Neubau: Sanitärfirma will Gutschrift nicht durchführen

Diskutiere Neubau: Sanitärfirma will Gutschrift nicht durchführen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin moin liebes Forum, - wir bauen mit GU (GU macht Rohbau, Ausbaugewerke über dessen NU) - die Abrechnung erfolgt nach fortschritt der...

  1. UpsSry

    UpsSry

    Dabei seit:
    12.07.2012
    Beiträge:
    388
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. (FH), konstr. Ing.-Bau
    Ort:
    Osnabrück
    Moin moin liebes Forum,

    - wir bauen mit GU (GU macht Rohbau, Ausbaugewerke über dessen NU)

    - die Abrechnung erfolgt nach fortschritt der Gewerke - Vorauszahlung sind natürlich ausgeschlossen.

    - Der NU Sanitärarbeiten hatte wie so oft, gemäß Angebotsabfrage des GU, die Lieferung und Montage der Sanitäreinrichtung - wie Waschbecken, Wanne, Armaturen, Duschablauf, etc. - mit angeboten

    - Gemäß gemeinsamer Baubesprechung mit dem NU und Rücksprache mit GU haben wir die o.g. Leistungen in Eigenleistung übernommen. Bei zwei Bädern also zwei Waschbecken, zwei Duschen, nur eine Wanne!, zwei WCs, Drückerplatten, zwei Spiegel, zwei Handtuchhalter, die gesamten Armaturen, etc. pp.... naja also nicht wenig.

    - Wir sollten für die entfallenen Leistungen die Gutschrift spätestens mit SR des NU erhalten. Dieser weigert sich nun aber die Gutschrift vorzunehmen und will komplett abrechnen... :mauer

    Meine Kenntnislage:

    VOB/B §8, Abs 1 Welche ich ja als Teilkündigung ausgesprochen habe, oder liege ich da verkehrt??

    Nunmehr muss er mir doch die "Gutschrift" liefern, er darf ja auch seinen Gewinn und anteilige AGK einstreichen

    ob pauschalvertrag oder nicht - die Leistung weicht erheblich ab und gemäß VOB/B §2 Abs. 7 ist eine Pauschalpreisanpassung vorzunehmen.

    bei einem EP-Vertrag währe es ja noch viel einfacher^^

    Nach nunmehr mehrmaliger Aufforderung zur Stellung der Gutschrift will ich gerne §14, Abs. 4 ziehen - dies jedoch nochmals Schriftlich "mitteilen".
    (nach meiner Rechnungsstellung geht es um ca. 1400€/br. von ca. 7650€/br.)

    Habe nun vor die selbstaufgestellte Gutschrift dem GU einzureichen.

    Was haltet ihr hiervon? Andere Vorgehensweise ?!

    Für Rat wäre ich dankbar!
    MFG
     
  2. #2 RMartin, 04.04.2013
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    -Keine Rechtsberartung; Laienkommentare- und Fragen -

    War denn die entspr. Sanitäreinrichtung im Vertrag explizit mit Preis ausgewiesen (also 1.400€) ?
    Gibt es ein unterschriebenes Protokoll oder sonstigen Schriftverkehr, der belegt, dass die Lieferleistung gem. beidseitigem Einverständnis von Euch übernommen wurde?

    Eigtl. muss die Gutschrift nicht von der Sanitärfirma gestellt werden, sondern von Eurem GU. Denn nur mit ihm habt Ihr einen Vertrag?!
     
  3. #3 Achim Kaiser, 04.04.2013
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Mit so begriffen wie Teilkündigung wäre ich mal *offiziell* sehr vorsichtig ....
    Mit selbst erstellten Gutschriften auch ....

    Der GU hat *einen* Auftrag .... und nicht 25 Aufträge über alle Gewerke .... oder sehe ich da was falsch ?

    Wer soll nun eine Gutschrift erstellen ? der GU oder der NA ?

