Welche Auflagen gelten?

Diskutiere Welche Auflagen gelten? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo! Ich habe eine laienhafte grundlegende Verständnisfrage. Auf mich kommt bald eine größere Sanierungsmaßnahme zu (neues Dach /...

  1. #1 lxndrMllr, 04.04.2013
    lxndrMllr

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    Hallo!

    Ich habe eine laienhafte grundlegende Verständnisfrage. Auf mich kommt bald eine größere Sanierungsmaßnahme zu (neues Dach / Dachgeschoßwohnung in Mehrfamilienhaus).

    Nun versuche ich herauszufinden, welche Auflagen der ENEV für dieses Projekt zutreffend sind und eingehalten werden müssen. Ich bin mir schon Das fängt bei der Dämmung oder Nicht-Dämmung der Drempelwand an,welche erhalten bleibt und geht über die Anforderungen an die neue Gasetagenheizung.

    Macht mir das Bauamt zur Auflage, welche Punkte für mich maßgeblich sind oder muss ich (bzw. mein Planer) das selbst ergründen und umsetzen?
     
  2. #2 F Gleiwitz, 06.04.2013
    F Gleiwitz

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    In deiner Augangssituation sind zuviele offene Punkte.

    Nicht die Bauaufsichtbehörde macht dir eigentlich die Auflagen sondern die EnEV.

    Was genau soll denn passieren?

    - Bestandsgebäude?
    Wie alt, wie groß, mehr Infos...
    - + zusätzlicher Dachgeschossausbau?
    -separate Wohnung?
    -Dacherneuerung komplett oder nur im Bereich des Ausbaus?
    -Haustechische Anlage: wird erneuert, der Ausbau bekommt seine eigene oder wird er an die vorhandene angeschlossen?
    -Fläche des Dachgeschoßausbaus
    -soll Förderfähigkeit bestehen?
    -gibt es einen Architekten/Planer?

    usw usw.


    mfg
     
  3. #3 lxndrMllr, 06.04.2013
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    - Bestandsgebäude, ca. 1910
    - 3 Vollgeschosse
    - 1 Dachgeschoß, Drempelwände ca. 140cm
    - Spitzboden

    Dachgeschoßwohnung existiert, wird aber neu gemacht, da Dachstuhl komplett erneuert werden muss. Komplettes Dach.
    Grundfläche Haus ca. 130m².
    Dachgeschoßwohnung hat aktuell Gasetagenheizung (+Warmwasser). Bekommt wieder eigene Heizanlage (mit Heizkörpern).
    Keine Förderung geplant.
    Architekt wird es geben, wird aber noch gesucht.
     
  4. Julius

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    Die Frage war doch klar - und ist auch einfach zu beantworten:

    Du als Bauherr mußt selbst herausfinden, welche Anforderungen erfüllt werden müssen (das können ggf. auch über die EnEV hinausgehende sein).

    Wer nicht selbst über die dazu erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, muß sich (bezahlten) Sachverstand hinzuziehen! Das wäre z.B. Dein Planer.
     
  5. #5 F Gleiwitz, 07.04.2013
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    Ein Forum dient dem Erfahrungsaustausch und wie in dem Fall eventuell einer Vorabinformation was auf ihn zukommt.
    Nichts und niemand kann den Planer ersetzen, soviel ist klar.

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    Wenn also definitiv keine neue beheizte Fläche dazukommt und du nur den Dachstuhl erneuerst, gibt es keine Rechtlichen Anforderungen an deine Drempelwand. Wenn du jedoch anfängst an der Drempelwand etwas zu dämmen, muss diese Maßnahme gemäß Anlage 3 EnEv 2009 efolgen. Einfach mal 4cm Dämmung o.ä. ist rechtlich nicht ausreichend. Die "neuen" Bauteile wie z.B. Dach, Gaupen, Dachflächenfenster etc. müssen den Anforderungen der EnEV 2009 genügen. Grob gesagt alles was du erneuerst muss die Mindestanforderungen der Anlage 3 EnEv 2009 erfüllen. Da gibt es einige Ausnahmeregelungen bzgl. Sparrenhöhe etc. dies sollte dir dann jedoch dein Planer näher erläutern können. Ein Forum ist dazu nicht der geeignete Ort, da fehlen immer irgendwelche Hintergrundinfos.

    Die neue Heizungsanlage darf nicht schlechter sein als die alte, dazu steht jedoch auch wieder etwas in der EnEV ( §11, 14, Anlage 4a, 5)

    Solltest du schon einen Energieausweis für das Gebäude haben, wird der ungültig, da sich die energetischen Eigenschaften des Gebäudes geändert haben (Hülle, Haustechnik). Das sollte jedoch nur eine Rolle spielen, wenn du dein Haus verkaufen willst oder einzelne Wohnungen neu vermieten willst.

    mfg F.Gleiwitz
     
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