Handwerker-Rechnung an Privatperson

Diskutiere Handwerker-Rechnung an Privatperson im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Zusammen, im Haus meiner Schwiegereltern waren einige Reparaturen an der Heizungsanlage notwendig. Die Kosten dafür betrugen einige Tsd....

  1. #1 Wachtlerhof, 11.04.2013
    Wachtlerhof

    Wachtlerhof

    Dabei seit:
    16.06.2011
    Beiträge:
    1.010
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Business Development
    Ort:
    Mittelfranken u. Hessen
    Benutzertitelzusatz:
    https://www.facebook.com/lustcon/
    Hallo Zusammen,

    im Haus meiner Schwiegereltern waren einige Reparaturen an der Heizungsanlage notwendig. Die Kosten dafür betrugen einige Tsd. Euro. Der Heizungsinstallateur stellt die Rechnung immer nur mit Gesamtbetrag, ohne Einzelaufstellung aus. Grundsätzlich habe ich damit keine Probleme. Allerdings ist aus der Rechnung nicht ersichtlich, wie hoch die anteiligen Kosten der Arbeitszeit sind. Da diese Rechnungen aber in den Steuerjahresausgleich der Schwiegereltern mit einfließen sollen, muß ich aber diese Kosten ausgewiesen haben.

    Nun bin ich auf der Suche nach Vorschriften, Paragrafen, ... was auch immer, um den Handwerker dazu bringen zu können, dieses Auszuweisen. Könnt Ihr mir dahingehend Tipps, Ratschläge, ... geben?

    Danke und LG - Gisela
     
  2. #2 Kai1306, 11.04.2013
    Kai1306

    Kai1306

    Dabei seit:
    04.08.2010
    Beiträge:
    99
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektromeister
    Ort:
    Teltow(Brandenburg)
    einfach mal nett drum bitten

    Grüße

    Kai
     
  3. #3 Wachtlerhof, 11.04.2013
    Wachtlerhof

    Wachtlerhof

    Dabei seit:
    16.06.2011
    Beiträge:
    1.010
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Business Development
    Ort:
    Mittelfranken u. Hessen
    Benutzertitelzusatz:
    https://www.facebook.com/lustcon/
    Haben wir schon, freundlich, höflich und nett, telefonisch, persönlich und schriftlich, auch schon bei der Bitte um's Angebot als auch bei der Auftragserteilung.

    LG - Gisela
     
  4. #4 OLger MD, 11.04.2013
    OLger MD

    OLger MD

    Dabei seit:
    16.07.2012
    Beiträge:
    1.589
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Gesetzliche Regelung findest Du im §35a EStG
    Bitten geht immer - Anspruch wohl eher nicht.
    Falls er es wegen des hohen Aufwandes doch verweigern sollte, könnte er wenigstens den angesetzten Stundenlohn aufschreiben und Du errechnest den Arbeitsanteil selber und versuchst es auf Basis von Kulanz bei FA anerkannt zu bekommen.
    Besteht die Möglichkeit, dass Du dem Heizungsbauer, sofern er entspr. Fachbetrieb ist, die jährliche Prüfung in Aussicht stellst?
    Gruß Holger
     
  5. ambee1

    ambee1

    Dabei seit:
    18.03.2013
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Steuerberater
    Ort:
    Bodenheim
    In solchen Fällen kann man die Arbeitskosten auch im Schätzungswege ermitteln, ggf. die Preise der teurersten verbauten Teile recherchieren (z.B. Heizungspumpe).
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 11.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ihm einfach freundlich mitteilen, dass Ihr, sollte er es nicht getrennt ausweisen, ihn für den Steuerschaden haftbar machen werdet und mit Fristsetzung um eine entsprechende Rechnung bitten!
     
