Grenzabstand - Änderung bei der Form des Daches?

Diskutiere Grenzabstand - Änderung bei der Form des Daches? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Ich habe einen Winkelbungalow in Hamburg. Das Baujahr ist 1956. Leider ist die Grundfläche mit 80m² recht klein, so dass ich...

  1. #1 Earnd77, 02.04.2013
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    Hallo zusammen,

    Ich habe einen Winkelbungalow in Hamburg. Das Baujahr ist 1956.
    Leider ist die Grundfläche mit 80m² recht klein, so dass ich auf der Suche nach einer möglichen Wohnraumerweiterung bin.

    Auf dem Bungalow ist ein Walmdach, das sehr flach ist und damit auch so, wie es jetzt ist, nicht zum Ausbauen taugt.
    Durch eine andere Dachform könnte man sicherlich die nötige Höhe erreichen.

    Das Haus liegt auf einer Seite nur 1,6m von der Nachbargrenze entfernt.
    Wenn ich richtig gelesen habe, ist in Hamburg ein Mindestabstand zur Grenze von 2,5m einzuhalten. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es 1956 erlaubt war, so zu bauen.
    Die Frage ist jetzt aber: Wenn ich die Form des Daches ändern würde und das Dach damit steiler würde, sähe die Sache doch bestimm ganz anders aus, oder?

    Gruß aus Hamburg

    Marc
     
  2. Julius

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    Sehr wahrscheinlich.
    Aber vielleicht kann man das OG etwas einrücken.
    Das ist ein Fall für einen versierten Planer!
     
  3. nolu13

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    @Earnd77
    was möglich ist, steht im BB-Plan.Den erhält man bei den Bauämtern der Stadt,des Landkreis oder direkt bei der Ortsgemeinde
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2013
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    nolu - falsch!
    Was möglich ist, steht nur im B-Plan, wenn es denn einen B-Plan gibt.
    Und bei Bj 56 ist die Chance groß, dass es keinen gibt.

    Ausserdem darf der B-Plan auch nichts freigeben, was gegen die LBO steht!
     
  5. #5 Earnd77, 03.04.2013
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    Es gibt einen Bebauungsplan, der ist allerdings aus dem Jahr 1964 und damit jünger als das Haus.
    Den gibt es sogar online.

    http://www.geoportal-hamburg.de/bplan/Bramfeld19.pdf

    Wenn ich das richtig sehe, wird hier aber nur auf die Baunutzungsverordnung verwiesen
     
  6. #6 Thomas B, 03.04.2013
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    Ersteres benötigt eine Baugenehmigung (=Bauantrag).

    Zweiteres dürfte eine solche Bauigenehmigung verhindern (Verstoß gegen Abstandsflächenregelungen).
     
  7. #7 Earnd77, 03.04.2013
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    Vermutlich sollte ich tatsächlich das Dach lassen, wie es ist und lieber über einen Anbau nachdenken.
     
  8. Julius

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  9. #9 Earnd77, 03.04.2013
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    Ja, das ist schon klar, dass ich das einem Profi überlassen will.
    Im Moment ist ja auch noch alles ausreichend, so wie es jetzt ist. Sollte meine Tochter aber noch ein Geschwisterchen bekommen, wirds wohl auf Dauer zu eng.
    Ich will nur im Vorfeld überhaupt mal herausfinden, welche Optionen das Haus bietet ... oder ob man es am Ende lieber ganz läßt und sich lieber was neues sucht
     
  10. PeterB

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    Auch für einen Anbau bedarf es eines neuen Bauantrages.
    Warum der Grenzabstand so gering ist, müsste aus den (nicht mehr vorhandenen) Bauantragsunterlagen von damals hervorgehen.
    Vielleicht wurde auch mal ein Teil des Grundstückes an den Nachbarn verkauft, mit Abstandsflächenübernahme?
    Gibt es evtl. so etwas überhaupt, da schon damals in diesem Abstand gebaut wurde und der Nachbar die Abstandsflächen übernommen hat, weil das Grundstück riesig ist und an die Ecke niemals jemand bauen wird?
     
  11. #11 Earnd77, 07.04.2013
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    Ich hatte neulich einen Energieberater hier, und zu diesem Termin habe ich im Bauamt alles, was mir in der Bauakte wichtig erschien, kopiert. Ich habe die Sachen eben noch mal durchgesehen, aber ich finde nirgends eine einen bemaßten Lageplan, wo das Haus auf dem Grundstück stehen soll. Das Haus ist 12m breit, zur einen Seite sind es die besagten 1,6m, zur anderen Seite 2,6m.
    Der Vorbesitzer und Erbauer des Hauses war Architekt und hat das Haus selbst gezeichnet, deshalb gehe ich davon aus, dass das mit den Grenzabständen damals so seine Richtigkeit hatte. Er hat das Haus ja extra für sein Grundstück gezeichnet.
    Auf der breiteren Seite (mit 2,6m Abstand) wurde Anfang der 70er noch eine Garage erbaut, mit Grenzbebauung. Danach hat der Nachbar seinerseits einen Anbau an sein Haus gebaut, direkt bis zu meiner Garage. Das kann doch dann eigentlich auch nicht erlaubt sein. Oder haben wir evtl. bei uns irgendwelche Ausnahmeregeln?
    Aber im Grund spielt es ja auch keine Rolle, was damals erlaubt war ... ich muß ja wohl eine Lösung finden, die mit nach heutigem Stand eine Genehmigung erhält.
    Meine zweite Idee wäre ein Souterrain-Anbau unterhalb der Terrasse. Dort würde es keinerlei Probleme mit den Grenzen geben. Aber wie verhält sich das dann mit der Baugenehmigung? Wird die dann nur für den Anbau erstellt? Oder bekomme ich dann evtl. ein Problem, weil der Grenzabstand so klein ist und ich für das Haus überhaupt keine Genehmigung mehr bekomme, obwohl der Anbau an einer völlig anderen Stelle wäre?
     
  12. PeterB

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    Das mit dem Souterrain ist ein Trugschluss, die Grenze geht teheoretisch unendlich nach unten und nach oben weiter.
     
  13. Julius

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    Schon. Aber rein unterirdische Bauwerke lösen nach meiner bescheidenen Kenntnis eben keine Abstandsflächen aus!
     
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