Bildung eines Grundstücks aus einem Flurstück und weiterem Teilstück

Diskutiere Bildung eines Grundstücks aus einem Flurstück und weiterem Teilstück im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo werte Bauexperten, nachdem ich lange hier mitgelesen habe, werde mich zu meinem ersten Beitrag schreiten. Ich habe ein Grundstück zum...

  1. #1 Westfalenbau, 26.03.2013
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    Hallo werte Bauexperten,

    nachdem ich lange hier mitgelesen habe, werde mich zu meinem ersten Beitrag schreiten.

    Ich habe ein Grundstück zum Kauf angeboten bekommen. Dieses Grundstück ist (mir) für eine
    Bebauung zu klein.Es ist allerdings bereits als eigenständiges Flurstück vorhanden.

    Nun hat der auf der Rückseite angrenzende Nachbar in Aussicht gestellt,
    einen Teil seines Grundstücks zu verkaufen, um das Grundstück bebaubar zu machen.

    Nun frage ich mich, wie eine Einmessung eines neuen Grundstücks von statten geht.
    Ich habe mir gedacht, daß ein Vermesser anrückt und die beiden bereffenden Grundstücke neu vermisst, so daß
    zwei neue Flurstücke entstehen.

    Fragen, die ich mir stelle:

    1.)Wann wird dies vermessen?
    Vor Abschluß eines Kaufvertrages? Dann wäre mMn ja noch kein Kaufgegenstand vorhanden und außerdem sind es ja zwei Verkäufer.
    Nach Abschluss eines Kaufvertrages? Bei Vertragsabschluß wäre das Grundstück noch nicht exakt definiert. Ist dies möglich?
    2.)Gibt es hier Experten, die mir etwas zur Höhe der anfallenden Gebühren in einem solchen Fall sagen können?
    Ist dies ein sehr aufwendiges und damit kostenintensives Verfahren? Gibt es einen Link, wo ich mich in die Gebührenordnung
    des Landes NRW einlesen kann?

    Freue mich über eure Antworten.
     
  2. #2 fmjuchi, 26.03.2013
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    Hallo,

    als erstes würde ich prüfen (lassen) ob die gewünschte Bebauung auf dem Grundstück zulässig ist.

    Die genauen Kosten für die Sonderung des Grundstücks hängt auch davon ab, ob ein Vermesser vor Ort kommen muss oder ob das Ganze am Schreibtisch gemacht werden kann. Die Höhe können dir hier sicherlich andere besser benennen.

    Wenn man das Grundstück vorher abtrennt, muss einer vor Vertragsabschluss in Vorlage treten. Ich verkaufe bzw. kaufe daher immer eine Teilfläche von einem Grundstück mit der Größe von x qm. Dem notariellen Vertrag wird dann eine bemaßte Anlage beigefügt, aus der die Fläche hervorgeht.

    Entweder zum Festpreis oder nach Vermessung wird "spitz" abgerechnet. Die alten Eigentümer veranlassen dann die Vermessung und Sonderung auf deine Kosten.

    lg fm
     
  3. #3 Geodesy, 27.03.2013
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    Wann vermessen wird? Wenn der Antragsteller den Vermesser bestellt. Das müssen Käufer und Verkäufer selber entscheiden. Noteriellen Kaufvertrag macht der Notar vorher oder auch nachher.

    Die Kosten sind für einen Laien gar nicht mehr kalkulierbar.

    Sie teilen sich auf in a) Vermessung und b) Übernahme ins Kataster

    a) hängt von der Größe des neu enstanden Flurstücks ab, dem Grundstückswert pro m² und der zu ermittelnden Grenzlänge und genau das kann man nicht genau abwägen, der Laie schon gar nicht.

    Eine Sonderung gibt es kaum noch, ist hier zu 99 % auch wohl nicht machbar.
     
  4. #4 Westfalenbau, 27.03.2013
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    @fmjuchi Ja, bebaubar ist das neue Grundstück. Meine Pläne kollidieren nicht mit den geltenden Bebauungsplan (auf dem "neuen" Grundstück)

    @fmjuchi/geodesy
    Prima. Dann ist meine erste Frage schon beantwortet. Der Kaufvertrag kann also unäbhängig von der Neuvermessung erfolgen.

    @fmjuchi
    Zum Grundstück kann ich noch weitere Fakten beisteuern. Das Grundstück hat 298qm Fläche. Das Grundstück des Nachbarn hat ca. 800qm, von denen
    er 200qm verkaufen möchte. Die Abmessungen verteilen sich auf ca. 18x61m.
    Der Grundstückswert/Bodenrichtwert beträgt 130€/qm.
    Habe in der Zwischenzeit auch eine Gebührenordnung gefunden, aus der ich ehrlicherweise nicht besonders schlau werde.
    Kann man mit diesen Daten grob etwas abschätzen?
     
  5. #5 Geodesy, 27.03.2013
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    Mal so als grobe Schätzung (hängt von der Länge der ermittelnden Grenzen ab)

    Bodenrichtwert 135 € = 100% der Gebühr

    Untersuchung der Grenzlängen (120 m, als Beispiel)

    1680 €

    Fläche 200 m²

    900 €

    = 2580 € davon 100% (s.o.) + Mwst

    Übernahme:

    2 Flurstücke a 270 € = 540 € (keine Mwst.)

    zusammen:

    ~ 3500 €
     
  6. #6 Westfalenbau, 27.03.2013
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    @geodesy

    vielen Dank für die Einschätzung.
    Für mich als interessierter Laie: Mit dem Begriff Grenzlänge kann ich nichts anfangen. Ist das die addierte Länge der Grenzen eines Grundstücks zu Nachbargrundstücken
    bzw. einer Strasse?
     
  7. #7 Geodesy, 27.03.2013
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    das ist die Summe zusammenhängender Grenzlängen bestehender Flurstücksgrenzen die zur sachgemäßen Erledigung der Anträge auf die örtliche Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht werden muss. Und genau das ist der Knackpunkt bei der Kosteneinschätzung. Das kann man vorher kaum abschätzen.
     
  8. #8 Westfalenbau, 22.06.2013
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    Hallo Forum,

    in der Zwischenzeit hat die Vermessung stattgefunden. Das Grundstück des Nachbarn wurde geteilt, so dass hier zwei Flurstücke entstehen, von denen ich eines kaufen werde.
    Die Kosten inkl. der Gebühren öffentlicher Hand werden sich auf ca. 3100 Euro summieren.
     
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