    Meistens wird das Gesicht dann lang wenn der Betrag angesagt wird.
    Gibts für die Entscheidung ne heere Begründung ?
    Das Gewährleistungsloch dass da aufgemacht wird ist auch nicht ganz ohne.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. #4 Jessi75, 04.04.2013
    Jessi75

    Jessi75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    858
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    NRW
    Einen Rat kann ich dir leider nicht geben aber ich frage mich, wieso du das überhaupt gemacht hast. Für 1400,- brutto kannst du die von dir aufgelisteten Dinge nicht in ordentlicher Qualität selbst beschaffen. Nicht mal im günstigen Online-Handel. Allein ein ordinärer Klodeckel kostet schon um die 100,-. Jetzt zahlst du höchstwahrscheinlich mehr und verzichtest dazu noch auf die Gewährleistungsansprüche.
     
  5. #5 RMartin, 04.04.2013
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Also 100€ für ein Klodeckel ist aber mal ne Ansage. Mit Heizung so wie in Asien oder wie?!
     
  6. #6 Jessi75, 04.04.2013
    Jessi75

    Jessi75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    858
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    NRW
    Wann hast du den letzten Klodeckel gekauft? Geh mal in den Baumarkt, selbst der letzte Müll kostet ab 20,-. Wenn man was ordentliches haben will das nicht nach 2 Jahren (mit Ablauf der Gewährleistungsfrist, ein Schelm wer böses denkt...) kaputt ist, liegst du schon bei 100,-.

    In unserem Gäste-WC im Keller war mir das auch zu teuer. Nachdem ich in 3 Baumärkten insgesamt 6(!) "günstige" Klodeckel zwischen 20,- und 50,- gekauft und umgetauscht hatte weil sie nicht passten, musste ich zuletzt doch den teureren no-name für 65,- kaufen der jetzt einigermaßen passt. Nicht zu 100% aber es geht. Das Teil ist jetzt 1,5 Jahre alt und die Farbe blättert ab!!! Wie gesagt, das Ding hat 65,- gekostet! Ich werde jetzt mal sehen, ob ich die Quittung noch finde und dann versuchen umzutauschen.

    In den Bädern in der Wohnung haben wir Marken WC und passende Deckel, diese waren beide über 100,-. Aber sie passen und haben noch keine Macken.
     
  7. UpsSry

    UpsSry

    Dabei seit:
    12.07.2012
    Beiträge:
    388
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. (FH), konstr. Ing.-Bau
    Ort:
    Osnabrück
    AW: Neubau: Sanitärfirma will Gutschrift nicht durchführen

    Zur info:

    Ich habe denen die teilkündigung ausgesprochen weil die sixh einige fehlee geleistet hatten die ich dann erst mehrfach anmerken musste um endlich behoben zu werden. Bis es dann auch noch um den duschablauf ging der nicht eingebaut war als der estrich leger in der tür stand. Da war meine geduld ende.

    E ist mir föllig klar das ich nicht die preise bekomme die der sanitöter bekommt. Darum ging es auch nicht mehr.

    Die von mir gegenüber dem angebot gewollte qualität lag eh sehr viel höher.

    Daher auch nur die 1400€.

    Mobil / Tapatalk2 / I9300
     
  8. UpsSry

    UpsSry

    Dabei seit:
    12.07.2012
    Beiträge:
    388
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. (FH), konstr. Ing.-Bau
    Ort:
    Osnabrück
    AW: Neubau: Sanitärfirma will Gutschrift nicht durchführen

    Der GU sagt er kann die gutschrift nicht selbst vornehmen weil er die kosten nicht abwägen kann.. warum wieso weshalb : keinen schimmer. Ne ausrede?!

    Da keiner sich bewegt will ich nun selber die gutschrift ermitteln und an den GU geben. Mir wurst ob er sie an den NU weitergibt und dessen honorar kürzt oder nicht. Von mir bekommt der GU nur das was er bzw. über seinen NU geliefert hat.

    Mobil / Tapatalk2 / I9300
     
  9. #9 Achim Kaiser, 04.04.2013
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Naja ... es gibt auch 35 Taler WC Sitze mit Edelstahlscharnier die nicht vom Anschauen schon die Form verlieren ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. UpsSry

    UpsSry

    Dabei seit:
    12.07.2012
    Beiträge:
    388
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. (FH), konstr. Ing.-Bau
    Ort:
    Osnabrück
    AW: Neubau: Sanitärfirma will Gutschrift nicht durchführen

    Er hat mir gegenüber nur einen auftrag.

    Richtig wäre es wenn der GU sie mir ausstellt.
    Der sagt aber er gibt alles eins zu eins weiter, also wartet er auf die gutschrift des NU.

