Biegezugfestigkeit - erkennen ?

Diskutiere Biegezugfestigkeit - erkennen ? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Kann man anhand des Zementsackes irgendwie auf die Biegezugfestigkeit schließen? In den Tabellen sind ja immer Werte von F4 oder F5 als Beispiel...

  1. #1 Kater432, 12.04.2013
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    Kann man anhand des Zementsackes irgendwie auf die Biegezugfestigkeit schließen?
    In den Tabellen sind ja immer Werte von F4 oder F5 als Beispiel angegeben. Dort im Zusammenhang sind auch die C25 bzw. C30 oder so Werte vorhanden.

    Bei uns wurde der Estrich eingebracht. Draußen war ein riesiger Sandberg und paletten mit "CEM II/B-S 42,5 N" Portlandhüttenzement. Kann ich irgendwie auf die Biegezugfestigkeit zurückschleichen, oder kommt es dafür auf das Mischungsverhältnis an?

    Gruss
     
  2. #2 Gast036816, 12.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    meines wissens nach ist das nicht von der zementtüte ablesbar. das sollte dir der estricher schriftlich belegen, was er geschaffen hat.
     
  3. #3 Kater432, 12.04.2013
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    Also ist das dann doch vom Verhältnis Zement/Sand/Wasser abhängig.
    Dann werde ich das noch schriftlich einfordern.
     
  4. #4 JamesTKirk, 12.04.2013
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Es ist nicht nur der Trockenmörtel alleine ausschlaggebend, sondern im besonderen die gewählte Mischung ...
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Der Nachweis der Biegezugfestigkeit ist eine bsondere Leistung, die Vergütungspflichtig (und teuer) ist. Sowas ist laut Norm nur in Zweifelsfällen vorgesehen.

    Oder man schließt vorher baustellenmischungen aus und besteht auf Fertigmischungen. Das ist aber teurer.
     
  6. #6 Kater432, 12.04.2013
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    Wie kann er mir aber beweisen das sein Werk mangelfrei ist. Hat er nur ca. 40mm über Heizungsrohr eingebracht, muss es ja zwingend F5 sein.
    Hier im Forum wird ja immer geschrieben, das der AN beweisen muss das er das Werk mangelfrei erstellt hat, oder nicht?
     
  7. #7 Gast036816, 12.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    erkennst du denn einen sichtbaren und nachvollziehbaren mangel?
     
  8. #8 Kater432, 12.04.2013
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    Nein, das nicht, aber es war von Anfang an ein F4 geplant und ich aber hingewiesen habe das mit geplanten 6cm Estrich (da sind 17mm Rohr mit drin) nicht reicht, sie aber ihn auch nicht dicker machen können, da der Meterriss dann nicht mehr stimmt. Daher und aus einem anderen Grund müssen Sie F5 nehmen, da sie keine >= 45mm Überdeckung haben.
    Nur deswegen war die frage um sichergehen zu können das sie den Estrich in F5 ausgeführt haben.

    Aber wenn man das im Nachhinein eh nicht mehr richtig kontrollieren kann und auch wenn der Estrichleger mir ein Papier gibt wo sagt es ist in F5 ausgeführt und ich kann es eh nicht kontrollieren, ist das ja eh egal.
     
  9. Lebski

    Lebski Gast

    Man kann es kontolieren! Ist nur teuer, und muss bezahlt werden. Ohne (sichtbaren) Mangel ist das nicht sinnvoll. Ansonsten bekommst du wirklich nur ein Papier: alles ok!

    Lehn dich zurück: Kommt es zu Problemen, bist du eh Beweispflichtig, dann kannst du immer noch (teuer) prüfen lassen. Passiert nix, ist alles ok. Ausnahme: es gibt wirkliche Zweifel. So ist das nunmal im Handwerk.
     
  10. DirkZ1

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