Eigenheimzulage 2006?

Diskutiere Eigenheimzulage 2006? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Nach den heutigen Nachrichten schaut es ganz so aus, dass Angela Merkel Kanzlerin wird und somit sicher die Eigenheimzulage im kommenden Jahr...

  1. Conny

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    Nach den heutigen Nachrichten schaut es ganz so aus, dass Angela Merkel Kanzlerin wird und somit sicher die Eigenheimzulage im kommenden Jahr gestrichen wird. Wenn wir in diesem Jahr den Bauantrag stellen aber erst im Frühjar 2006 mit dem Bauen beginnen, können wir dann noch mit der Eigenheimzulage (bei drei Kindern fast 30000Euro) rechnen?

    Gruß Conny
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Das sollte klappen. Maßgeblich ist bei Neubauten das Datum des Bauantrags.

    Eigenheimzulagengesetz § 19 Anwendungsbereich

    (1) Dieses Gesetz ist erstmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Fall der Herstellung nach dem 31. Dezember 1995 mit der Herstellung des Objekts begonnen ... hat.
    ...
    (5) Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden.
     
  3. #3 T9-Liebhaber, 11.10.2005
    T9-Liebhaber

    T9-Liebhaber Gast

    Da leg ich doch gleich mal einen drauf!

    Wir beziehen die Eigenheimzulage + 1 Kind. Jetzt ist meine Frau schwanger, und wird im Mai unser 2. Kind auf die Welt bringen. Wird mir die Eigenheimzulage für dieses Kind dann auch noch bezahlt (falls 2006 gestrichen wird).
     
  4. Uli R.

    Uli R.

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    Ich würde mal sagen das ist zu diesem Zeitpunkt alles Kaffeesatzleserei.

    Wer sagt denn das die Übergangsmodalitäten genauso geregelt werden wie in der Vergangenheit?

    Nebenbei ist es für die Abschaffung der EHZ unerheblich ob das Merkel Kanzler wurde oder nicht, egal wer es geworden wäre sie wäre eh gekippt (die EHZ).

    Wenn man die Fragen danach (nicht konkret diese hier!) vor allem auf bau.de liest, muss ich sagen gut das es endlich abgeschafft wird. (Stichwörter: wie kassiere ich doppellt, wie kassiere ich dreifach usw. usw.)
     
  5. #5 Gast217, 11.10.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo,

    @ Bruno
    Ich denke der Wortlaut ist dann " ... ist letztmalig anzuwenden ... vor dem 01.01.2006 ..."

    @ Conny
    Das hat mit Merkel noch nichts zu tun. Bis jetzt ist nur eine Personalfrage entschieden. Interessant wird, was im Koalitonsvertrag steht. Da die CDU im Wahlkampfprogramm nun die EHZ auf die Streichliste setzte, obwohl sie in den letzten Jahren deren Abschaffung im Bundesrat jedesmal verhindert hat, kann man sicherlich von einer Abschaffung der EHZ ausgehen.

    @ Liegen die Voraussetzungen für EHZ vor, wird es auch weiterhin Kinderzulage geben, wenn auch dafür die Voraussetzungen (Geburt eines Kindes innerhalb des Anspruchzeitraumes) vorliegen.

    Viele Grüße
    Marion
     
  6. Bruno

    Bruno

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    Hallo Uli,

    Das gehört seit 50 Jahren zu den Gepflogenheiten unserer Demokratie, genauso wie stets die größte Fraktion den Kanzler stellt ;)
     
  7. #7 Gast217, 11.10.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Bruno,

    wer sagt denn, dass die größte Fraktion stets den Kanzler stellt?
    Wie war es 1969 oder 1976? ;)

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  8. Conny

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    Hallo Marion,

    ich denke schon, daß es was mit Merkel oder vielleicht besser gesagt mit der CDU zu tun hat. Wenn SPD mit FDP eine Koalition eingegangen wäre, hätte es sicher vorerst keine Abschaffung der EHZ gegeben. Aber Müntefering der im Wahlkampf gegen die Abschaffung der EHZ gewettert hatte, hatte wenige Monate vorher auch eine Abschaffung erwogen. Da wäre doch der Gesichtsverlust bei der SPD bei einer Abschaffung 2006 elegant umgangen mit der Begründung, daß auf allen Ebenen (sprich CDU/SPD) Zugeständnisse erforderlich sind."

