Wasserablauflöcher und Abdichtung Schaufensterfront

Diskutiere Wasserablauflöcher und Abdichtung Schaufensterfront im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo liebes Forum, hier kommt mein erster Beitrag nachdem ich viel über die Suche (vergeblich) gesucht und manches auch gefunden habe. Ich würde...

  1. #1 Tomsbaustelle, 02.04.2013
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    Hallo liebes Forum, hier kommt mein erster Beitrag nachdem ich viel über die Suche (vergeblich) gesucht und manches auch gefunden habe. Ich würde mich freuen hier einen netten Austausch bez. meiner Fragen zu erhalten und bitte meine ggf. sehr naive oder laienhafte Meinung zu entschuldigen - wir bauen zum 1. Mal und bis dato war ich da "Jungfrau" und habe vermutlich vieles zu blauäugig angefangen... Wir haben eine Lager- und Verkaufshalle bauen lassen über einen Komplettanbieter, sprich schlüsselfertig bzw. alle Arbeiten außer den Innenausbau. Jetzt zur Fertigstellung mehren sich diverse Ängste, daß manches nicht ganz korrekt umgesetzt wurde - ich will das böse Wort "Pfusch" erstmal nicht benutzen da ich es selbst nicht weiß. Daher meine Registrierung hier...

    Nun mein erstes "Problem":
    Wie oben geschrieben, haben wir eine Verkaufshalle, ergo einen Ladenbereich integriert. Dieser hat eine schöne Ladenfront, welche mittig die Ladentür nach außen hat und links/rechts davon die festen, nicht zu öffnenden Schaufenster. Fenster sind soweit ich das beim Einbau sehen konnte der Marke "Salamander" und entsprechend in KUnststoffrahmen eingebaut.

    Da ich einen Glaser im Bekanntenkreis habe, hat er nach dem Einbau der Fenster, Türen etc. mal drübergeschaut und ich erntete direkt "Kritik" (bzw. die Monteure). Konkret gibt es eigentlich 2 fragliche Punkte die aber eine mögliche weite Tragweite haben könnten:

    1) Auf Grund eines Montage ODER Herstellungsfehlers, ist die Ladentür nicht mit den festen Flügeln (links/rechts) in einer Flucht. Sprich wir haben eine Kante nach außen. (Bild wäre nachreichbar!). Quasi so: -_- Nun kommt unter die Tür ja noch die Abdichtung die, laut meines Bekannten, via Folie hergestellt wird. Diese Arbeit wird noch von der Firma ausgeführt. Problem sei hier aber, daß durch den Versprung ein bündiges, planes Anlegen der Folie unmöglich sei und das nicht gerade kleine Risiko bestehe, daß die Folie an den "Knicken" mit den Jahren einreisst und wir dann einen "Wassereinbruch" bekommen.

    Laut dem Kollegen sei dies "oft" bei seinen Arbeiten wo er Reparaturen von anderen Firmen durchführt das Problem und er hat mich wirklich ins Gebet genommen, daß dies genau so gemacht werden müsse. Sprich: Die Monteure MÜSSEN eine Leiste links/rechts anbringen damit aus -_- dann eine Flucht --- wird und die Folie plan angebracht werden kann.

    Ich habe dies bereits dem Anbieter mitgeteilt, bin aber auf taube Ohren gestoßen. Zitat "Unsere Leute wissen wie man sowas macht". Unser Architekt hat es sich angeschaut und erst nachdem wir das Problem vorgekaut haben dieses auch als Problem gesehen.

    2) An gleicher Stelle wurde ich darauf hingewiesen, daß die o.g. links/rechts Flügel KEINE Wasserablauflöcher im unteren Bereich hätten. Die TÜR besitzt diese, ebenso wie die links/rechts oben verbauten "Oberlichter". Nur unten fehlen sie komplett, zumindest haben wir die untere Kante mit einem Spiegel abgesucht und nichts gefunden.

    Auch hier hat der Glaser mich vehement darauf hingewiesen, daß dies elementar wichtig sei. Plausibel war es: Er sagte, die Gummidichtungen der Fenster seien nie 100% dicht, so daß bei Regen entsprechend Wasser in das Fensterprofil laufen kann und nicht mehr rauskommt. ZUr kalten Jahreszeit könne dies einfrieren und dann das Fenster sprengen oder eben ins Innere dringen.

    Der Anbieter wurde von mir auch darauf hingewiesen, die Antwort lautete "Wenn dort Löcher hingehören, wären die drin. Aber dort sind keine notwendig weil dies nur bei öffnenden Teilen nötig wäre und diese Abdichtung 100% dicht sei." Auf meine Rückfrage, weshalb dann im oberen Bereich Löcher seien sagte man "Das sind Belüftungslöcher" (was mein Kollege zu einem Lachanfall und der Betitelung mit "Lügner" brachte).