  7. #7 githero, 11.04.2013
    githero

    githero

    Dabei seit:
    05.05.2009
    Beiträge:
    420
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Saitenzupfer
    Ort:
    Nemberch
    Jein. Das UStG regelt, wie eine Rechnung auszusehen hat. Schau mal hier:
    http://www.frankfurt-main.ihk.de/re...er_national/rechnungsstellung_pflichtangaben/

    Danach muss er Art und Umfang der sonstigen Leistungen, sowie Mengen der gelieferten Gegenstände auflisten. Es gibt immer wieder Zeitgenossen die es sich sehr einfach machen und meinen mit einem pauschalen: "Für Durchgeführte Leistungen berechnen wir Ihnen.." durchzukommen. Solche Rechnungen muss man nicht akzeptieren. Selbst wenn er dann immer noch nicht in der Lage ist seine Arbeitskosten auszuweisen würdest Du Dich bei deren Schätzung erheblich leichter tun, weil Materialien aufgelistet sind.
     
  8. #8 Gast23627, 11.04.2013
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Ganz einfach...

    wenn die Rechnung nicht substantiiert genung ausgestellt ist diese erst dann bezahlen nach dem dies geschehen ist.

    Noch besser, mit entsprechendem Hinweis postwendend zurück senden.

    Dann kommen auch die selbstgefälligsten Handwerker aus ihren Löchern heraus.

    Und, das ist bestimmt nicht der einzige Heizungsbauer in der Gegend...

    Gruß
     
  9. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Für das Finanzamt ist es völlig ausreichend wenn der Lohnkostenanteil gesondert ausgewiesen wird. Hierzu reicht ein Einzeiler am Ende der Rechnung.
     
  10. #10 OLger MD, 11.04.2013
    OLger MD

    OLger MD

    Dabei seit:
    16.07.2012
    Beiträge:
    1.589
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Richtig. Nach Leistung, nach Steursätzen, und nach Lieferungen.
    Nach Steuersätzen heißt getrennt nach 0.00% (Briefmarken), 7% (best. Lebensmittel) und 19%(Rest).
    Nach Leistung hieße z.B. 15m Rohr geliefert, zugeschnitten und eingebaut. 5m Schlauch geliefert.
    Sonstige Leistung: z.B. Reinigungsarbeiten, technische Beratung, Sichtprüfung.
    Eine Verpflichtung zur getrennten Ausweisung Lohn/Material kann man daraus noch nicht herleiten.
    Außer, es wurde vorher vereinbart, dass eine solche Rechnung vorzulegen ist.
    Handelt es sich um ein vermietetes Objekt oder wird der max. anrechenbare Betrag anderweitig erreicht, wäre dieser Aufwand nicht nötig. Ein Schaden wäre es erst, wenn es vorher vereinbart worden wäre und nicht geliefert wurde.
    Wenn die Rechnung prüfbar und sonst korrekt ist, wird es wohl schwer werden, sie zurückzuweisen.
    Bei einer entsprechenden Rechnungssumme sollte aber die kleine zusätzliche Leistung noch drinne sein. Schon aus Anstand, Höflichkeit, oder mit der Hoffnung wieder angefragt zu werden.

    Den Einzeiler sollte der Handwerker ohne weiteres zustandebringen. Bei "... einigen tausend Euro ..." Rechnungssumme ist der Maximalbetrag wahrscheinlich schon erreicht, so dass eine grobe Schätzung nach Gesamtstunden x Mittellohn völlig ausreichen dürfte.

    Gruß Holger
     
  11. #11 OBommel, 11.04.2013
    OBommel

    OBommel

    Dabei seit:
    23.02.2012
    Beiträge:
    386
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Düsseldorf
    Wir hatten es bisher erst ein Mal, dass ein Handwerker nicht bereit war, den Lohnanteil auszuweisen.
    Er begründete das damit, dass seine Mitarbeiter sonst Wind davon bekommen könnten, für welchen Stundensatz ihre Leistungen verkauft werden :irre.
    Nachdem wir hartnäckig blieben, hat er den Lohnanteil dann pauschal aufgeführt ...
     
