Abriss und Neubau

Diskutiere Abriss und Neubau im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Bei Durchsicht aktueller Immobilienangebote sind bei mir folgende folgende Fragen aufgekommen: Angenommen man erwirbt ein Haus das im...

  1. #1 Matze2013, 24.03.2013
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    Hallo,
    Bei Durchsicht aktueller Immobilienangebote sind bei mir folgende folgende Fragen aufgekommen:
    Angenommen man erwirbt ein Haus das im Grunde Abrissreif ist nur wegen des gut gelegenen Grundstücks, kann man dann davon ausgehen das das Grundstück nach Abriss des Hauses Bauland bleibt und man so gesehen eine Baugenehmigung für einen Neubau bekommen dürfte? Würde das auch gelten wenn das neue Haus z.B eine grössere Grundfläche einnehmen würde oder sonst grösser wäre? (Die Frage mag blöd sein aber ich kenne mich da noch gar nicht aus). In einem speziellen Fall wäre das Grundstück in einer Lage in der man sicher keine neuen Bauvorhaben auf bislang nicht bebauten Grundstücken mehr genehmigt bekommen würde da das Grundstück (bebaut um 1900) in einem Gebiet liegt das heute nur für Sportanlagen vergeben werden würde.
    Eine Mögliche Idee für mich wäre konkret ein Haus zu erwerben das augenscheinlich entweder ganz abgerissen oder Kernsaniert werden müsste, leider stehen solche Häuser nicht immer zur Besichtigung offen (z.B. bei Versteigerungen) deswegen würde ich mit dem schlimmsten rechnen.
    Im Falle einer Kernsanierung würde ich dann aber eventuell eine starke optische Veränderung oder eine Wohnraumvergrösserung planen. Auch hier die Frage ob sowas üblicherweise genehmigt wird.
    Zur Info noch folgendes: Ich spreche ausdrücklich nur von nicht-denkmalgeschützten Häusern.

    Gruss,
    Matze
     
  2. Julius

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    Wenn man dort neu nicht bauen dürfte, erlischt mit dem Abriß der Bestandsschutz.
    Dann hast Du ein recht teures Gartengrundstück...

    Ob man im anderen Falle größer und/oder anders neu bauen darf, hängt vom Einzelfall ab.

    Näheres kann ein Planer für Dich herausfinden!
     
  3. #3 Pruefhammer, 25.03.2013
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    ich würde einfach mal beim zuständigen Bauamt anfragen. Entweder kannst du bauen oder nur nicht größer als bereits vorhanden oder wie Julius wirds ein Gartengrundstück. Falls auf Nachfrage beim Bauamt ein Neubau nicht aussichtslos erscheint kannst du (evtl. mit Planer) eine Bauvoranfrage stellen. Kostet zwar etwas bewahrt dich aber vor bösen Überraschungen.
     
  4. #4 Baufredi, 27.03.2013
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    Bei Gebäuden im Außenbereich wird das in §35 BauGB ganz allgemein geregelt.

    Die sicherste ist aber die Variante ist aber die Bauvoranfrage. Dazu muss man nichtmal der aktuelle Eigentümer des Gebäudes sein.
     
  5. #5 Baufredi, 27.03.2013
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    ich lese gerade, man muss wohl erst ne zeitlang in dem haus "wohnen" damit das greißt. also ist wohl verhandlungssache mit dem bauamt weas geht und was nicht
     
Thema: Abriss und Neubau
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