    So, nun haben wir diese oder nächste Woche die Firma "im Haus" die entsprechend o.g. Abdichtung durchführt und kaputte Teile ausbessert. Wir werden die natürlich mit dieser Fragestellung konfrontieren, jedoch fürchte ich, daß uns hier die gleiche Antwort bevorsteht wie von der "Dachfirma" deren Subs das sind. Ich weiß nur nich wie wir damit umgehen sollen WENN es so kommt! Sprich: Ich suche A) generell eine Bestätigung (oder Verneinung) der o.g. Befürchtungen und B), falls diese zutreffend sind, wie wir uns da verhalten sollen. Denn ich kann ja wahlweise sagen "Macht wie ihr denkt" oder ich schicke sie weg wenn Sie es nicht nach der "korrekten Weise" umsetzen wollen.

    Ich kann wie gesagt gerne Bilder davon organisieren, aber vielleicht hilft ja meine Beschreibung von oben schon.

    Über Eure Meinung dazu wäre ich sehr dankbar da ich hier von Seiten der Verantwortlichen (Architekt / Bauunternehmen bzw Hallenbauer) im Stich gelassen werde und sich meine einzige Meinung momentan auf den guten Rat eines Kollegen stützt, dem ich eigentlich ordentliches Know HOw zugestehe...

    Vielen Dank im Voraus!!!
     
  2. H.PF

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    Wer bezahlt deinen Architekten? Du solltest für die Hallenwand einen Sachverständigen holen. Wer hat dir gesagt, das du das hinzunehmen hast? Und auch mit den Ablauflöchern, frag den Hersteller des Fensters, wie die das sehen...
     
  3. #3 Tomsbaustelle, 03.04.2013
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    Den Architekten zahlen natürlich wir. Aber wie geschrieben, er kaut das wider was wir vorkauen und ist diesbez. keine Hilfe. Ein Sachverständiger wäre so kurzfristig nicht zu bekommen, mir geht es jetzt um Schadensbegrenzung und um jemandem, der o.g. Punkte direkt bestätigen ODER widerlegen kann. Momentan habe ich EINE Meinung - die reicht mir aber nicht um den Glasbauleuten wenn sie diese Tage aufschlagen zu sagen: STOPP, das wird so nicht gemacht! Am Ende mache ich das und der Hallenhersteller belegt mir, daß mein Einwand unberechtigt ist und stehe dann dumm da. Auch bin ich der Meinung (oder wohl eher Hoffnung), daß man solche Dinge gütlich ohne Sachverständigen, Gutachter, Anwalt lösen kann - aber ich bin da vielleicht naiv?
     
  4. H.PF

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    Du bist naiv... Wer so anfängt, dir so einen heftigen Schaden zu lassen, da würden alle Ohren die ich habe aber ganz spitz werden. Das hört sich doch nach einigen versteckten Ostereiern an, die da auf deiner Baustelle sind...
     
  5. #5 Tomsbaustelle, 03.04.2013
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    So, habe mal ein paar Bilder angehängt von der Schwelle, vielleicht hilft das zumindest um den besagten Versatz zu erkennen. Die Einschäumung außen wird entsprechend noch zurück geschnitten, das sollte nicht das Thema sein.

    Von INNEN:
    [​IMG]
    [​IMG]
    [​IMG]

    Und hier außen:
    [​IMG]
    [​IMG]
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2013
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    Au mann :mauer

    Als allererstes tritts Du bitte Deinen Architekten in den Hintern, such Dir aber vorher im Bekanntenkreis jemand, der noch alte Cowboystiefel aus den 80ern hat (die richtig spitzen), damit es möglichst weh tut!!!
    Wenn Ihr den Architekten bezahlt, dann ist er EUER Erfüllungsgehilfe. Der hat an Eurer Seite zu streiten.
    Weise ihn auch darauf hin, dass er gesamtschuldnerisch haftet für den Scheiß (zumindest, wenn er Bauleitung macht)!!

    Dann - Ihr seid ja wohl noch vr der Abnahme. Ergo muss der Unternehmer EUCH beweisen, dass er nicht pfuscht. Und das nicht mit dicken Sprüchen, sondern mit Fakten aus Fachregeln und Normen!

    Dann - Die Fenstermontage ist absoluter :Baumurks

    Die Keile sind zu 99,99 % nicht unverrotbar. Das müssen sie dort aber sein!
    Ausserdem sitzen sie an der falschen Stelle (Leitfaden zur Planung und Montage von Fenstern und Haustüren 5.1.5, Bid 5.9)

    Such Dir sofort entsprechende Gutachter, die Dir beistehen. Auch diese Kosten solltet Ihr dem Architekten schon mal als Schaden ankündigen, den Ihr bei ihm geltend machen werdet, denn an sich wäre das sein Job (wie gesagt - wenn er die Bauleitung hat)
     
  7. #7 Tomsbaustelle, 03.04.2013
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    hallo Ralf, Danke für die Ausführung.

