Unklarheiten bzgl. Ausführung Drainung

Diskutiere Unklarheiten bzgl. Ausführung Drainung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Forengemeinde, ich bin unsicher hinsichtlich der Frage, ob die Drainung für unsere Doppelhaushälfte korrekt ausgeführt wird. Trotz...

  1. #1 Alex1978, 29.03.2013
    Alex1978

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    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich bin unsicher hinsichtlich der Frage, ob die Drainung für unsere Doppelhaushälfte korrekt ausgeführt wird. Trotz intensiver Suche und Recherche konnte ich auf meine Fragen noch keine konkreten und verlässlichen Antworten finden und erhoffe mir nun Rat in diesem Forum.

    Folgender Sachverhalt:
    • Doppelhaushälfte mit Keller, Baubeginn vor etwa 2-3 Wochen erfolgt
    • Bodenplatte fertig, Kellerwände stehen (Ortbeton, keine Fertigbauteile)
    • Drainage ist verlegt (Frage ist jedoch: alles richtig?) und mit Kies bedeckt
    • detailliertes Bodengutachten liegt (leider) nicht vor; Fotos vorhanden; lehmiger Boden, kein Stauwasser
    • bis zur Verfüllung dauert's noch ein wenig
    • VOB/B = Bestandteil des Werkvertrages mit dem Bauträger

    Folgende Annahmen meinerseits:
    • Drainung ist nach den "anerkannten Regeln der Baukunst" umzusetzen
    • relevante DIN ist damit die DIN 4095

    Folgende Fragen interessieren mich besonders:

    1.) Ist das verwendete Baumaterial zulässig?
    Verwendet wurde - wie so oft - "gelbes Drainrohr". Konkret: Hegler Eurodrain DN 100
    Nach mündlicher Aussage des Bauunternehmens besitzt dieses Rohr eine entsprechend erforderliche Zulassung. Mir wurde zwar nach Aufforderung ein Zertifikat zugeschickt - dieses bescheinigt jedoch nur die Erfüllung der Anforderungen nach RAL-GZ 713/2: 2004-01 bzw. DIN 1187: 1982-11.
    Auf der Hegler-Homepage ist zwar die Rede von: "Ausreichend stabil für Anwendungen nach DIN 1187 bzw. DIN 4095". Besonders nachgewiesen wird das jedoch nicht. Auch der typische Anwendungsfall ist lt. Homepage Landwirtschaft & Co. Daher meine Frage: zulässig ja oder nein?

    2.) Ist ein Kontrollschacht zwingend erforderlich?
    Aufgrund der Planung (abgesenkter Kellerraum, damit zwei Höhenniveaus der Drainung - Details auf Anfrage, falls gewünscht) ist keine "einfache" Ringdrainage möglich. Es gibt zwar mehrere "Ecken", die Strecken sind jedoch jeweils nicht besonders lang (Außenmaße Haus: 6,65 x 11,00 Meter).
    Wir haben aktuell zwei Spülschächte, die aufgrund der o.g. Höhengeometrie bis auf ein Teilstück von ca. 50 cm eine Spülung ermöglichen. Jedoch haben wir keinen Kontrollschacht mit DN 300.
    Meine Frage: ist ein solcher Kontrollschacht gemäß DIN bzw. anerkannten Regeln zwingend erforderlich?
    Hinweis: gemäß BLB ist ein solcher Schacht von mir kostenseitig zu übernehmen.

    Grundsätzlich schrecke ich nicht davor zurück, auch "dicke Geschütze" in Form von Baumängelberichten, Sachverständigen & Co. aufzufahren. Andererseits kommen noch viele Handwerker mit entsprechend hohem Fehlerpotential - somit und aufgrund unserer privaten Situation stellt sich mir die Frage, wie groß die "Welle" an dieser Stelle sein sollte, die ich erzeuge...?
    Der Bauträger genießt einen tadellosen Ruf und ist kein Billigheimer. Das schließt zwar Fehler nicht aus, das weiß ich wohl, aber der grundsätzliche Standard ist über dem Durchschnitt (könnte ich weiter ausführen, falls von Interesse).

    Falls weitere Informationen erforderlich sind: jederzeit gerne anmerken, ich werde diese schnellstmöglich bereitstellen.
    An alle, die bis hierhin gekommen sind und einen Ratschlag auf Lager haben, schon vorab herzlichen Dank für die Unterstützung!

