Zuleitung defekt...was tun?!

Diskutiere Zuleitung defekt...was tun?! im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Guten Tag, unser Neubau ist fast fertig und letzte Woche ergab sich folgende Situation: wir haben durch Zufall mitbekommen, dass die...

  1. #1 FraggleAn, 26.03.2013
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    Guten Tag,

    unser Neubau ist fast fertig und letzte Woche ergab sich folgende Situation:
    wir haben durch Zufall mitbekommen, dass die Zuleitung zum GWC defekt ist und das GWC nun über den Flur gespeist wird. Zunächst sollte das offensichtlich vertuscht werden. Auf den Fehler angesprochen, sagte man uns, dass der „Fehler“ nicht gravierend ist und alles soweit in Ordnung.
    1. sollten wir von dem Fehler nichts wissen und 2. haben wir ein defektes Kabel. Das möchte ich eigentlich nicht so einfach hinnehmen.
    Gewerk wird nach VDE gemacht und da ich keine Ahnung von der Materie habe, fehlen mir Argumente.
    Könnt ihr mir helfen? Was für Möglichkeiten habe ich nun?

    Vielen Dank
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 26.03.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Es ist immer hilfreich, sich so auszudrücken, dass die Gegenüber nicht raten müssen, was "Anmach" ist.

    VDE, Zuleitung, GWC soll vermutlich auf Deutsch heissen, dass die Eltzuleitung zum Gäste-WC einen Fehler hat und die Versorgung der E-Installation im Gäste-WC nun vom Schlatkreis des Flurs abgegriffen wird.

    1) Habt Ihr explizit vertraglich einen eigenen Stromkreis vereinbart?
    2) Ist die defekte Leitung noch irgendwie an das E-Netz angeschlossen?
    3) Ist die für die montierte Sicherung (Leitungsschutzschalter) max. zulässige Leitungslänge im Verhältniss zum Querschnitt durch das Einbeziehen des Gäste-WC überschritten worden?
    4) Ist der Flur nicht über einen RCD abgesichert?

    Wenn eine der 4 Fragen mit JA beantwortet werden muss, liegt ein Mangel vor. Lautet die Antwort 4* nein, ist alles in Butter
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Ich bin ja ein Freund von großzügigen Verteilungen, aber für ein Gäste-WC einen eigenen Kreis? Es ist sicherlich kein Beinbruch wenn das Gäste-WC vom Flur aus versorgt wird, natürlich nur wenn technisch (fachgerecht) machbar.

    Wenn natürlich vertraglich vereinbart war, dass das Gäste-WC separat zu versorgen ist, dann wäre die Variante mit Anbindung an den Flur nicht zu akzeptieren. Man hat sich ja bei der Planung was dabei gedacht wenn das Gäste-WC extra versorgt werden soll.
    Gibt es aber keine detaillierte Planung und Vereinbarung die so etwas fordert, dann ist alles gut.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Rudolf Rakete, 26.03.2013
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    @ R D

    wenn das Gäste WC keine Steckdose, keine Dusche oder Badewanne besitzt muss es auch nicht zwingend über einen FI-Schutzschalter angeschlossen werden.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 26.03.2013
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    Du hast recht. Nur habe ich noch kein Gäste-WC ohne Steckdose gesehen.
     
  6. #6 Spacy2k, 26.03.2013
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    Und heute wird alles über FI geführt
     
  7. fuchsi

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    wer heutzutage noch darüber nachdenkt, einen RCD weglasssen zu können (Auch wenn der Stromkreis nun mal keine Steckdose hat), sollte mittels Zeitmaschine ins vorige Jahrtausend zurückkehren. :-)
     
  8. #8 Spacy2k, 26.03.2013
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    alles was vom leihen bedienbar ist muss übern FI geführt. Dazu zählen auch Lampen. Zumal jeder sowieso 2 FIs haben sollte. Mehrarbeit ist das auch nicht eine Leitung mehr übern FI zu führen
     
  9. Julius

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    Elektrotechnisches Fachwissen sollte man sich nicht beim Restaurantfachmann laien...

    Ob es ein generelles "Muß" gibt, ist nicht von der Laienbedienbarkeit abhängig. Sondern vor allem von der Netzform und den örtlichen TAB.
     
