Das Brandschutzkonzept...

Diskutiere Das Brandschutzkonzept... im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; ...sieht in unserer 100 m² großen Eigentumswohnung 2 "Alarmierungshupen - Schalldruckpegel in 1 m Abstand ca 92 dB" vor. Die Hupen sollen im...

  1. #1 Stichling, 24.03.2013
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    ...sieht in unserer 100 m² großen Eigentumswohnung 2 "Alarmierungshupen - Schalldruckpegel in 1 m Abstand ca 92 dB" vor. Die Hupen sollen im Abstand von ca. 8 m - keine Türen dazwischen - installiert werden. Die Wohnung liegt auf 10 000² Praxis- und Büroräumen.
    Ich befürchte, dass ich mit meinem musikalisch geschulten Gehör nach einer Medlung taub bin.

    Meine Frage: Gibt es diese Tröten nicht einen Tick leiser? Und müssen es gleich 2 sein? Die zuständigen Leute lassen sich von ihrer Planung nicht abbringen.

    Danke für Informationen

    Stichling
     
  2. mls

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    vermutlich wird niemand genau unter einem brandmelder stehen,
    wenn der auslöst - und die gen. 92 db sind gut vernehmlich, aber
    auszuhalten. wenn´s denn "scheppert", ist deren lautstärke das
    geringste problem.
     
  3. Julius

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    Richtig.
    Die genannten 2 Stück sind sowieso nur die absolute Mindestausstattung - eigentlich sollten da deutlich mehr von den Dingern hin!
     
  4. #4 Gast036816, 24.03.2013
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    Gast036816 Gast

    wenn die losgehen, solltest du sowieso weglaufen, es sei denn, die machen los wegen dickem küchendunst. dann schnell abschalten.
     
  5. #5 Stichling, 25.03.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25.03.2013
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    Es sind keine Brandmelder, sondern Alarmierungshupen, die mit 92 dB losheulen!!!

    Wenn die losgehen flüchte ich aufs aufs Dach. Dafür gibt es extra eine Leiter. Oder glaubt Ihr, ich will im Treppenhaus trotz Rauchabzug an Rauchgasen von Kunststoffen ersticken ?

    Trotzdem danke.

    Stichling
     
  6. #6 Der Bauberater, 25.03.2013
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    Das musst du mit dem aus machen, der die Anlage so angeordnet hat.
    Entweder der Stadt- oder Kreisbrandstifter oder der Ersteller des Brandschutzgutachtens.

    Lieber schlechter hören als verbrannt oder erstickt!!
     
  7. #7 Gast036816, 26.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eigntlich müssen treppenhäuser brandlastfrei, insbesondere von kunststoffen sein. bei historisch bedingten treppenhäusern ist das etwas anderes. kunststoff ist jedoch nicht historisch bedingt!
     
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