    Viele Grüße
    Alex
     
  2. #2 Alex1978, 29.03.2013
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    Frage 2 hat sich erledigt - wir haben Spülschächte, und die haben ja den größeren Durchmesser von DN 300.
    Kontrollschächte wären ja nur DN 100 - daher habe ich diese beiden durcheinandergebracht.
    Frage somit aus meiner Sicht (wenn ich nicht wieder was übersehen habe) sinnlos und damit hinfällig.

    Viele Grüße
    Alex
     
  3. Yilmaz

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    Hallo,
    gelbe rohre als Rollenware sind nicht zulässig! Einzellängen eignen sich für eine DIN gerechte Drainage.
    Spülschächte sind bei jede richtungsänderung erforderlich.
     
  4. Yilmaz

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    sagt eigentlich alles...
     
  5. Julius

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    Du hast wohl keinen eigenen Bauherrenberater (bzw. - wenn es wirklich ein BT sein sollte - einen Hauskäuferberater) beauftragt...?

     
  6. #6 Alex1978, 02.04.2013
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    Hallo zusammen,

    besten Dank für die schnellen Rückmeldungen - ich war am Wochenende privat verreist (ohne echte Möglichkeit, ins Internet zu gehen), daher die etwas verspätete Antwort meinerseits.

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich als "Haarspalter" eingestuft werde - die kürzere Vergangenheit hat mich wieder einmal gelehrt, dass es einen Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen" gibt. Daher wäre meine Folgefrage, insbesondere zum Beitrag von Yilmaz, ob jemand den Volltext der DIN 4095 hat.

    Hintergrund meiner Frage: so, wie sich der zitierte Text liest, ist das nicht aus der DIN selbst, sondern eine Interpretation derselben. Streitpunkt und damit eben im Zweifelsfall dürfte die Aussage bzgl. "geradliniger Verlegung der Rohre" sein. Gibt es in der DIN hierzu konkrete Angaben (falls ja, welche), z.B. in der Form "erlaubt sind x mm Abweichung in der Gerade pro lfd Meter".

    Im Zweifelsfall (sprich: Durchsetzen des Austauschs mit aller Mitteln) müsste ich ja konkret nachweisen, dass die geforderten Eigenschaften mit den gelben Rohren objektiv aus technischer Sicht nicht eingehalten werden können. Nur "geradlinig" reicht da meines Erachtens nicht...

    Ich hoffe, ihr versteht, wie ich das meine und neigt nicht dazu, dies anders zu interpretieren...

    @Julius: Ich bin nicht ganz sicher, ob ich Deine Frage richtig verstehe... zumindest aber verstehe ich den Hintergrund nicht. Ja, es ist ein Bauträger, dieser stellt einen Bauleiter, der für die Qualitätssicherung verantwortlich ist. Nein, eine dauerhafte (unabhängige) Baubegleitung habe ich bisher nicht vorgesehen, wohl aber in Erwägung gezogen. Ich habe die Pläne und die Fotos in der Zwischenzeit (genauer: heute) einem IHK-vereidigten Sachverständigten vorgelegt (und dafür logischerweise auch bezahlt). Ergebnis: gelbe Ware eigentlich nicht, Durchsetzung seines Erachtens schwierig (insbesondere, wenn der Bauträger weiterhin nicht einlenkt), Pläne ansonsten tip-top, ebenso die Ausführung, alle Details immer über dem branchenüblichen Durchschnitt, was die Qualität der Ausführung anbelangt.

    Ergänzung:
    Ebenfalls heute habe ich direkt beim Hersteller telefonisch Informationen eingeholt. Konkrete Frage: erfüllt das Produkt die Anforderungen der DIN 4095? Antwort des für diese Frage zuständigen Ansprechpartners: die DIN beinhaltet insbesondere konkrete Angaben zur Durchlässigkeit (genauen Wert müsste ich nachschauen), diese werden überschritten und damit übererfüllt; hinsichtlich Geradlinigkeit gibt es in der DIN keine konkrete Werte bzw. Voraben, insofern erfüllt das Produkt die DIN-Anforderungen aus Sicht des Herstellers.

    Ok, zugegeben, es wundert mich nicht, dass der Hersteller die DIN maximal flexibel in seine Richtung interpretiert - aber wenn die DIN das zulässt, ist das ein DIN-Problem und kein Problem des Herstellers....


    Würde mich freuen, wenn es mir gelänge, Hinweise bzgl. Verfügbarkeit des vollständigen DIN-Textes zu erhalten.

    Danke & viele Grüße
    Alex
     
  7. Yilmaz

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    Hallo Alex,
    dann soll der Hersteller Ihnen schwarz auf weis geben das das Produkt DIN 4095 entspricht.

    Volltexte von DIN gibts nur käuflich zu erwerben...
    Mfg.
     
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