  10. #10 Spacy2k, 26.03.2013
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    Das ist meine Meinung, sowie von 2 Meistern die kenne.


    dazu:
    "" Nach der neuen DIN VDE 0100-410, die am 01.06.2007 erschien, müssen alle Steckdosenstromkreise bis 20A, die für die Benutzung durch Laien oder zur allgemenen Verwendung vorgesehen sind , mit einem FI/RCD <=30mA geschützt werden.
    Ausnahme: Steckdosen für bestimmte Verbraucher (Kühlschrank...), dies müssen dann aber entsprechend gekennzeichent werden!!

    http://forum.electronicwerkstatt.de...sen_bis_20a_in_deutschland-t71234f17_bs0.html
     
  11. Julius

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    Gute Antwort. Leider paßt sie nicht zur Frage!

    Denn hier ging es ja ausdrücklich um reine Beleuchtungsstromkreise, welche also KEINE Steckdosen enthalten.

    Ich stimme Dir ja zu, daß man tunlichst sämtliche Stromkreis in Wohngebäuden mit FI-Schutz versehen soll. Aber Soll ungleich Muß.

    Das Veröffentlichungsdatum weicht hier (wie oft) übrigens vom Tag des Beginns der zwingenden Anwendung ab. Außerdem gabs ne Übergangsfrist.

    Und die erwähnte (nationale) Ausnahme ist mit höchster Vorsicht zu genießen. Schlichte Kennzeichnung reicht i.A. nicht!
    Abgesehen davon ist sie unsinnig!
     
  12. #12 Rudolf Rakete, 26.03.2013
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    Darum ging es nicht sondern um die korrekte Darstellung und wenn keine Steckdose im Raum ist, ist es nicht zwingend vorgeschrieben. Wir wollen hier einfach korrekt sein.
     
  13. #13 Rudolf Rakete, 26.03.2013
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    Die Werbung ist nicht von mir!
    Diese Ausnahme wurde in diversen Arbeitkreisen diskutiert und mitlerweile wird diese Ausnahme nicht mehr akzeptiert.

    Ausnahmen gibt es nur noch im Laborbereich unter gewissen Umständen.
     
  14. fuchsi

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    Auch fachlich korrekt kann veraltet sein. :-)

    Na egal.

    was heisst, Ihr habt ein defektes 'Kabel'? Das wird ja hoffentlich nicht noch einseitig angeschlossen sein.
     
  15. #15 Spacy2k, 26.03.2013
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    würde ich so auch nciht machen, Bei mit läuft alles über FI's
     
  16. #16 FraggleAn, 27.03.2013
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    Guten Morgen,

    Steckdosen haben wir 2 im GWC, keine Dusche oder Wanne, es geht um die gesamte Elektrik, also Beleuchtung und Steckdose und im gesamten Haus haben wir nicht nur einen FI.

    Defektes Kabel bedeutet (ACHTUNG Laien-Erklärung!) Wenn das GWC über den ursprünglich geplanten FI angeschlossen wird, fliegt der raus. Also wurde das GWC an den Flur angeschlossen, so fliegt keine SIcherung/FI raus. Aber das bedeutet auch, dass wir für das GWC keine eigene Sicherung haben.

    Viele Grüße
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 27.03.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Wieso meinst Du, darauf einen Anspruch zu haben? (eigener Leitungsschutzschalter für Gäste WC)

    Vertraglich vereinbart?

    Mich würde viel mehr die Frage interessieren, ob noch Spannung auf der alten, beschädigten Leitung ist!
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Braucht man die?

    Man hätte natürlich auch den Fehler suchen können. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  19. #19 FraggleAn, 27.03.2013
    FraggleAn

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    Wo habe ich denn gesagt, dass ich darauf Anspruch habe? Ich möchte wissen, ob diese Geschichte so hinzunehmen ist!
    Spannung ist natürlich nicht mehr auf der Leitung.

    Elektriker hat fasten einen ganzen Tag gebraucht bis er den Fehler zuordnen konnte, er war zwischenzeitlich regelrecht verzweifelt, kam bei uns an und meinte er wüsste auch nicht mehr weiter, er findet den Fehler einfach nicht,…
    Irgendwann hat er dann doch mal seinen Chef angerufen und dann sind so Sachen gefallen, wie „…ja der Bauherr hat das mitbekommen… nee, das können wir jetzt ja nicht mehr machen…“

    Das der Estrich schon liegt, muss ich nicht erwähnen, oder? Auf die Frage, warum die nicht vorher alles geprüft haben, kam die Antwort: „das machen wir immer so... das macht jeder so“

    Und nun wieder ihr… :shades
     
  20. R.B.

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    Siehe mein obiger Beitrag (#3)

    Gruß
    Ralf
     
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