Wann sollte der Architekt einen Kostenvoranschlag bringen?

Diskutiere Wann sollte der Architekt einen Kostenvoranschlag bringen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ende November '12 haben wir unseren Architekten kennengelernt und sich mit ihm in ca. 2 wöchigem Abstand getroffen. Es geht um die Renovierung...

  1. #1 generation, 09.04.2013
    generation

    generation Gast

    Ende November '12 haben wir unseren Architekten kennengelernt und sich mit ihm in ca. 2 wöchigem Abstand getroffen.

    Es geht um die Renovierung und Sanierung und Umbau eines ca. 40jährigen Hauses.

    Es wurden genaue Pläne gemacht, die Nachbarn haben den Bauantrag unterschrieben, somit wären die Mappen zum Abgeben bereit fürs Bauamt.

    Seit Februar fragen wir immerwieder was dies alles kosten wird.

    Wir wurden immer wieder hingehalten, es sei schwer abzuschätzen was e kosten wird. Das es nicht leicht ist, ist mir schon klar, bei den vielen Arbeiten die am Haus gemacht werden sollten.
    So vergingen Wochen, bis eben die Pläne komplett fertig waren (eben fürs Bauamt). Aber seit Februar, seit dem wir ihn immer wieder fragten, was es wohl kosten wird, wurde an den Plänen nichts mehr großartig verändert.

    So letzte Woche dann endlich die Kostenaufstellung. Mit soviel hätten wir nie im Leben gerechntet. Mehr als die Hälfte mehr von unerer Obergrenze.
    Und die kannte der Architekt doch.

    Jeder schüttelt den Kopf, und würde nie diese Summe zum REnovieren /Umbau eines alten Hause nehmen. Da würde uns jeder für völlig blöd halten. Selbst der Architekt würde es persönlich nicht selber machen.

    Nun meine Frage: hätte erdenn nicht viel früher abschätzen können, was die Kosten sein werden. Die ganzen TReffen waren ja für die Katz. Müssen denn die Pläne schon soweit ausgereift seien, um die Kostenaufstellung zu machen.

    Wir haben nun wahrscheinlich zig Tausende in den Archtikten investiert, nur um zum ERgebnis zu kommen, dass das Renovieren einfach jenseits Gut und Böse liegt.
     
  2. #2 ManfredH, 09.04.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Grundsätzlich gilt:
    Leistungsphase 2 (Vorplanung) > Kostenschätzung
    Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) > Kostenberechnung

    Darf man mal fragen, wieviel "zig Tausende" ihr in den Architekten investiert habt, und welchen Einzelheiten genau bezüglich Leistungsumfang, Honorar, Baukostenrahmen etc. mit dem Architekten vereinbart waren?
     
  3. #3 Gast036816, 09.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nach der hoai 2009 muss nach anlage 11

    - in der leistungsphase 2 nach i) eine kostenschätzung nach din 276 vorgelegt werden - das ist der vorentwurf
    - in der leistungsphase 3 nach f) eine kostenberechnung nach din 276 vorgelegt werden - das ist der entwurf.

    in der phase 4 wird das baugesuch eingereicht. welche kosten hat er denn dem bauamt in den formblättern mitgeteilt?

    was habt ihr im hoai-vertrag genau vereinbart? kostenobergrenze?
     
  4. #4 generation, 09.04.2013
    generation

    generation Gast

    Er hat nie eine Kostenschätzung genannt.

    Leistungsumfang sollte bis zur Phase 8 sein.

    Honorarzone 3, Mindestsatz, Umbauzuschlag 30%, Nebenkosten 7%,

    Wie wird denn nun das Honorar berechnet wenn wir jetzt abrechnen? Noch haben wir keine REchnung, aber die Befürchtungen sind da, dass es wohl so ca. 5000€ sein werden
     
  5. #5 generation, 09.04.2013
    generation

    generation Gast

    Beim Bauamt in den Formblättern steht ca. 1/3 vom Kostenvoranschlag nach DIN 276
     
  6. #6 Gast036816, 09.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    kostenvoranschlag nach din 276 gibt es nicht. also hat er 1/3 der kostenschätzung dort eingetragen!

    wie hoch ist die differenz zwischen seiner kostenschätzung und der jetzt vorliegenden kostenberechnung? du kannst die steigerung ruhig in % benennen, nicht unbedingt in €.
     
  7. #7 generation, 09.04.2013
    generation

    generation Gast

    im Bauantrag hat er nach seiner Meinung, nur die reinen Kosten reingeschrieben die den Umbau angehen.

    Jetzt bei der "Kostenschätzung nach DIN 276" (so steht es auf den Blättern drauf, die wir bekommen haben) kamen noch die Kosten dazu , die die energetische Sanierung angehen (also neue Fenster, Außendämmung, Kellerdämmung, neues Heizsystem,...)

    Er meinte das Bauamt interessiert sich nicht für den Betrag, sondern eben nur für die Bebauung. Deshalb hat er diesen fiktiven Betrag genommen

    Also auf dem Bauamtformblatt steht Betrag x, und nun auf der Kostenschätzung nach DIN 276 steht 2,25Malx drauf
     
  8. #8 Thomas B, 09.04.2013
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    Der Architekt schuldet doch den Erfolg.

