FBH möglichst ohne ERR, dennoch flexibel?

Diskutiere FBH möglichst ohne ERR, dennoch flexibel? im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich habe ein EFH aus 1997 erworben. ca. 145 qm Wohnfläche plus zu Wohnzwecken ausgebauter Keller 40 qm. Das Haus ist komplett mit...

  1. #1 TimAllen, 04.04.2013
    TimAllen

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    Hallo,
    ich habe ein EFH aus 1997 erworben. ca. 145 qm Wohnfläche plus zu Wohnzwecken ausgebauter Keller 40 qm. Das Haus ist komplett mit Fußbodenheizung an einem Gasbrennwertkompaktgerät mit Außentempfühler ausgestattet und für das Baujahr ganz gut gedämmt. Momentan sind diverse Raumthermostate und Regelventile,vorhanden.
    Ich möchte nun erstmal einen hydraulischen Abgleich machen lassen, um eine gescheite Ausgangsbasis zu haben, und dann die Heizung so einstellen lassen, dass ich auf die ERR verzichten kann, falls nichts dagegen spricht.
    Meine Frage ist, welche Lösung für weniger genutzte Räume die Beste ist. Ich habe im KG ein Gästezimmer, Kinoraum und einen Werkstattraum. Da wir natürlich nicht immer diese Räume nutzen, wäre es aus meiner Sicht doch erstmal unvorteilhaft die FBH im KG auf normaler Raumtemperatur laufen zu lassen. Reicht es da aus für diesen Bereich eine ERR zu belassen und dort die Grundeinstellung etwas höher zu wählen, um dann per Thermostat in der meisten Zeit wieder abzusenken?
    Ich muss zugeben, dass ich mich in diesem Themengebiet wenig auskenne, aber vielleicht hat jemand einen Tipp aus der Praxis. Ziel der Sache ist natürlich ein möglichst geringer Verbrauch.
    Danke
    Tim
     
  2. #2 mastehr, 04.04.2013
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    Mir fällt jetzt absolut kein Argument ein, warum man eine bestehende ERR nicht nutzen sollte. Ein hydraulischer Abgleich dagegen ist eigentlich immer sinnvoll.
     
  3. R.B.

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    Die ERR ist gerade für solche Zwecke prädestiniert, sprich Räume die nur sporadisch genutzt werden. Bei einer FBH sollte man die Trägheit im Hinterkopf behalten. Es stellt sich also die Frage der Nutzung der Räume, damit man immer ausreichend Vorlaufzeit einplant um die Räume aufheizen zu können. Ob man deswegen den HA dahingehend ändert, dass man den Räumen mehr "Heizleistung" zur Verfügung stellt, darüber könnte man diskutieren. Man sollte aber nicht vergessen, dass sich die Heizleistung nur über den Abgleich nur unwesentlich beeinflussen lässt, zumindest so lange man sich im Bereich der üblichen Volumenströme bewegt. Wir reden dann von wenigen hundert Watt die man auf diesem Weg zusätzlich erzeugen könnte. (Für genaue Zahlen müsste man die Anlage rechnen).

    Ich würde daher die Kreise hydraulisch abgleichen, ohne auf den Punkt Mehrleistung zu achten. Dann bei gewünschter Nutzung rechtzeitig mit dem Hochheizen beginnen. Aber man kann ja die Varianten mal rechnen.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 TimAllen, 04.04.2013
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    Soweit ich verstehe, ist doch das Ziel die Räume auf Temperatur zu halten, als ob (bei vorhandener ERR) die Thermostate voll aufgedreht wären und der Durchfluss, außer der Voreinstellung, nicht begrenzt wird. Eine entsprechend niedrige Vorlauftemperatur ist dann einzustellen/möglich. Strom spart man dann noch, wenn die Ventile stromlos offen sind. Eine ERR bedeutet doch eigentlich, dass ich erstmal mit höherer Temperatur arbeite und dann den Durchfluss mit dem Thermostat mehr schlecht als recht herunterregele.
    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
     
  5. #5 Achim Kaiser, 04.04.2013
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    Sinn und Zweck der ERR ist es Übertemperaturen (durch innere Lasten und Sonneneinstrahlung) zu begrenzen. Zudem soll es ermöglicht werden (in begrenztem Umfang) einzelne Räume kurz- als auch längerfristig temperaturvariabel zu betreiben.

    Die Geschwindigkeit mit der die Anlage dann reagiert ist ein anderes Thema.
    Typisch für ne FBH sind 2 bis 4 Std bis sich *fühlbar* was tut.

    ERR ist per Verordung (EnEV) ein *muss*.
    Einfach weglassen ist ne OWI und mit Buse belegt.
    Ggf. muss man eine Befreiung von dieser Maßnahme beantragen (die gut zu Begründen ist).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. R.B.

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    Achim hat es schon geschrieben, Aufgabe der ERR ist es eine Wärmeeintragung von außen in den Raum auszuregeln, indem die vorhandene Heizfläche in der Abgabe ihrer Heizleistung begrenzt wird. Eine weitere Aufgabe besteht darin, sporadisch genutzte Räume in der RT zu begrenzen.

