Was haben wir verbrochen?? Unser Baugutachter erstellt uns einfach kein Gutachten!??

Diskutiere Was haben wir verbrochen?? Unser Baugutachter erstellt uns einfach kein Gutachten!?? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Ich hoffe, jemand von euch hat einen Rat!? Unsere Baufirma hat letztes Jahr im August mit dem Bau unseres Hauses (Holzrahmenbau)...

  1. #1 konkurenz, 30.03.2013
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    Hallo!

    Ich hoffe, jemand von euch hat einen Rat!?
    Unsere Baufirma hat letztes Jahr im August mit dem Bau unseres Hauses (Holzrahmenbau) begonnen.
    Abgesehen von vielen kleinen Ärgernissen während der Bauphase (über welche wir oft genug hinweg gesehen haben) kam ich doch noch zu dem Entschluss, einen Baugutachter damit zu beauftragen, den Bau genauer unter die Lupe zu nehmen.

    Meine Befürchtungen über mangelhafte Bauausführungen sollten sich also noch bewahrheiten...

    Nach einem kurzfristigen Telefonat mit einem vereidigten Sachverständigen aus unserer Gegend (spezialisiert für Holzrahmenbau) tauchte Dieser auch sofort und sehr zuverlässig (im Dezember zwischen den Feiertagen) bei uns auf!
    Bereits auf den ersten Blick konnte er auch gewisse Baufehler erkennen!
    Insbesondere konnte er mit seiner Wärmebildkammera im inneren des Hauses zahlreiche Kältebrücken ausfindig machen! :(
    Diese sind so stark, das es hier an einigen Stellen zu Tauwasserbildung an der Deckenkonstruktion kommt.
    Nur um hier einen Baufehler von vielen zu nennen...
    Zum guten Schluss stand hier eine Schadensumme in Höhe von ca. 15000 Euro fest.

    Kurz vor seinem Abschluss teilte ich Ihm noch die Adresse der Baufirma mit.
    Er sprach noch davon im Neujahr in Urlaub zu fahren, aber dennoch das Gutachten innerhalb zwei Wochen fertig zu stellen, welches wir dann sofort an die Baufirma weiterleiten sollten.
    Nach seiner Aussage sollten wir der Baufirma gleich mitteilen, sie solle sich umbedingt Kapazitäten in der 5. - 6. Januarwoche freihalten, um die Baufehler zu beseitigen!
    Des Weiteren wurde auf seinen Rat hin eine Rechnung in Höhe von 3500 Euro (welche ja in keinem Verhältnis zum Bauschaden steht) einbehalten!
    (Seit dem haben wir Baustopp!!!) :mad:

    Seine Rechnung kam sehr pünktlich (wie vermutet!) per Post, welche wir auch sofort bezahlten! :mauer
    Nachdem das versprochene Gutachten nach zwei Wochen doch nicht kam, versuchten wir Kontakt zu Ihm aufzunehmen.
    Leider Erfolglos!!!!

    Auf alle Nachrichten die wir Ihm hinterlegen konnten, bekamen wir keinen Rückruf, nichts!!
    Erst als wir nach mittlerweile 6 Wo. unsere tel. unterdrückten, bekamen wir Ihn auch endlich ans Telefon! (Sehr eigenartig...)

    Wir konfrontierten Ihn mit der Tatsache das das Gutachten noch immer ausstehe, die Baufirma endlich das Gutachten benötige um die Fehler zu beseitigen und seine noch immer nicht erbrachte Leistung von uns sofort bezahlt wurde!!
    Des Weiteren teilten wir Ihm mit, dass uns die Baufirma für die Vorführung der Arbeit eine Frist gesetzt hat, andernfalls würden Sie uns die zusätzlich anfallenden Gerüstkosten in Rechnung stellen.
    Wir teilten dem Gutachter jetzt mit, dass wir evtl. zusätzliche Gerüstkosten durch seine Unzuverlässigkeit dem Gutachter in Rechnung stellen müssten.
    Seine Aussage war: "was habe denn er mit den Kosten bzw. mit der Baufirma zu tun"
    Er behauptete die Außentemperaturen ließen im Moment sowieso keine Arbeiten zu und er würde das Gutachten die Tage fertig stellen.
    Diese Aussage war ja Musik in meinen Ohren!!
    Das Gutachten soll also jetzt doch endlich kommen!?

    FEHLANZEIGE!!!!!

    Mittlerweile sind gute 3 Monate vergangen und nichts tut sich!!!

    Sein Verhalten am Tel. war schon irgendwie seltsam, so das ich immer mehr Glaube, macht unser Gutachter sowie die Baufirma hier gemeinsame Sache?!!?

    Wir sind nervlich echt langsam am Ende und wissen uns im Moment einfach keinen Rat mehr!!!