  12. #12 githero, 11.04.2013
    githero

    githero

    Dabei seit:
    05.05.2009
    Beiträge:
    420
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Saitenzupfer
    Ort:
    Nemberch
    Wie soll die TE eine Schätzung durchführen, wenn
    ? Also weder die Materialien, noch die Stundenlöhne noch sonst irgendetwas detaillierteres vorhanden ist?
     
  13. #13 Kai1306, 11.04.2013
    Kai1306

    Kai1306

    Dabei seit:
    04.08.2010
    Beiträge:
    99
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektromeister
    Ort:
    Teltow(Brandenburg)
    Ich verstehe solche Kollegen nicht. Die Mitarbeiter können doch wissen, zu welchem Stundensatz die Leistungen verkauft werden. Die sind doch nicht blöd, und wissen, dass neben der Summe, die auf der Gehaltsabrechnung steht, noch weitere Kosten entstehen.

    Kai
     
  14. #14 OLger MD, 11.04.2013
    OLger MD

    OLger MD

    Dabei seit:
    16.07.2012
    Beiträge:
    1.589
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    z.B. 2 Leute waren an 5 Tagen je 8h vor Ort = 80h
    Branchenüblicher Stundenverrechnungssatz von ca. 35 bis 45 EUR macht ungefähr 3.200 EUR
    Damit wäre der Höchstbetrag bei weitem überschritten, der pro Jahr in der EStErkl. angesetzt werden kann.
    Es ging ja um eine Schätzung.
     
  15. #15 githero, 11.04.2013
    githero

    githero

    Dabei seit:
    05.05.2009
    Beiträge:
    420
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Saitenzupfer
    Ort:
    Nemberch
    Nö. 6000 EUR können angesetzt werden. Da bliebe noch ordentlich Luft.
     
  16. #16 OLger MD, 11.04.2013
    OLger MD

    OLger MD

    Dabei seit:
    16.07.2012
    Beiträge:
    1.589
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Ja. 6000 EUR Gesamtrechnungssumme.
    Aber nur 20% davon, max 1.200 EUR können (als sog. Steuerbonus) von der Einkommensteuer gemäß Absatz 3 §35a EStG direkt abgezogen werden.
    Und gemäß dem BMF-Schreiben gehört auch die o.g. Reparatur an der Heizungsanlage dazu.
    Für Mehr bedarf es bestimmter Vorraussetzungen.
     
  17. #17 Wachtlerhof, 12.04.2013
    Wachtlerhof

    Wachtlerhof

    Dabei seit:
    16.06.2011
    Beiträge:
    1.010
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Business Development
    Ort:
    Mittelfranken u. Hessen
    Benutzertitelzusatz:
    https://www.facebook.com/lustcon/
    Danke für Euere Unterstützung. Aber einen Anspruch auf gesondert ausgewiesene Kosten für Arbeitszeit gibt es wohl nicht.

    Der Heizungs- und Sanitärinstallateur ist ein 2Mann-Betrieb (Sohn ist der Chef, Vater der Helfer). Sie sagen immer ja, reagieren aber nicht auf die Bitte, als ob man nichts gesagt hätte. Auf die schriftliche Bitte bzw. gleich bei der schriftlichen Auftragserteilung festgehalten, wird überhaupt nicht reagiert. Der Vater holt auch gerne das Geld am Sonntag ab (er bringt die Rechnung und sagt das dann gleich mal mit dazu). Nachdem meine Schwiegereltern um die 90 sind, machen die das natürlich brav. Seit mein Mann und ich sehr intensiv mit ihnen geschimpft haben, jetzt glücklicherweise nicht mehr. Muss das aber trotzdem jedesmal massiv extra dazu sagen, dass sie das nicht machen.

    Dass die Firma trotzdem immer wieder genommen wird, liegt auch daran, dass die die einzigen in der Umgegend sind, welche auch Notdienst machen. Was sie sich natürlich auch sehr gut bezahlen lassen.