    Hallo Uli,

    ich gebe dir Recht! Aus politischer Sicht gibt es augenblicklich weniger Gründe für eine EHZ als gegen eine EHZ. Auch gibt es gute Gründe die MwSt. zu erhöhen welches meiner Ansicht nach sicher eintreten wird. Jedoch sollte der Grund der Abschaffung der EHZ nicht begründet werden, daß es Menschen gibt, die alle Wege nutzen Gelder vom Staat zu bekommen und sich durch entsprechende Wortwahl bei dir unbeliebt machen. Unser System hat immer Lücken in allen Bereichen und ermöglicht einigen Zugang zu Fördergeldern, die manchmal schamlos ausgenutzt werden. Doch glaube ich, daß die EHZ in den letzten Jahren viele Familien das Bauen erleichtert hat und letztendlich ist das Geld zurück in die seit langem kränkelnde Bauwirtschaft geflossen.
     
  9. Bruno

    Bruno

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    Hallo Marion,

    meiner Verkürzung von Politikerzitaten ist der Nebensatz "in einer Koalition" zum Opfer gefallen. Ich kann mich nicht erinnern, dass 1969 oder 1976 die FDP den Kanzler gestellt hätte.

    Was ich meine ist Folgendes: der Bürger genießt Vertrauensschutz. Wer eine Hausfinanzierung oder auch die Altersvorsorge im Vertrauen auf eine bestimmte gesetzliche Lage aufbaut, wird nicht enttäuscht werden und wird das notfalls beim Verfassungsgericht einfordern können. Trotz Gesetzesänderungen: der 10e EStG lief seit 1996 parallel zur Eigenheimzulage weiter. Altverträge bei Lebensversicherungen bleiben weiter steuerlich begünstigt.
     
  10. Uli R.

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    @Conny

    Dann gebe ich Dir auch mal Recht, dass die Mehrwertsteuererhöhung kommen wird, ich tippe jedoch auf einen späteren Zeitpunkt als 01.01.2006.
    Da die geplante Erhöhung ein zentrales Thema der SPD im Wahlkampf gegen die CDU war, jetzt gleich vollumfänglich einzuknicken können sie sich eigentlich nicht leisten, also tippe ich 01.01.2008. Denn mehr Geld will die SPD auch und wenn 2008 gar keiner mehr verleugnen kann, dass die Wirtschaft sich erholt hat kommt’s .... nur mein Tipp, Kaffeesatz halt
     
  11. Conny

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    Hallo Bruno,

    dein letzter Beitrag stimmt bezüglich der EHZ die schon bewilligt wurde. D.h. alle Empfänger der EHZ sind sich der versprochenen Förderung (insgs. 8J.) sicher, auch wenn die EHZ ab 2006 abgeschafft wird. Aber erklär mir noch mal deine Vermutung bezüglich der Übergangsphase an Beispielen, dies würde uns ja einen Zeitpuffer geben. Ist diese Übergangsphase rein spekulativ oder gesetzlich begründet?

    Conny
     
  12. #12 Gast217, 11.10.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo,

    @ Conny,
    Merkel alleine kann nicht die Abschaffung der EHZ beschließen. Die Sachfragen werden erst noch erörtert und da ist sicherlich die EHZ ein Thema. Wie es kommt werden wir dann sehen. Ich hatte vor 2 Jahren zum Beispiel den Eindruck, dass die SPD/Grünen-Regierung die Abschaffung der EHZ als Verhandlungfutter für die Zustimmung im Bundesrat einbrachte und diese nicht wirklich wollte. Alles Verhandlungstaktik, aber wenn so eine Sache wie die EHZ zur Diskussion steht kommt dies beim betroffenen Bürger, der gerade mit 100.000er-Beträgen sein finanzielles Schicksal plant nicht sehr gut an. Und diese Planungsunsicherheit dauert nun schon Jahre.
    Ich verstehe allerdings nicht, wieso SPD und FDP eine Koaliton eingehen sollten, wenn doch schon Union und FDP nicht ihr Wahlziel erreicht haben.

    In Bau.de tauchen nicht nur die Fälle auf, die legitim eine Lücke nutzten wollen, sondern sich ihren Sachverhalt auf diese Lücke, zum Teil unter Vorspiegelung falscher Tatsachen hinbiegen wollen und dies ungeniert in bau.de erfragen. Eine Förderung sollte ihr Ziel erreichen. Tut sie es nicht, muss korrigiert werden.