    Hat von euch vielleicht jemand eine Idee??
    Könnte man sich hierzu evtl. an die Handwerkskammer oder IHK wenden?
    Wie könnte ich etwas Druck auf den Gutachter ausüben?

    Schöne Grüße erst mal!
     
  2. #2 Gast036816, 30.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    anwalt einschalten.
     
  3. H.PF

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    Jupp, Anwalt...
     
  4. Lebski

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    An die Kammer wenden, die ihn vereidigt hat und sich beschweren.
     
  5. Yilmaz

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    naja Anwalt einschalten ist gut und schön, was ganz sicher ist der Anwalt kostet auch haufen geld und unsicher ist ob er überhaupt was bewegt! Anscheint ist das wohl die letzte möglichkeit.
    Über Anwalt Fristen setzen vertrag kündigen, neue Firma suchen schadenersatz von ursprüngliche Firma einfordern. Nur so geht es weiter... zum streit kommt so oder so...
     
  6. #6 kappradl, 30.03.2013
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    Und dessen Rechnung bitte erst bezahlen, wenn er dafür die Leistung erbracht hat...
     
  7. Yilmaz

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    das wäre zu schön :) Arzt und Anwaltshonorare sind nicht erfolgsabhängig. Selbst ein Arzt der für dein Tod verantwortlich ist kriegt sein volles geld...
     
  8. uban

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    Ich sehe da kein Problem, einfach einen zweiten Baugutachter einschalten der etwas fixer ist.
    Es ist ja nur ein Haus und ein paar 1000€ mehr oder weniger sind völlig normal bei so einem Projekt.

    Das ist bitter, aber wohl tägliche Realität.
     
  9. #9 Pruefhammer, 31.03.2013
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    wo gibt`s denn sowas???
     
  10. Markul

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    Hmmm. Nach gemeinsamer Sache sieht das erstmal nicht aus. Zumindest nicht am Anfang. Hast du deiner Baufirma den Namen des Sachverständigen genannt? Und warum bezahlst du eine Rechnung, für welche du noch überhaupt nix bekommen hast. Und ja, vergiss sofort diesen Gutachter. Der klingt deutlich schlechter als deine Baufirma. Und das klingt schon nicht gut.....
     
  11. #11 konkurenz, 01.04.2013
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    Danke erstmal für eure Antworten!

    (Möchte noch erwähnen das die Bau Firma die vorhanden Fehler nach deren Aussage gerne beseitigen möchte)
    Dieses wurde mir zumindest mal in einer Email mitgeteilt...
    Ob Sie es dann noch machen möchten, wenn sie erstmal wissen, welcher Aufwand dahinter steckt, weis der Teufel!?
    Zumindest wäre in diesem Fall eine Kündigung des Vertrages bestimmt nicht sinnig!?

    Handwerkskammer:
    In diesem Falle wäre wohl die Handwerkskammer Arnsberg dafür verantwortlich...
    Also Handwerkskammer anrufen wäre schonmal eine Möglichkeit?
    Ob's was bringt weis ich nicht.
    Nachdem ich Ihn nach vielen Wochen endlich mal am Tel. hatte, habe ich es schonmal erwähnt diese anzurufen...
    Dieses ließ Ihn meiner Mainung nach völlig kalt.

    Zweiten Baugutachter einschalten wäre evtl. eine Lösung...
    Allerdings steigen mir so schon die Kosten etwas über den Kopf.
    Hierzu müssen wg. Thermografie die Temperaturen allerdings mitspielen!

    Ach ja 5-6 Januarwoche hätte ja fasst ein Aprilscherz sein können. :e_smiley_brille02:
    Meinte natürlich Kalenderwoche!

    Und ja, der Baufirma habe ich auf Rat des Gutrachters hin, die Adresse mitgeteilt. :mauer
    Laut Aussage des Gutachters, könne die Baufirma zukünftig alle Info's, sowie die weiteren erforderliche Arbeitsschritte bei Ihm Tel. erfragen.

    Wg. der Bezahlung... Naja hätte eine solche Vorgehensweise von diesem Gutachter nicht erwartet.
    Aber wie sagt man so schön... In jedem steckt ein kleines A........

    Denke auch mitlerweile, ein zweiter Bau-Gutachter würde das sinnvollste sein.
    Nur ob ich das Geld von diesem hier noch zurück bekomme!? :fleen

    Schönen Gruß!
    Dirk
     
  12. #12 RingoStar, 02.04.2013
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    Was machst du eigentlich wenn der Gutachter sich 3 Monate nicht meldet? Nach max. 5 Tagen nach Vereinbarung würde ich Sturm laufen, anrufen und vorbeifahren, alle möglichen Hebel in Bewegung setzen. Mit Freundlichkeit wäre dann auch vorbei. Das klingt bei dir nicht gerade zielstrebig, auch wenn ich die Tücken eines Hausbau kenne.