    JA, wir haben über den Architekt auch die Bauleitung und er will sich da auch nicht "rausstehlen". Das Problem ist, daß unser Architekt aus meiner Sicht SELBST kaum KnowHow von der Sache hat. Wir haben die Problematik vor Ort mit ihm besprochen und er ist erst auf den "kritik Zug" aufgesprungen, als ich Punkt für Punkt UNSERE (bzw. die Bedenken unseres befreundeten Glasers) geäußert habe. Sprich: Von selbst ist er nicht drauf gekommen was an der Fensterfront "faul" sein kann.

    Du siehst, ich bin leider absoluter Laie und - da bin ich ehrlich - auch recht naiv an die Sache rangegangen. Mein heutiger Weg wird sein, einen Sachverständigen zu organisieren der uns das schwarz auf weiss belegt. Mein Problem ist, daß diese Woche die Glasbaufirma anrücken soll und das fertigstellen soll...
     
  8. #8 Gast036816, 03.04.2013
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    Gast036816 Gast

    bauschaum zur abdichtung von profilstößen ist obermurks hoch drei!

    du brauchst ganz dringend einen sachverständigen!!!
     
  9. #9 Tomsbaustelle, 03.04.2013
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    Sprich du / ihr würdet hier empfehlen, die Arbeiten in dem Bereich zu stoppen (falls die anfangen) und dies VORHER klären? Weil ich gehe stark davon aus, daß der Trupp unsere Ansicht NICHT teilt (davon abgesehen, daß es mir zunächst nicht um die Abdichtung mit dem Bauschaum ging sondern um die noch fehlende Folie die vorne nach meinen Infos verklebt werden muss).
     
  10. UpsSry

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    AW: Wasserablauflöcher und Abdichtung Schaufensterfront

    Ehm fehlt da nicht auch die sperrlage auf der bopla? Oder wie oder was? Hast du noch mehr schöne bilder von punkten wo dir komisch vorkommen? Ich meine wenn hier grundlegende fehler vorliegen kann es durchaus sein das da noch mehr sind.

    Mobil / Tapatalk2 / I9300
     
  11. #11 Tomsbaustelle, 03.04.2013
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    @Upss: Bisher ist das der einzige "echte" Punkt. Aber mein Kollege ist auch "nur" Glaser und kein Baufachmann. Die andere Problematik hab ich im "Baupfusch in Wort und Bild" Bereich eingestellt, betrifft aber eher Schäden und keine Mängel. Sicher gibts im Fensterbereich noch diverse Kritikpunkte, aber laut dem Glaser wäre das alles "OK" bzw. vertretbar. Mir gings in erster Linie eben um die Punkte mit der ABdichtung und den Ablauflöchern (darauf ist noch keiner bisher eingegangen ^^) da diese entsprechende Gefahren in der Zukunft bergen. Will nicht sagen, daß es nicht noch andere Punkte gibt die hier angesprochen wurden....
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2013
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    Das kann Euch doch wohl herzlich egal sein.
    Ihr bezahlt ihn für seine Tätigeit ja auch nicht zum Teil in Drachmen oder Backsteinen.

    Wenn er das Wissen nicht hat, muss er sich aneignen oder auf seine Kosten jemanden dazuholen.
    Geld nehmen und keine Leistung mangels Wissen - super.
    Das ist ja schlimmer als bei Bankens. Da haben die Manager ja Wissen gehabt, sie habens bloß nicht genutzt.

    Ich glaub, wenn mir ein Kollege so etwas ins Gesicht sagen würde, würde ich abgehen wie ein HB-Männchen!
     
  13. #13 Gast036816, 03.04.2013
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    umso tiefer hängt er jetzt in der haftung drin. er muss bei erkennen eines mangels sofort reagieren und alle schritte zur beseitigung des mangels veranlassen. lässt er sehenden auges auf dem mangel weiter bauen, trägt er den größten teil des risikos.
     
