Vorauszahlungsbescheid über Anliegerbeiträge § 133 BauGB

Diskutiere Vorauszahlungsbescheid über Anliegerbeiträge § 133 BauGB im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten, gestern habe ich von meiner Stadt einen Vorauszahlungsbescheid für die Anliegerbeiträge nach § 133 BauGB erhalten....

  1. #1 robinson, 11.04.2013
    robinson

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    Hallo liebe Bauexperten,

    gestern habe ich von meiner Stadt einen Vorauszahlungsbescheid für die Anliegerbeiträge nach § 133 BauGB erhalten.

    Der Endausbau der Straße (oberste Deckschicht, Bürgersteige und Randsteine) fehlt zwar noch, aber der bisherige Zustand der Erschließung mit Baustraße, Beleuchtung etc. soll abgerechnet werden.

    Der Bescheid enthält recht knapp die Feststellung, dass für meinen Straßenzug ca. 119.000 € Kosten enstanden sind, die zu 90 % auf die Anlieger entsprechend der Grundstücksgröße aufzuteilen sind. Auf mich entfallen rd. 5.500 €. Der Verteilungsschlüssel entspricht der städtischen Satzung.

    Meine Frage ist:

    Ist es üblich/nötig/sinnvoll die rechnerische Ermittlung der Gesamtkosten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Stadt nachzuprüfen oder kann man in 99 % der Fälle davon ausgehen, dass dies zutreffend von der Kommune ermittelt wurde?

    Da der Bescheid dazu keine Angaben macht und nur die Gesamtsumme nennt, müsste ich im Widerspruchsverfahren um Offenlegung der Berechnungsgrundlagen bitten. Für eine qualifizierte Prüfung wäre sicherlich externer Sachverstand nötig, den man ggf. mit den Nachbarn teilen könnte. Ist das lohnenswert und üblich?

    Über hilfreiche Tipps/eigene Erfahrungen würde ich mich freuen.

    MfG
    Jochen
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Wie Du schon erkannt hast, wird die rechnerische Ermittlung Deines Anteils (Gesamtkosten und Verteilschlüssel) wohl stimmen, notfalls könnte man das schnell mit dem Taschenrechner überprüfen. Solche Bescheide werden bzw. die errechneten Beträge werden wohl stimmen (Computer sind zwar dumm, aber sie rechnen sehr präzise).

    Also könnte man nur an der Kostenaufstellung Mängel feststellen. Jetzt stellt sich mir die Frage, was man da wie bemängeln möchte. Die Kosten kann die Stadt sicherlich nachweisen, die 119T€ sind ja nicht vom Himmel gefallen. Ob diese Kosten gerechtfertigt sind, spielt nun nachträglich keine Rolle mehr, denn sie sind nachweislich angefallen und damit von den Anliegern zu tragen. Planung- und Ausschreibungsphase sind ja schon längst vorüber. Man könnte sich jetzt auf die Suche machen, ob irgendwie beim Ausbau der Straße betrogen wurde, das wäre aber schon ein schwerwiegender Vorwurf. Ich kann Dir jetzt nicht sagen wie das in Großstädten abläuft, aber bei uns "auf dem Land" prüft die Gemeinde sehr wohl, was wo wie angeboten, letztendlich verbaut, und auch verrechnet wurde. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass denen ein gravierender Fehler unterläuft, und ein bisschen Vertrauen in unsere gewählten Vertreter sollte man schon haben.

    Ohne einen konkreten Verdacht käme ich nicht auf die Idee so eine Kostenaufstellung nachprüfen zu wollen, zumal im Nachhinein eine detaillierte Prüfung sowieso schwer bis gar unmöglich ist. Versuche mal nachträglich herauszufinden, ob da 10m3 mehr oder weniger Material für den Unterbau verwendet wurde....und das ist nur 1 Beispiel von Vielen ;)

    Gruß
    Ralf
     
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