    Grüße,
    RINGO
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 02.04.2013
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    Is der total plemplem???

    Der geht in die Planerhaftung und wenn es Ärger gibt, beruft sich die Firma noch drauf, dass es ja DEIN Gutachter war!
    Nix wie weg von dem Kerl!
     
  14. kritti

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    Als Bauherr mit umfangreicher Erfahrung mit Baumängeln und sowohl gerichtlichen wie außergerichtlichen Klärungsversuchen, kann ich Dir nur folgenden Rat geben: Nimm Dir auf der Stelle einen Anwalt. Natürlich kostet der auch Geld (wobei es erst vor Gericht richtig teuer wird, soweit muß es aber gar nicht kommen, und billiger als ein zweiter Gutachter ist der allemal). Ein anständiger Fachanwalt für Baurecht wird aber sofort die entsprechenden Schritte einleiten um etweder umgehend das geschuldete Gutachten zu erhalten oder eben das Geld zurück. Der Gutachter verar***t Euch nach Strich und Faden, und da Du nichts stichaltiges dagegen unternimmst (immer wieder anrufen ist nichts stichhaltiges), glaubt er damit durchzukommen. Es gibt sogar eine gute Chance, daß der Gutachter Dir die Anwaltskosten erstatten muß, das kann Dir aber jeder Anwalt sofort beantworten. Im Moment verschwendest Du jede Menge Zeit und Geld. Und vertraue auch nicht auf die Zusagen des Bauunternehmers. Es ist schön, wenn man freundlich und verständnisvoll miteinander umgeht, aber glaube mir, bei Geld hört die Freundschaft auf, und das ist nirgendwo so zutreffend wie am Bau. Nur eine juristisch einwandfreie Vorgehensweise sorgt dafür, daß Du nicht noch mehr Zeit und Geld verschwendest. Glaub mir, erst wenn Deine Vertragspartner erkennen, daß Du es ernst meinst und die Sache auch vor Gericht bringst wenn es nötig wird, wird sich etwas bewegen.
     
  15. Alex80

    Alex80

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    Investoren und Manager und all die ihres gleichen kriegen in solchen Fällen sogar noch mehr Geld!

    @Threadersteller: in Baubranche bezahle alles mit sicherer Verspätung! Niemals im Voraus. Dein Gutachter hat bestimmt Geld von der Firma gekriegt. Geh zur IHK Kammer oder wer auch immer in veriedigt hat und schildere die Situation. Kurz vorher informiere den Ar... dass du hingehen willst, wenn bis Übermorgen nichts kommt. Er schreibt dann dir bestimmt sein Gutachten, Du geht aber trotzdem zu der Kammer und äußerst deine Bedenken, dass er von der Baufirma Geld gekriegt hat um die Mängel zu vertuschen.

    Unser Gutachter hat sich auch mit dem Dachdecker zusammengetan. Dies merkte ich, als plötzlich offensichtliche Mängel zu Kleinigkeiten geworden sind, die nicht ernennenswert wären.
     
  16. #16 ultra79, 05.04.2013
    ultra79

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    Vorsicht mit sowas. Das erfüllt ganz schnell den Tatbestand der üblen Nachrede - immer schön bei den Fakten bleiben!
     
  17. #17 Gast360547, 05.04.2013
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    ich fange langsam an, mich aufzuregen :(

    Wer glaubt, dass ein evtl. umfangreiches Gutachten innerhalb von 5 Tagen erstattet ist, der weiß nicht wovon er redet.
    Wer Handwerkerrechnungen grundsätzlich mit erheblicher Verspätung zahlt, dem ist zu wünschen dass im Schadenfall der Handwerker bei einem großen Sturmschaden auch mit erheblicher Verspätung anrückt.
    Wer zur einer der Kammer rennen und den öbuv SV denuzieren und der Korruption bezichtigen will, dem ist zu wünschen, dass er nicht mal selber in eine Situation kommt, die möglicher Weise prikär für ihn wird.

    a) wir kennen nicht die tatsächlichen Hintergründe aus der Sicht BEIDER Seiten.
    b) kann es durchaus passieren, dass eine zuvor als vermeintlich großer Mangel bezeichnete Ausführung trotzdem regelkonform sein kann, dann wird es mit der Forderung nach einer Nacherfüllung mal problematisch, je nachdem, wer auf der anderen Seite sitzt.
    c) ist es nahezu immer so, dass eine der Seiten/Parteien sich benachteiligt fühlt. Das kommt in erster Linie zunächst durch die aufgestauten Emotionen (die Finanzierung ist bis zum letzten Tropfen ausgelutscht und plötzlich sind keine Reserven für eine Baubegleitung/Begutachtung oder anwaltliche Beratung mehr vorhanden), zum anderen dadurch, dass durch die oben angeprangerten Äußerungen die Sachlichkeit in einem solchen Verfahren vollkommen verloren geht.
    Die Erwartungshaltung: "ICH habe den Gutachter bestellt, also erwarte ICH, dass er sein Gutachten nach MEINEN Wünschen erstattet," ist völlig daneben und würde in einem Gegengutachten in der Luft zerrissen, hilft also nicht wirklich weiter.