    Is Fair aber der NU stellt die Gutschrift ja nicht.

    Mobil / Tapatalk2 / I9300
     
  11. #11 Achim Kaiser, 04.04.2013
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Wenn das so vereinbart ist, dann soll er eben seinem NA in den Hintern treten .....
    Gibts über die Sanitäranlage ein detailliertes Angebot oder nur einen Gesamtpreis ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. UpsSry

    UpsSry

    Dabei seit:
    12.07.2012
    Beiträge:
    388
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. (FH), konstr. Ing.-Bau
    Ort:
    Osnabrück
    AW: Neubau: Sanitärfirma will Gutschrift nicht durchführen

    Nur gesamtpreis.

    Daher ja mein ansatz pauschalpreis anpassung

    Mobil / Tapatalk2 / I9300
     
  13. #13 Baufuchs, 04.04.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Habe meine Zweifel ob Pauschalpreisanpassung wegen Mengenänderung so ohne weiteres zieht.
    Denn das würde im Extremfall bei Nichtabnahme des kompletten Gerwerks bedeuten:
    Mengenänderung auf Null/Pauschalpreis Null.

    Grundsatz: Du hast eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht abgenommen.
    Wie Du richtig erkannt hast, steht rein formal dem AN die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.

    Gibt's denn im Vertrag mit dem GU keine Regelungen zu Gutschrift bei Eigenleistung?
     
  14. UpsSry

    UpsSry

    Dabei seit:
    12.07.2012
    Beiträge:
    388
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. (FH), konstr. Ing.-Bau
    Ort:
    Osnabrück
    AW: Neubau: Sanitärfirma will Gutschrift nicht durchführen

    Ja, nicht zur ausführung gekommene leistungen werden direkt weitergegeben

    Die Leistungen für die Rohinstallation habe ich ja abgenommen ansonsten hätte ich ja nicht die keramik etc. Installiert.

    Das mit dem pauschalpreis ist meinereinung nach nicht korrekt oder wir haben uns da missverstanden.

    Pauschalpreise sind gemäß vob sowie auch bgb bei entsprechender leistungsänderung anzupassen (opfergrenze 20% etc.).




    Mobil / Tapatalk2 / I9300
     
  15. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das ganze Konstrukt verstehe ich nicht.
    Wieso Teilkündigung, Nichtabnahme etc.?
    Das Angebot umfaßte die Komplettleistung, aber beauftragt wurde angeblich sowieso nur die Teilleistung.
    Dann kann es auch nicht um Gutschrift oder so gehen. Sondern "nur" um korrekte Rechnungstellung.

    Grundfrage lautet:
    Ist der TATSÄCHLICHE Auftragsumfang (also OHNE die Sanitärkeramik etc.) NACHWEISBAR?
    Welcher Preis war dasfür NACHWEISLICH vereinbart?

    Falls Du diese Nachweise nicht erbringen kannst, ein Tipp zur Güte (damit nicht nur die Juristen an der Sache verdienen):
    Lasse Dir all die vorgesehenen Austattungsgegenstände lose nachliefern.
    Dann bezahle den kompletten vereinbarten Betrag.
    Verkaufe diese Gegenstände privat weiter (Bucht etc.).
     
  16. #16 Baufuchs, 05.04.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich habe es so verstanden, dass Komplettleistung beauftragt war und im Nachhinein im Auftrag enthaltene Leistungen in Eigenleistung übernommen wurden.

    @TE
    Nochmal nachgefragt: Was steht im Vertrag zu Gutschriften bei Eigenleistung?
     
  17. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Ich gehe davon aus, dass die vom UpsDry mehrfach erwähnte VOB/B zum Vertragsinhalt geworden ist. Wenn nein, würde ich die nachfolgenden §§ analog auf einen BGB-Bauvertrag anwenden, da es sich hierbei um allgemeingültige Bauvertragsgrundsätze handelt.

