.
    Soweit ich weiß ist ein Gewölbekeller unterm Häuschen - kann ich den im Boden lassen und mit Garten drüber weiterbenutzen?
    Ich denke er muss dann von oben abgedichtet werden?
    Auch kam mir die verwegene Idee die nördliche Wand (Grenzwand zum anderen Nachbar) als Gartenmauer ca. 1-1,5m hoch stehen zu lassen.
    Zum Abriss brauche ich ja eine Abrissgenehmigung - zählt mein Vorhaben überhaupt als Abriss (oder Teilabriss?)???

    Wenn es soweit ist werde ich mir auf jeden Fall professionellen Rat (Architekt/Statiker von Hausbau) holen, momentan interessiert mich aber brennend ob das so grundsätzlich möglich ist.

    Was meint ihr?

    Gruß
    Heiko
     
  2. #2 Heiko79, 26.03.2013
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    Hat niemand Erfahrungswerte oder nen Kommentar?
    Danke
     
  3. #3 Gast vS, 26.03.2013
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    naja ...

    also: bei uns würdest du eine Abrissgenehmigung brauchen, alles andere hört sich zumindest für mich nicht besonders sinnvoll an.

    Klar ist es alles möglich:
    Keller kann man auch von oben abdichten und je nach Nutzung x dm Boden darauf packen (sofern es von der Höhenlage her passt), aber ... Dauerhaftigkeit der Abdichtung, Staunässe etc. ???

    Ich würde ihn ordnungsgemäß verfüllen (je nach Boden für Entwässerung sorgen, statische Gegebenheiten bis zur Verfüllung beachten)

    Ob man einen Teil der Wand stehen lassen kann .. da müsste die Aussteifung geklärt werden (bin ich skeptisch), aber vor allem ist der Aufwand unter Berücksichtigung des wohl bescheidenen Ergebnisses wahrscheinlcih nicht gerechtfertigt.

    Ich denke - einmal neu, dafür vernünftig !
     
  4. Julius

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    Ich hingegen würde den Keller belassen, sofern sich dafür eine Nutzung anbietet (z.B. als netter Partyraum...).

    Mit der Mauer muß man sehen. Ggf. muß sie verankert werden.

    Aber vor allem erst einmal das Grundstück kaufen (wenn der Preis einigermaßen paßt und Du möglichst das Geld hast).
     
  5. #5 Heiko79, 27.03.2013
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    Den Keller will ich eigentlich ehr zum lagern von Lebensmitteln (Aepfel, Kartoffeln...), da ist so ein Gewoelbekeller wegen der Luftfeuchtigkeit unschlagbar. Mein jetziger "Keller" ist viel zu trocken und zu warm dazu.
    Das ganze wird mich so ca.80E/qm kosten, wie gesagt altes Dorfgebiet. Den Abbruch werde ich groessten Teils selbst machen. Die meisten Maschinen sind vorhanden. Dann gehts finanziell noch. Gruss Heiko
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 27.03.2013
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    Moment mal, liebe Leute. Die Butze mag ja, so wie sie dasteht, Bestandsschutz haben. Mit dem Abriss verflüchitigt sich selbiger.
    Ich kann nicht sagen - Keller hat Bestandsschutz.

    Also muss der Keller samt zukünftiger Nutzung baurechtlich so sein, dass er dem heutigen Baurecht für Welzheim entspricht. Oder der verkaufende Nachbar muss sich auch noch ne Baulast aus den Rippen schneiden lassen - sofern überhaupt möglich.

    Das alles zzgl. der unbekannten Tragfäigkeit und Dichtigkeit des Bestandskellers würde ich Totalabriss und bei dringendem Bedarf einen neuen Keller auf dem Grundstück empfehlen.
    Ist unterm Strich wahrscheinlich die preiswertere Variante.
     
  7. #7 Heiko79, 27.03.2013
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    Dringender Bedarf an Keller besteht ja nicht, mir geht es ehr darum was vorhandenes, brauchbares zu erhalten (wenn Statik, Abdichtung ok). Es stoert ja die Gartennutzung nicht, ausserdem hat ein Gewoelbekeller ja schon Seltenheitswert. Ab wann ist ein Abriss ein Abriss? Was ist wenn ich 2Waende (im rechten Winkel zueinander) des eg und den Keller belasse, ist das dann ein Abriss oder irgendwas anderes??
    Danke
     
  8. #8 Wachtlerhof, 27.03.2013
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    Mach aus dem Gewölbekeller einen Erdkeller. Ist was ganz fantastisches.

    LG - Gisela
     
  9. #9 Der Bauberater, 27.03.2013
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    Der Abbruch (Rückbau) ist verfahrensfrei bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 u. 3. Keller kann bedenkenlos stehen bleiben und als Keller (nicht als Partyscheuer) genutzt werden. Braucht aber eine Abdichtung von oben, sonst ist es ein kurzer Spaß.
    Unterirdische Bauanlagen müssen keine Abstandsflächen haben. --> Keine Baulast erforderlich.

    Falls später irgendwann mal da wieder was gebaut erden soll, ist die dann gültige LBO mit Abstandsflächen und allem zu berücksichtigen!!
    :bierchen:
     
  10. Julius

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    Genau das will er ja.
     
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