    Ich kann Ihnen nur dazu raten, die Emotionen herunterzufahren, einen kompetenten und mit Baurecht erfahrenen Anwalt zu konsultieren, der eben ohne Emotionen in aller Sachlichkeit und juristisch einwandfrei (nicht wie von Herrn Alex80 ausgeführt!)herangeht. Sie werden sich noch über die nachfolgenden Schriftsätze der Gegenseite ärgern, die darin enthaltenen Ausführungen der Lüge bezichtigen und vollends verzweifeln. Das aber gehört dann auch zum "Spiel", nur, dass dieses durch die Anwälte gespielt wird.

    M. f. G.
    stefan ibold
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 05.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Stefan, ich gebe Dir im Grundsatz völlig recht. Genau - aber:
    Wir kennen zwar nur eine Seite, aber nach allgemeiner Lebenserfahrung ist selten Rauch zu sehen, ohne das es brennt.
    Und wenn ich Sätze wie
    lese, dann dent sich das ein Bauherr in der Regel nicht aus, sondern so etwas ist zumindest sinngemäß angedeutet worden. Und sorry, so etwas geht für meine Begriffe so ohne weiteres mal nicht.
    1) ist die Frage der Verantwortlichkeit zu klären, 2) nährt es den Verdacht der Kungelei.
    Entweder der Bauherr erteilt einen sauberen Planungsauftrag oder ich halte mich aus der weiteren Umsetzung mit Anweisungen heraus und "kommentiere" nur die Lösungsvorschläge oder geleisteten Arbeiten im Hinblick auf ihre fachliche Qualität.

    Insgesamt mag sich das objektiv vielleicht wesentlich weniger dramatisch darstellen, aber sauber geht nach meiner Auffassung anders.
     
  19. #19 Gast360547, 05.04.2013
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin Ralf,

    das ist so ein kleines bischen Ermessensache. Der SV kommt nicht zwangsläufig in die Planungshaftung nur weil er sagt, dass die Baufirma sich mit/nach Rücksprache bei ihm die weiteren Arbeitsschritte "abholen" solle. Einerseits kann das den Bauablauf erheblich beschleunigen, andererseits reden Fachleute (so es sich bei beiden um solche handelt) normalerweise die gleiche Sprache, so dass Fehlinformationen möglicherweise auf ein Minimum beschränkt werden.
    Abgesehen davon besteht auch hier in der vom BH erklärten Aussage die Gefahr, dass sie subjektiv anders interpretiert wurde als sie tatsächlich getätigt wurde (Stichwort: Emotionen). Dabei wird der BH der festen Überzeugung sein, objektiv den Tatbestand festgestellt zu haben.

    Es ist doch weiter bekannt, dass eine Baufirma, die zudem offenbar als GU oder GÜ tätig ist, über den Faktor Zeit und damit Geld die Bauherren oder Käufer weichkochen will. "Ich mach nicht weiter, bevor das nicht geklärt ist". Die alte Wohnung ist gekündigt, die Zeit drängt und schon ist der AN in einer starken Position gegenüber dem AG. Wenn der AN dann auch noch mitbekommen hat, dass der AG etwas schwach auf der Brust ist,... .

    Eine ANFRAGE bei der zuständigen HWK, ob es bekannt ist, dass bei bei dem SV Probleme welcher Art auch immer vorliegen, oder ob er z. B. durch Gerichtsgutachten mehr oder weniger ausgebucht ist/sein könnte (die wissen das oft, weil Gerichte bei denen anfragen), führt idR dazu, dass die HWK bei dem SV vorsichtig anfragt. Dann klärt sich soetwas oftmals von alleine. Das der SV nicht ans Telefon geht kann nerven, ich kenne aber auch einen, der macht keine Anrufweiterschaltung, geht nicht ans Mobile und ruft nur dann an, wenn ER dazu "Lust" hat. Und das bei dem Anruf eines Kollegen.

    So, muss los.

    Grüße

    si
     
  20. #20 JWerner153, 06.06.2013
    JWerner153

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    Ja genau Alex80, schön mit Verspätung ( oder auch gar nicht ) zahlen und wenn dann mal einer wie du über den Tisch gezogen wird rumheulen ;-( Aber ständig um kostenlosen Rat fragen. Na nun hast du ja alle vorgewarnt wie das bei Dir läuft ;-)
     
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