    LG - Gisela
     
  18. #18 githero, 12.04.2013
    githero

    githero

    Dabei seit:
    05.05.2009
    Beiträge:
    420
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Saitenzupfer
    Ort:
    Nemberch
    Nein, das hat mit der Gesamtrechnungssumme nichts zu tun. Bis zu 6000 EUR ARBEITSKOSTEN können angesetzt werden. Um bei Deinem Beispiel zu bleiben wären die 3200 EUR anzusetzen. Und dann..
    @Wachtlerhof: Notfalls die Rechnung ablehnen mit der Begründung nicht nachvollzieh- und überprüfbar. Wohnen die Eltern auch in N oder draußen auf dem Land?
     
  19. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    @Wachtlerhof: Eine der Voraussetzungen für das absetzen der Bauleistungen beim Finanzamt ist das der Betrag auf das Konto des Handwerkers überwiesen wird. Wenn jetzt der Senior mit der Rechnung direkt kassiert, entfällt formal dieser Anspruch.
     
  20. #20 Wachtlerhof, 12.04.2013
    Wachtlerhof

    Wachtlerhof

    Dabei seit:
    16.06.2011
    Beiträge:
    1.010
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Business Development
    Ort:
    Mittelfranken u. Hessen
    Benutzertitelzusatz:
    https://www.facebook.com/lustcon/
    Meine Schwiegereltern wohnen im westlich von Ffm., leider weit weg von Nbg.. Wären sie hier in der Nähe, würde ich das selbst begleiten. Dann wäre vieles einfacher. Ich bin zwar sehr oft bei ihnen um zu unterstützen und zu helfen, aber nicht permanent.

    Das Rechnungen bar zu bezahlen (und dann auch noch Sonntags) hab ich glücklicherweise geschafft, ihnen abzugewöhnen. Die letzten beiden Rechnungen wurden überwiesen.

    Die Rechnung ablehnen, kann ich nicht machen. Da drehen meine Schwiegereltern ab. Die muss innerhalb von ein paar Tagen bezahlt werden.

    LG - Gisela
     
Thema: Handwerker-Rechnung an Privatperson
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. handwerkerrechnung an privatperson

    ,
  2. Handwerkerrechnungen Einzelaufstellung

    ,
  3. handwerkerrechnung arbeitsanteil schätzen

    ,
  4. Handwerker verweigert Lohnkostenanteil auszuweisen
Die Seite wird geladen...

Handwerker-Rechnung an Privatperson - Ähnliche Themen

  1. Handwerker verweigert Angabe des Lohnanteils auf der Rechnung

    Handwerker verweigert Angabe des Lohnanteils auf der Rechnung: Eine Frage in die Runde: Ich habe mein Dach neu Dämmen und Eindecken lassen. Die Rechnung habe ich bekommen, allerdings ist darin der Anteil der...
  2. Überprüfen der Therme - Handwerker hat keine Ahnung - Rechnung

    Überprüfen der Therme - Handwerker hat keine Ahnung - Rechnung: Hallo zusammen, ich hoffe das ist einigermaßen das richtige Unterforum. es geht um folgendes; Wir haben in unserer DHH Zentral im EG eine...
  3. Handwerker Rechnung Dämmung

    Handwerker Rechnung Dämmung: Hallo zusammen, ich habe ein kleines Probleme mit der Rechnung der Fa. die die Arbeiten durchgeführt hat und möchte eure Meinung hören. Im...
  4. Frage zu Handwerkerrechnung

    Frage zu Handwerkerrechnung: Durch einen Auffahrunfall wurden 3 Abdeckplatten einer Gartenmauer verschoben und mussten neu verlegt werden. Von der Firma wurden 25 kg...
  5. Rechnung des Handwerkers ablehen, mindern?

    Rechnung des Handwerkers ablehen, mindern?: Hallo, wir haben einen Trockenbauer beauftragt die Decke im Bad und Flur abzuhängen, weiterhin sollte er im Wohnzimmer eine Bordüre rundum...