    Ausgangspunkt ist § 14 Nr. 1 Satz 4 VOB/B. Danach hat der AN Änderungen des Vertrags in der Rechnung besonders kenntlich zu machen und sie auf Verlangen des AG getrennt abzurechnen. Das gilt nach BGH auch beim Pauschalvertrag, der hier offenbar (?) vereinbart wurde. Die " Änderung des Vertrags " besteht ( insoweit völlig richtig gesehen ! ), in der ( grundlosen, aber dem AG jederzeit möglichen ) Teilkündigung des Vertrages nach § 2 Nr.4 iVm § 8 Nr. 1 VOB/B und zwar hinsichtlich der ursprünglich mitbeauftragten Sanitärgegenstände. Der Vertrag ist dadurch in einen ausgeführten und einen nicht ausgeführten Teil zerfallen.

    Folglich gilt auch § 14 Nr. 4 VOB/B, sofern der AN der Aufforderung zur getrennten Abrechnung des Gewerks Sanitärleistungen innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt. Problem ist dann nur, wie der AG bei einem Pauschalvertrag - sofern es denn einer im Rechtssinne ist ( ? ) - die Vergütung für die ausgeführten Leistungen und für die gekündigten Leistungen selbst ermitteln will. Beim Global-Pauschalvertrag mit funktionaler Leistungsbeschreibung geht das überhaupt nur dann, wenn dem AG die Urkalkulation des AN vorliegt. Es geht auch dann noch, wenn es sich um einen Detail-Pauschalvertrag handelt, d.h. ein EP-Angebot vorausgegangen ist. In diesen beiden Fällen könnte man - allerdings sehr schwierig - die Kosten der im Pauschalpreis enthaltenen Teilleistungen für die Sanitärgegenstände zumindest ermitteln. Es kommt allerdings darauf an, wie kalkuliert wurde ( ein Preis für Roh- und Fertigmontage oder getrennt ).

    Wenn der Wert der Einzelleistungen des Pauschalvertrages vom AG nicht zu ermitteln ist, verbleibt m.E. nur, die Rechnung um einen angemessenen Teilbetrag zu kürzen, mit der Begründung, dass der AN der Aufforderung zur getrennten Abrechnung nach § 14 Nr, 1 VOB/B nicht nachgekommen ist und die Rechnung insofern nicht im vollen Umfang prüffähig ist. Der Einwand der fehlendenden Prüffähigkeit hindert die Fälligkeit der Vergütung allerdings nur insoweit, wie er greift. Die ausgeführten Leistungen müssen also in jedem Fall voll bezahlt werden. Bei der Vergütung für die nicht ausgeführte Leistung müßte man sich an dem Wert der Sanitärgegenstände unter Berücksichtigung des Preisgefüges des Pauschalvertrages ( hoher, mittlerer, niedriger Pauschalpreis ? ) orientieren. In Anlehnung an die Vermutungsregelung des § 649 S.3 BGB wäre sodann die Vergütung für die ausgeführte Leistung + 5 % des Werts der nicht ausgeführten Leistung zu bezahlen mit dem Hinweis, dass eine Nachzahlung erfolgt, wenn der AN einen höheren Anspruch nach § 8 Nr.1 Abs. 2 VOB/B / § 649 BGB darlegt. Für die etwaige Mehrvergütung müßte der AN darlegen,

    mit welchem Preis er die Teilleistung beim SUB " eingekauft hat und was der an Aufwendungen erspart oder durch etwaigen anderweitigen Erwerb erzielt hat ( hier aber sicher (-), da der SUB wegen der weggefallenen Lieferung und Montage der Sanitärgegegenstände wohl kaum einen Füllauftrag antrten konnte ); dafür braucht der AN also den SUB, der ihm das vorrechnet,

    wie die Subunternehmerleistungen in seine Kalkulation eingeflossen sind, letztlich also, ob und in welcher Höhe er die Subunternehmerleistungen mit Gewinn beaufschlagt hat. Hierzu muß der AN seine Kalkulation offenlegen.

    Wenn er das nicht macht oder nicht kann ( soll ja Verträge geben, wo der AN froh sein kann, dass der AG grundlos gekündigt hat ), dann bleibt es bei den 5 % und zwar ohne Umsatzsteuer, die spart der Fragesteller also in jedem Fall.
     
  18. UpsSry

    UpsSry

    Dabei seit:
    12.07.2012
    Beiträge:
    388
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. (FH), konstr. Ing.-Bau
    Ort:
    Osnabrück
    Danke Eric!