  14. #14 Tomsbaustelle, 03.04.2013
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    Ihr habt vollkommen Recht. Es ist nicht alles so einfach wenn man mit jemandem baut, den man privat kennt (nicht befreundet, aber dennoch). Ich bin aber noch dran daß wir hier etwas mit ihm unternehmen, Den WILLEN hat er aber sein Fleisch ist schwach. Als wir den Mangel begutachtet haben hat er direkt gesagt, daß er eine Schadensmeldung macht. Nur ist das heute schon wieder Schnee von gestern. Ich versuch da schon was zu bewirken aber ihr kennt die Situation hier nicht - ist nicht ganz so einfach und die Erreichbarkeit des Herrn ist ebenso "kompliziert"
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2013
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    Die Situation ist eigentlich ganz einfach:
    Ihr habt einer Firma F. einen Auftrag über die Leistung XY erteilt und dem Architekten A. einen Auftrag über Bauleitung.
    Wenn der Architet etwas an den Leistungen von F. Mängel feststellt, muss er Euch das mitteilen.
    Ganz spitz endet damit sein Job und Eurer beginnt, denn das Rechtsverhältnis habt Ihr mit der Firma.
    Ihr müsst also der Firma mitteilen:
    Ihre Leistung ..... ist mangelhaft. (Hier muss Euch der Architekt ggf noch die entsprechende Regel nennen, gegen die verstoßen wurde).
    Dann ggf nch eine Frist setzen zur Behebung.

    Reagieren die, ist alles gut, bleiben die stur oder wehren ab, muss der Architekt (oder ein SV evtl. zu seinen Lasten) das sahcgerecht feststellen und dann muss das jur. Procedere laufen.
    Nicht vom Architekten und am besten auch nicht von Euch, sondern von einem Baurechtsanwalt!!
     
  16. #16 Gast036816, 03.04.2013
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    Gast036816 Gast

    er muss keine schadensmeldung machen, er muss dir das entsprechende futter liefern mit einem vorformulierten text um dem unternehmer eine mängelanzeige zukommen zu lassen. die schickst du dann an den unternehmer mit einem schreibebrief mit der aufforderung die mangelhafte leistung durch ein mangelfreies werk bis zum xx.xx.xxxx zu ersetzen. gleiches gilt für die verbeulte fassade.
     
  17. #17 Tomsbaustelle, 03.04.2013
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    So, wir haben nun mit dem A. gesprochen. Sein Bauleiter hat die Problematik bestätigt. Das Problem ist, daß von diesen Herren KEINER so 100% sagen kann was da alles faul ist. Dauernd drehen wir uns im Kreis, der eine sagt so, der andere so und am Ende will man mit einem Glasbauer sprechen der noch was dazu vermeldet usw usw. ICH habe jetzt die Idee gehabt, einen dem A. bekannten Sachverständigen kurzfristig kommen zu lassen, der dieses gesamte Türelement anschaut und eine fundierte Aussage dazu macht. Den Schuh mit den Extrakosten muss ich mir wohl anziehen, ist mir aber lieber als irgendwann ein Ende mit Schrecken.

    Nur daß ich es richtig rekonstruiere der Ablauf:
    - Die Mängel werden von A. oder SV jetzt erkannt und protokolliert.
    - Diese fasse ICH in eine Mängelanzeige (Wort UND Bild?) und lasse diese dem AN zukommen und bitte darum um Ausbesserung (oder um Stellungnahme?)

    Ist es sinnvoll hier sämtliche bekannte Mängel / Schäden anzuzeigen oder sollte man sich da auf einzelne Punkte (hier die Ladenfront) beschränken?
     
  18. #18 Gast036816, 03.04.2013
    Gast036816

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    du bist der auftraggeber. wenn dir ein mangel auffällt, dann forderst du den auftragnehmer höflich, aber zielgerichtet, zur mängelbeseitigung auf mit fristsetzung. um stellungnahme bittet man nicht. es ist legitim, alle mängel in dem schreiben zusammen zu packen. habt ihr einen vob-vertrag oder bgb-vertrag?
     
  19. #19 Tomsbaustelle, 03.04.2013
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    VOB gelte, steht im Vertrag - was auch immer mir das sagt!?

    Obliegt des dem AN zu entscheiden ob man eine Ausbesserung oder Minderung anbietet? Weil es sind durchaus Dinge dabei, die ich (siehe Thema mit den Kratzern) durchaus mit einer Minderung hinnehmen würde. Das sind Kratzer die nicht schön sind, aber auch kein Weltuntergang - aber NICHT darauf hinzuweisen halte ich auch für falsch, denn ich denke man kann eine unbeschädigte Lieferung erwarten und nicht erwähnen heisst akzeptieren. Daß die ganzen Macken (jetzt mische ich beide Themen) nachgebessert werden wäre wahnsinn und würde ich auch nicht erwarten. Sollte man das dem entsprechend "anbieten" oder generell bei der Nachbesserung bleiben?

    Habe jetzt die Architektenarbeit gemacht und ein Dokument in Wort und Bild aufgesetzt und dem A. und BL geschickt. Mal sehen, wahrscheinlich sagen die "schicken sie es so"...

    Noch was (sorry für die dumme Frage): Muss es so nach Vorschrift sein daß man den Postweg mit Einschreiben wählt oder reicht dies per Email an unseren ANsprechpartner?
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2013
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