Straßenbau und Baugrundgutachten

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  1. Maria

    Maria

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    Wir, eine Bauherrengemeinschaft, haben per Vertrag mit der Stadt die Erschließung und Erstellung einer Anliegerstraße übernommen. Wird bei Errichtung einer Straße ein Baugrundgutachten zwingend? Die Angebote der Baufirmen und die Planungsunterlagen sind von der Stadt geprüft worden. Dann erfolgte Baufreigabedurch die Stadt. Darf die Firma ohne vorliegendes Gutachten bauen? Muss sie es nicht fordern?
     
  2. #2 Manfred Abt, 09.10.2005
    Manfred Abt

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    für die Baufirma nicht so kritisch, aber ...

    ggf. für den Planer und den Bauherrn teuer!

    Bei allen Bauvorhaben liegt das Bodenrisiko beim Bauherrn, nicht bei der ausführenden Firma. Die Firma ist natürlich verpflichtet, nach den Regeln der Technik zu bauen, und das bedeutet, dass der Straßenaufbau zu den Bodenverhältnissen passt. Sie wird daher schon in eigenem Interesse vor dem Einbau neuer Schichten den Untergrund beurteilen (mit oder ohne Tests wie z.B. Künzelungen oder Lastplattendruckversuche). Sollten dann Zweifel aufkommen, wird sie Bedenken anmelden, und ggf. die Gewährleistung einschränken oder ein Nachtragsangebot schreiben, das kostet dann meist mehr Geld als geplant.
    Es liegt daher primär im Interesse des Bauherrn, vor der Ausschreibung die Baugrundverhältnisse richtig einzuschätzen, damit in der Ausschreibung die Leistungen entsprechend dem erwarteten Baugrund richtig definiert sind. Und der Planer ist gegenüber dem Bauherrn in der Verpflichtung, im Vorfeld alle für die Ausschreibung relevanten Themen abzuklopfen.
    http://www.aqua-ing.de
     
  3. Maria

    Maria

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    Dank

    für die kompetente und prompte Antwort vielen Dank.
    Maria
     
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