Bauwasser Zähler defekt - Kosten?

Diskutiere Bauwasser Zähler defekt - Kosten? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, bei uns ist durch den Frost der Bauwasserzähler kaputtgefroren. Der Wasserversorger tauscht diesen nun kostenpflichtig aus......

  1. NemoN

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    Hallo Forum,

    bei uns ist durch den Frost der Bauwasserzähler kaputtgefroren. Der Wasserversorger tauscht diesen nun kostenpflichtig aus...

    Der GÜ hat den Anschluss zwar in einen Kasten inkl. Dämmung gepackt, hat aber nicht gerreicht.
    Muss der GÜ die Kosten für den neuen Zähler übernehmen oder bleibt das beim Bauherr hängen?

    Grüße

    Ps. falls falsche Rubrik bitte verschieben...
     
  2. #2 Kater432, 02.04.2013
    Kater432

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    So genau kann ich dir das nicht sagen. Kommt sicherlich auf Vertrag und GÜ drauf an.
    Bei uns steht im Vertrag das wir für Bauwasser/Strom zuständig sind.
    Eigentlich haben wir für den Rohbau Wasser vom Nachbarn erhalten und somit dieses Problem nicht gehabt.
    Als es dann aber mit dem Klinkern losging, wollte unsere BL den Wasseranschluss im Haus haben, obwohl noch keine Fenster drin waren (Nov2012), der HWR Raum wurde mit Dämmung am Fenster isoliert und eine Bautür reingemacht. Er meinte wenn es kalt wird packen Sie den Zähler in Dämmung ein. Ich habe zwar gesagt, das wenn es richtig kalt wird, die Kälte ja trotzdem irgendwann durch die Dämmung wandert, sich das Problem ja nur verschiebt. Aber er meinte, das passiert nicht, haben Sie noch nie Probleme gehabt.
    Im Januar als es weitergehen sollte (dazwischen waren ca. 3 Wochen eisige Kälte) war beim auspacken der Zähler defekt.

    Unser GÜ/BL hat aber ohne unsererseits etwas zu sagen, selber gesagt, das Sie für die Kosten aufkommen.

    Ich denke wenn er sich querstellt wirst du das übernehmen müssen, weil du den Wasseranschluss zur Verfügung stellst und du somit diesen eigentlcih auch zu sichern hast. Ich habe einige Blogs gesehen, da haben Sie um den anschluss einen Holzkasten gebaut, der gedämmt war und im inneren hing eine 40W Birne (@Julius - Sorry ich meine Glühlampe :e_smiley_brille02: ) die ausreichend Wärme abgibt damit nix einfriert.

    Gruß Kater432
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Anstatt Glühlampe, die in so einer Situation feuergefährlich werden kann, nimmt man einfach einen Heizdraht, am besten noch mit einem einfachen Thermostat. Ansonsten genügen ein paar Watt um diesen Bereich forstfrei zu halten.

    Die entscheidende Frage für die Kostenübernahme ist, WER ist für den Wasseranschluss zuständig? Wenn der GÜ schon einen Kasten baut etc. dann könnte man wohl unterstellen, dass dies in seinem Aufgabenbereich liegt. In dem Fall müsste er sich darum kümmern, dass kein Schaden entsteht, bzw. bei einem entstandenen Schaden die Kosten übernehmen. Das ist aber nur eine Vermutung, da hilft nur ein Blick in den Vertrag mit dem GÜ.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Gast036816, 02.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    erst einmal zahlst du das, wenn du vertragspartner des versorgers bist. ob du die kosten dann beim gü in abzug bringen kannst, sagt der vertrag, wenn der winterschutz der zähleinrichtung dort enthalten ist oder eine allgemeine regelung an übergebenen gegenständen und deren schutz vertraglich vereinbart ist. auf jeden fall solltest du den schaden beim vorsorglich schriftlich anzeigen.
     
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