Steuerliche Vorteile

Diskutiere Steuerliche Vorteile im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe soeben ein kernsanierungsbedürftiges Haus von 1920 gekauft und werde dieses zur Selbstnutzung dieses Jahr sanieren....

  1. bebe

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    Hallo zusammen,

    ich habe soeben ein kernsanierungsbedürftiges Haus von 1920 gekauft und werde dieses zur Selbstnutzung dieses Jahr sanieren. Ebenso werde ich nächste Woche meine Eigentumswohnung verkaufen. Meine Lohnsteuerberaterin, welche ich zu Rate gezogen habe, sagte mir in diesem Zusammenhang, es gäbe weder irgendwelche steuerlichen Vorteile, noch könne ich irgendetwas absetzen. Noch nicht einmal die Sanierung oder Teile davon? Ich kann es mir kaum vorstellen. Hat jemand Erfahrungen oder Tipps?
    Vielen Dank und viele Grüsse...
     
  2. #2 nightyhawk, 01.04.2013
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    Na ja... kommt drauf an. Ein Tipp wäre beispielsweise:

    Wenn du aus deinem sanierungsbedürftigen Haus einen weiteren Arbeitsweg hast, als aus der Eigentumswohnung - dann kannst du diesen weiteren Weg als zusätzliche Werbungskosten ansetzen.

    Bei der Sanierung an sich bin ich mir nicht sicher, inwieweit Handwerkerleistungen absetzbar sind. Da diese grundsätzlich NICHT im Zuge eines Neubaus angesetzt werden dürfen, müsste es bei dir absetzbar sein. Maximal sind 6000€ Leistungen pro Jahr ansetzbar, was dann in einer Reduzierung der Steuerschuld i.H.v. 1200€ mündet.
     
  3. #3 Baufuchs, 01.04.2013
    Baufuchs

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    Sofern KfW Mittel für energetische Sanierung eingesetzt werden, können o. a. Handwerkerleistungen nicht abgesetzt werden.
     
  4. Tyr777

    Tyr777

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    Hallo,
    wenn das Haus unter Denkmalschutz steht, dann ist steuerlich einiges absetzbar, ansonsten leider fast nichts, nur die angesprochen Handwerkerkosten (davon nur der Lohn bis 6000/Jahr und davon wiederrum ein bestimmter Prozentsatz, ist eigentlich kaum noch erwähnenswert).

    Eventuell gibt es für die Stadt/Dorf, wo das Haus steht noch irgendwelche Dorfverschönerungsprogramme o.ä. (sprich Zuschüsse zu den Renovierungskosten unter Auflagen), da müßte man bei der Gemeindeverwaltung mal nachfragen.
    Würde mal mit dem Steuerberater reden, ob man das ganze vielleicht während der Renovierung erst mal als zukünftiges Mietobjekt laufen lassen kann, der Steuerberater sollte dazu die entsprechenden Gesetze und Fristen kennen.

    Gruß
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Wieso sollte die Sanierung eines privat genutzten Gebäudes Steuervorteile bringen?

    Dafür gibt es Fördermöglichkeiten, die ja genau betrachtet auch aus Steuermitteln bestritten werden. Ansonsten gilt vereinfacht gesagt, so lange damit kein Einkommen generiert wird, welches ja wiederum steuerpflichtig wäre (Bsp.: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung), sind Kosten dafür auch nicht steuerlich ansetzbar. Da helfen auch keine Erfahrungen oder Tipps, ist einfach so.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Homer Simpson, 02.04.2013
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    Das ist so ja nicht ganz richtig. Steht ja schon oben beschrieben. Wenn ich ein Haus, das nach landesrechtlicher Vorschrift ein Baudenkmal ist, saniere und privat nutze, kann ich sehr wohl Steuervorteile nutzen.
     
  7. #7 RingoStar, 02.04.2013
    RingoStar

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    Überwiesene Handwerkerrechnungen kannst du absetzen, dass war´s aber auch.

    Grüße,
    RINGO
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Aber bei einem Bunker Bj. 1920 muss man über Denkmalschutz noch nicht einmal nachdenken.

    Gruß
    Ralf
     
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