    Das bedeutet nicht, dass man deswegen eine höhere Heizwassertemperatur fahren muss damit die ERR regelnd eingreifen kann, denn im Optimalfall erreicht der Raum aufgrund des HA und der eingestellten Heizkurve die gewünschte RT und die ERR hat nichts zu tun.

    d.h. zum Erreichen der normalen RT wäre die ERR unnötig, vorausgesetzt der Abgleich funktioniert und es verhält sich alles nach "Norm". Die max. RT ist also nicht durch die ERR begrenzt, sondern durch den HA inkl. Einstellung der Heizkurve.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 TimAllen, 04.04.2013
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    Ah, verstehe.
    In meiner jetzigen Mietwohnung läuft dies ein bisschen anders. Wenn ich im Wohnzimmer 26°C einstelle, kommen die auch im tiefsten Winter. Ergo läuft die Heizung wohl nicht optimal.
    Thermostat soll also nur je nach Wärmeeintrag ausgleichen.
    Dies heißt im Umkehrschluss, dass normal genutzte Räume mit Nordausrichtung (bzw. ohne Wärmeeintrag) und gescheitem Abgleich gar kein Thermostat benötigen.
    Es würden also Thermostate im WZ und Räumen mit vielen Fenstern sowie im Keller zum runterregeln ausreichen. Das Bad hat einen schnell reagierenden Handtuchheizkörper.

    Ich frage mich da aber nur, wieso dies überhaupt funktioniert, da ja die Heizung so träge ist. Ist dies nicht eher ein Thema der Wärmeübertragung Boden zu Luft? Wenn die Luft zu warm ist, da ich gerade meine Ofen angeheizt habe, wird doch sowieso weniger Wärme an die Luft abgegeben. Hilft da das Thermostat überhaupt?
     
  8. R.B.

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    Das ist korrekt, zumindest in der Theorie.

    Ach das kann man fast beliebig kompliziert machen.

    Zu Deiner Überlegung, ob eine Anlage ohne ERR funktioniert hängt auch maßgeblich von deren Auslegung ab. Eine optimierte FBH arbeitet mit Oberflächentemperaturen knapp über der gewünschten Raumtemperatur. Da könnte man im Fall des Ofen bereits darüber nachdenken, ob nicht Wärme vom Raum in das Heizwasser transportiert wird. Dann landen wir beim Selbstregeleffekt.

    ABER, und das wird immer mal wieder vergessen, es gibt ihn, den Unterschied zwischen Theorie und Praxis, und hier hilft die ERR. Ich kenne so gut wie keine Anlage die 24/7 optimal läuft, und deswegen vertrete ich auch die Meinung, dass die ERR unabhängig von EnEV & Co. ihre Berechtigung hat. Wir reden hier von einer preisgünstigen Notbremse.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 mastehr, 04.04.2013
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    Ich verstehe den TE nicht: In dem Haus ist eine ERR vorhanden, so dass nicht einmal die im Verhältnis zum Kaufpreis geringen Investionskosten für diese anfallen.

    Wenn ich etwas kostenlos bekommen habe, warum soll ich es denn nicht nutzen?

    Nachdem der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde, kann der TE immer noch alle Raumthermostate auf Maximum stellen und beobachten, was passiert.
     
  10. #10 Unregistrierter, 04.04.2013
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    mal ganz direkt gefragt: WARUM soll die denn weg?

    wenn man überlegt sie beim neubau "weg zu lassen" (was ENEV-technisch sicher nicht ganz einfach sein wird), um geld zu sparen...ok.
    kann ich persönlich nicht nachvollziehen, wäre aber ein argument.

    aber wenn sie da ist?

    welche vorteile versprichste dir denn OHNE?

    aufgrund von erhofften nachteilen wirste ja sicherlich nicht darüber nachdenken :)
     
  11. #11 TimAllen, 05.04.2013
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    Momentan sind habe ich einen Verteiler mit 8 Stellmotoren (KG/EG), von denen der Vorbesitzer nun 4 abgeschraubt und mit Handventilen ausgestattet hat. Ob die nun kaputt sind oder ob der Heizungsmensch dazu geraten hat, weiß ich nicht. Ich bin noch nicht eingezogen, daher muss ich mir das noch anschauen.
    Mir war bis dahin nicht ganz klar, dass ich bei einem HA wirklich nur die Maxthemperatur im Raum festlege, das hat sich aber jetzt geklärt. Ich lasse die unbenutzten Stellmotoren soweit ich merke, dass es hilft, ggf. anbauen/ersetzen.
    HA ist der erste Schritt, dabei lasse ich dann auch das System vorher spülen.
    Gibt es dabei etwas zu beachten oder einfach Leitungswasser nehmen? Ohne es genau zu wissen, nehme ich mal relativ weiches Wasser bei uns an, da es aus einer Talsperre kommt.
     
  12. dankot

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    Hallo,
    hierfür gibt es die Technische Regel VDI 2035 Teil 1 zur Vermeidung von Schäden in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Heizungsanlagen. Sie enthält vorgesehene Härtevorgaben für das Füllwasser in Abhängigkeit des Wasservolumens zur Kesselleistung. Teil 2 enthält technische Maßnahmen, wie die Entsalzung und Enthärtung für die Wasseraufbereitung des Heizungsfüllwassers. Ein gewerblich bestellter Heizungsmonteur hat das heute so zu machen. Alles andere ist nicht nach den Regeln der Technik. Wenn Du privat andere Lösungsansätze verwendest sollte das aber keinen stören ;-).

    Gruß,

    dankot
     
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FBH möglichst ohne ERR, dennoch flexibel?

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