    Ist die Aufgabe: bau mir dies oder jenes; ich habe 100 T Euro. Und er plant und kommt zu dem Ergebnis, daß seine Planung 200T Euro kostet, so nützt dies dem BH wohl eher nichts, weil er eben nur 100T Euro hat/ ausgeben will.

    Nun könnte man argumentieren, daß er ja einen Erfolg erzielt hat (Baugenehmigung) und er eine fürstliches Honorar zu erhalten hätte. Dem könnte man aber entgegenhalten, daß es ja nie zu einem Bauantrag gekommen wäre, wären einem die Kosten, deren Ermittlung ein wesentlicher Teil seiner Leistung gewesen ist, vorab bekannt gewesen. Diese Leistung aber hat er wohl nicht erbracht. Eine ganz wesentliche Entscheidungshilfe (für den Bauherrn JA/ NEIN) wurde nicht erbracht.

    Meines Erachhtens ist kein Honorar fällig. Allerdings sollte dies (Budget/ Kostenobergrenze) belegbar sein......
     
  9. #9 generation, 09.04.2013
    generation

    generation Gast

    Oh, nein noch viel schlimmer.

    Bei der Kostenrechnung steht 3,25Mal der Betrag vom Bauamtformblatt.
     
  10. uban

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    Bis jetzt wird ja nur geschätzt, was wenn nach allem Arbeiten das ganze nochmal 10-15% teurer wird bzw noch unvorhergesehene Aufwände dazu kommen?
     
  11. #11 generation, 09.04.2013
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    generation Gast

    beim Bauamt haben wir nun die ganzen Formblätter erstmal nicht eingereicht. Die ganzen Unterschriften der Nachbarn kamen gerade an dem Tag zustande, als die Kostenschätzung nach DIn 276 kam.

    Die Kostenobergrenze haben wir nur im Gespräch erwähnt.

    Dazu muss aber auch gesagt werden, dass wir den Architektenvertrag auch erst Ende März bekommen haben, er liegt noch ohne Unterschrift von uns bei uns.

    Kein Honorar kann ich mir nicht vorstellen, für die vielen Pläne die er gemacht hat.
     
  12. #12 Thomas B, 09.04.2013
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    Das Formblatt fürden bauantrag ist kein Kostenindiz für den Bauherren. Dieses wir auch gerne etwas "günstiger" gerechnet, da sich die Gebühren für den Bauantrag häufig an der Bausumme berechnen.....

    Für den Bauherrn aber müßte es schon zu einem recht frühen Zeitpunkt erste Hinweis gegeben haben wohin die Kiste rollt. So etwas kommt ja nicht erst ganz zum Schluß wie Kai aus der Kiste...wie geht denn so was?
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2013
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    Ich melde mal so durchaus nicht leise Zweifel an der Darstellung hier an:
    Im Februar gab es dazu eine sehr deutliche Auskunft vom Baufuchs
    http://www.bauexpertenforum.de/show...ibt-ein-Architekt-uns-die-ungef%E4hren-Kosten


    Und am 20.03. waren immerhin schn mal 400.000 bekannt:
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?73296-Frage-zur-Honorarberechnung
    Von wegen:
     
  14. #14 Gast036816, 09.04.2013
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    Gast036816 Gast

    liegt denn die baugenehmigung schon vor?
     
  15. #15 Gast036816, 09.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    uuäääh - das thema wird jetzt das dritte mal durchgekaut und TE ist immer noch auf der gleichen wissensposition.
     
  16. #16 generation, 09.04.2013
    generation

    generation Gast

    Alles recht was du sagst, ABER vom 20.03 bis jetzt gibt es einen gewaltigen Sprung in der Summe, und zwar nicht nur um Zehntausende!

    Mehr muss ich jetzt nicht sagen!

    Für den Preis würde nie im Leben einer an altes Haus erneuern, sondern was super tolles neues hinstellen.
     
  17. #17 generation, 09.04.2013
    generation

    generation Gast

    Nein, die Genehmigung liegt noch nicht vor, wir hätten jetzt bei einer passenden Kostenschätzung die Formblätter im Bauamt abgegeben.
     
  18. #18 Gast036816, 09.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann fordere deinen architekten auf, den umbau auf deine budgetzahlen abzustellen, ggf. musst du einige abstriche in der ausstattung machen.
     
  19. #19 Thomas B, 09.04.2013
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    Müssen mußt Du gar nichts.

    Uns würde es aber die Beurteilung deutlich erleichtern, wenn wir zumindest ansatzweise wüßten über was wir hier reden. Wildes spekulieren hilf nicht viel....
     
  20. #20 generation, 09.04.2013
    generation

    generation Gast

    Es muss doch deutlich geworden sein, um wievie Prozent es nach oben ging.

    Der Architekt ist seiner Meinung nach auch erschrocken, als er die Summe sah, soviel hätte er auch nicht gedacht.

    Wir honorieren auch, dass er eine gute Kostenaufstellung gemacht hat, lieber jetzt die Kosten wissen als später
     
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