    @ Bruno

    Koalition ist dann ok. Ist doch erstaunlich, dass der K-Anspruch jetzt so beharrlich mit dem Argument der stärksten Fraktion begründet wird, wo uns doch die Geschichte eines besseren belehrt. Außerdem wüsste ich gerne, wo diese Begründung zu finden ist.

    Auf den Vertrauensschutz bin ich nicht eingegangen, denn da stimme ich Dir zu.

    Marion :)
     
  13. #13 Gast217, 11.10.2005
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    Gast217 Gast

    Hallo Conny,

    es kommt nicht auf den Zeitpunkt der Bewilligung an, sondern auf die Anwendbarkeit des Gesetzes. Bruno hat es weiter oben schon in Beitrag 2 geschrieben.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  14. Bruno

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    Hallo Conny,

    der Antrag kann erst gestellt werden, wenn das Haus zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Denn vorher wäre die Angabe eines Datums für die Aufnahme der Nutzung rein spekulativ. Bei Einzug kann das Gesetz bereits geändert sein. Macht aber nichts. Für die Anwendung, also die Förderung maßgeblich ist das Datum der Herstellung, bei Neubauten das Datum des Bauantrags.

    So lese ich es aus dem Gesetz. In Steuerdingen, vor allem wenn es um solche Beträge geht, solltest du aber einen Steuerfachmann fragen. Der haftet dann auch. Ich bin nur Architekt und kann und darf hier nicht abschließend beraten.
     
  15. Bruno

    Bruno

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    Womit man pokern könnte, wäre das Datum des Bauantrags. Bei Stellung des Antrags Ende 2005 geht ein Jahr Förderung verloren (Stichwort "Neujahrsfalle"), weil der Einzug in 2005 nicht mehr klappt. Spekuliert man darauf, dass das Gesetz erst im Lauf des Jahres 2006 mit Wirkung ab 1.1.2007 geändert wird, könnte ein Bauantrag mit 2006-er Datum ein Jahr Förderung bringen.

    Auch hier: unbedingt einen Steuerfachmann fragen.
     
  16. OK

    OK

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    Korrektur, Bruno:
    Die Neujahrsfalle schnappt zu, wenn Fertigstellung und Einzug nicht im gleichen Kalenderjahr liegen. Das Jahr des Bauantrags hat damit nichts zu tun!!! Dieser ist nur (als Beginn der Herstellung, siehe Deinen Gesetzestext oben) maßgeblich für das anzuwendende Recht.
    +
    Kurz: Wer mit der Herstellung beginnt, solange es die EHZ noch gibt, der bekommt sie auch.
    +
    Grüße
    Oliver
     
  17. Bruno

    Bruno

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    Stimmt. Mein letzter Beitrag stimmt deshalb so nicht.

    Neuer Versuch:

    maßgeblich für Anwendung der EHZ: Datum Bauantrag
    maßgeblich für Förderzeitraum: Jahr der Fertigstellung + 7 Jahre
    maßgeblich für Förderung: Einzug bis Ablauf des Förderzeitraums

    Jetzt erst recht: Steuerfachmann fragen.
     
  18. Rimbo

    Rimbo Gast

    Eigenheimzulage - Bauantrag entspricht Kaufvertrag bei Hauskauf???

    Hallo, wir haben gerade den notariellen Kaufvertrag für unser (gebrauchtes) Einfamilienhaus unterschrieben, der Einzug / die Besitzübergabe wird aber erst Mitte 2006 vonstattengehen, entspricht die Unterzeichnung des notariell beurkundeten Kaufvertrags dem "Bauantrag" beim Neubau und haben wir damit noch Anspruch auf die EHZ, obwohl sie ab 1.1.2006 abgeschafft ist?
    Wenn einer eine Antwort hat, macht er mich froh!
    Rimbo
     
  19. marmar

    marmar Gast

    Guten Tag
    Schau mal heute in die Bildzeitung. Da steht ein schöner Artikel drin. Nachdem würdet ihr sie bekommen.

    Ich habe sie leider nicht sonst hätte ich es mal abgeschrieben.

    Gruß
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 15.11.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Und keiner..

    würds glauben tun :lock
    Mfg
     
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