    Die Baukosten laut Vertrag setzt sich aus den einzelnen Kosten je Gewerk zusammen.

    Beispiel:
    1. Rohbau =X,xx €
    2. Zimmermannsabreiten = X,xx €
    3. Dachdeckerarbeiten = X,xx €
    4. Klempnerarbeiten = X,xx €
    5. ...

    Laut vertraglicher Vereinbarung kann ich einzelne Gewerke komplett in EL übernehmen, die "Gutschrift" beläuft sich dann auf den z.B. 4. Klempnerarbeiten genannten Betrag X,xx €.
    Auch darf ich Teilleistungen entfallen lassen, z.B. liefern und montieren der Fallleitungen, oder er liefert und ich montiere.
    Die RV erfolgt für die Zeit- und/oder Materialersparnis des vorliegenden EP Vertrags seines NU.
    Sämtliche Leistungsbereiche liegen dem GU als EP-Vertrag vor. Die Ermittlung der RV sollte daher keine Probleme darstellen.
    Als AG habe ich sehr großen Handlungsfreiraum.

    Der NU hat durch den leistungswegfall keine Nachteile erfahren, denn er jammerte ja immer damit, das er keine leute mehr frei hat, die bücher seien voll... blablabla (§8, Abs. 1 Satz 2)

    Es entzieht sich mir daher jeglicher Logik, warum sich einerseits der NU querstellt bzw. mein GU so schwer damit tut die RV aufzustellen... keine Ahnung was die da kungeln...

    mal schauen was der Tag heute bringt, melde mich später hierzu!
    mfg
     
  19. UpsSry

    UpsSry

    Dabei seit:
    12.07.2012
    Beiträge:
    388
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. (FH), konstr. Ing.-Bau
    Ort:
    Osnabrück
    So die Sache hat sich geklärt, endlich!

    Gutschrift beläuft sich auf ~1600€/br.

    Die Erwähnung von Paragraphen der VOB/B hat ihm gereicht...

    Danke nochmal an alle
     
  20. UpsSry

    UpsSry

    Dabei seit:
    12.07.2012
    Beiträge:
    388
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. (FH), konstr. Ing.-Bau
    Ort:
    Osnabrück
    AW: Neubau: Sanitärfirma will Gutschrift nicht durchführen

    @admin pls close thx

    Mobil / Tapatalk2 / I9300
     
Thema:

Neubau: Sanitärfirma will Gutschrift nicht durchführen

Die Seite wird geladen...

Neubau: Sanitärfirma will Gutschrift nicht durchführen - Ähnliche Themen

  1. Schallschutz Neubau Reihenhaus

    Schallschutz Neubau Reihenhaus: Hallo! Ich bräuchte ein wenig Entscheidungshilfe. Es geht um Lärm im Neubau Eckreihenhaus - 25cm Ziegelwand mit 3cm Dämmung, dann 25cm Wand des...
  2. Zweischaliges Mauerwerk mit (Kern)Dämmung im Neubau - verschiedene Fragen

    Zweischaliges Mauerwerk mit (Kern)Dämmung im Neubau - verschiedene Fragen: Hallo liebe Bauexperten, wir planen aktuell unser EFH und hätten gerne eine Klinkerfassade (bitte keine Diskussion bezüglich Sinnhaftigkeit /...
  3. Balkenabstand 80cm Neubau

    Balkenabstand 80cm Neubau: Hallo, ist ein Balkenabstand von ca 80cm bei einer Holztafeldecke nicht realisierbar? Der Bodenaufbau ist Vinyl 7cm Zementestrich 3cm...
  4. Abnahme durch TÜV Süd für 38 Einheiten Neubau

    Abnahme durch TÜV Süd für 38 Einheiten Neubau: Hallo, ich hätte gerne eure Meinung zu folgendem Thema: Ich bin Eigentümer einer "Neu"bauwohnung, welche seit gut einem Jahr vermietet ist....
  5. Rechtsstreit / Rechtsanwaltsuche Blech Trapezdach undicht, Pfusch am Neubau?

    Rechtsstreit / Rechtsanwaltsuche Blech Trapezdach undicht, Pfusch am Neubau?: Hallo in die Runde, wir haben einen Neubau mit meines Ermessens heftigen Problemen und Mängeln was das Dach betrifft. Das Blechdach von Fischer...