Aktuelle Bauföderung und Zuschüsse 2013

Diskutiere Aktuelle Bauföderung und Zuschüsse 2013 im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Weiß Jemand, welche Förderungen und Züschüsse es für einen Neubau gibt? Hallo, ich bin neu hier und bin am planen eines...

  1. #1 Florena, 12.04.2013
    Florena

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    Weiß Jemand, welche Förderungen und Züschüsse es für einen Neubau gibt?


    Hallo,

    ich bin neu hier und bin am planen eines Einfamilienhauses in Baden Württenberg.
    Die Situation ist ein wenig kompliziert. Da meine Frau Selbständig ist und bereits im Gewerbegebit ein Grundstück hat, auf dem wir bauen wollen, ist unser Bau als Betriebsleiterwohnung beantragt bzw. Bauantrag ist bereits genehmigt!
    Nun meine Frage:
    Da ich HLS Installateur bin, plane ich bereits.
    Laut Baumaterial wird mein Haus in Richtung KFW 55 bzw. 70 gehen
    Größe ist bei ca. 200 qm Wohnfläche.
    Installiert wird eine Erdwärmepumpe. Bohrung ist bereits auch genehmigt!
    Des Weiteren wird eine kleine PV Anlage installiert (Größe wird wie mein Eigenverbrauch)
    Außerdem will ich bereits Leerrohre für eine Lüftungsanlage in der Filligrandecke verlegen.
    Anlage kommt später (vielleicht auch sofort)
    Wenn das Geld noch reicht, kommt auch noch ein Kachelofen (Heizungsunterstützt)

    Da der Berater bei meiner damaligen Hausbank nicht der richtige Ansprechpartner war (unwissend),
    wechselte ich erst vor kurzen meine Bank!

    Kann mir Jemand davor sagen, welche Föderungen bzw. Zuschüsse ich beantragen kann?

    Welche Förderungen gibt es sonst noch? (Sicherheitsfenster, moderne Haustechnik (elektrik), ...???)

    Kann man später beim Lohnsteuerjahresausgleich mit einem Neubau noch ein paar Euros erhalten?
    Vorallem, wenn es eigentlich eine Betriebleiterwohnung ist?

    Vielen Dank schon mal

    Gruß Timo
     
  2. Einmal

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    KfW hast Du auf dem Schirm? Bei KfW 55 und 70 lohnt sich das auf jeden falls (50.000€ und z.Z. 1,4% Zins).
    Ggf. auch noch das KfW-Wohneigentumsprogramm (50.000€ und z.Z. 2,6% Zins

    Auf Landesebene kann ich Dir für BaWü nicht helfen, in NRW ist es bei mit an den Einkommensgrenzen gescheitert.

    Ob die Wohnung als Dienstwohnung abzugsfähig ist - keine Ahnung. Handwerkerleistungen kannst du NACH dem Bau in gewissen Grenzen absetzen.

    Aber nur als Tipp:
    Rechne mal durch ob sich PV und Erdwärme rechnet. Ich bin der Meinung, dass Geld holst du nie wieder rein.
     
  3. R.B.

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    Moment mal, hast Du bereits mit Deinem Steuerberater gesprochen?
    Gehört die Wohnung später zum Betriebsvermögen? (Da ja Betriebsleiterwohnung)
    Gibt es noch ein Betriebsgebäude?
    Oder landet die Wohnung im Privatvermögen und wird später an den Betrieb vermietet? (könnte evtl. mit der Genehmigung kollidieren)

    Hintergrund der Fragen, in beiden Fällen ist die steuerliche Betrachtung völlig unterschiedlich. Auch die Auswahl der Fördermittel hängt davon ab, ob hier jetzt ein Privathaus gebaut wird, oder ob es sich um den Betrieb bzw. dessen Erweiterung handelt.

    Neben den Programmen der KfW gibt es auch Programme der L-Bank. Einfach mal auf deren Webseite schauen. Achte bei den Programmen darauf, ob diese für Neubauten oder Sanierung sind. Auch da gibt es Unterschiede.

    Steuerberater konsultieren. Bei einem Privathaus gibt es ja bereits Erleichterungen in Form von Fördermitteln, daher kann man steuerlich nicht mehr viel machen. Geht das Gebäude in´s Betriebsvermögen, dann sieht das ganz anders aus. Es wäre auch eine Teilung (privat/geschäftlich) denkbar. Ob und was hier steuerlich abzugsfähig ist, bzw. ob das überhaupt sinnvoll ist, das kann nur Dein Steuerberater beantworten. Bei solchen Konstellationen kann man sich schnell ein Ei legen.

    Gruß
    Ralf
     
  4. R.B.

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    Wie kommst Du auf dieses schmale Brett? Ohne die Rahmenbedingungen zu kennen kann man noch gar nicht beurteilen, was sich wie rechnet, und was nicht.

    Ich kenne nicht den Strombedarf, schon gar nicht was tagsüber (betrieblich) anfällt, es ist nicht bekannt ob man dort überhaupt einen Gasanschluss hat, usw. usw. usw.

    Wieso Bohrung und kein Flächenkollektor?

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Juliane, 12.04.2013
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    Hallo Timo,

    am besten informierst Du Dich mal auf der Seite der L-Bank Baden Württemberg oder rufst kostenfrei deren Hotline an. Die können Dir sagen, was für Programme für Dich in Frage kommen könnten.

    Viele Grüße
    Juliane
     
  6. ambee1

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    Zum Thema Immobilie sollte man sich - wenn eine selbständige Tätigkeit vorliegt - in jedem Fall steuerlich beraten lassen. Je nach Rechtsform des Betriebs kann es ansonsten direkt oder später (z.B. im Erb- oder Schenkungsfall) zu sehr unschönen Steuereffekten kommen, Stichwort "Betriebsaufspaltung".
     
  7. Einmal

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    Gemeint war, dass ich empfehle das mal nachzurechnen. Investition vs. Betriebskosten, geht natürlich nicht exakt aber etwas rechnen kann man ja.

    In meinem Fall:
    - Glaube ich nicht, dass ich die Extrainvestition für eine Tiefenbohrung vs. Gastherme, Flächenkollektor- oder Luft-WP in einem Zeitraum von 15 Jahren (angenommene Lebensdauer der Heizung) auszahlt.
    - Glaube ich, dass PV sich alleine lohnt, ich aber dieses Extra auch finanzieren muss am Anfang.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Es wäre denkbar, dass Deine Annahmen zutreffen, aber wie gesagt, dazu fehlen alle Infos vom TE.

    Nehmen wir als Beispiel die PV Anlage. In einem Gewerbebetrieb wird normalerweise tagsüber gearbeitet, d.h. während dieser Zeit besteht der maximale Strombedarf. Das käme der PV schon mal entgegen. Dann wird in vielen Betrieben im Sommer klimatisiert, auch das wäre wieder ein Plus für die PV und Eigenbedarf. Nutzt man dann noch die günstigen Preise, dann kann sich so etwas sehr wohl ganz schnell rechnen. Aber auch diese Variante darf man halt nicht pauschalisieren, denn das ist 1 Einzelfall von Vielen.

    Zur Sole-WP, es gibt genügend Anlagen die zu Preisen um 10T€ realisiert wurden. Bei einem Gewerbegelände kann man üblicherweise von einer eher größeren Fläche ausgehen, also lässt sich vielleicht ein Graben ganz einfach realisieren. Als HLSler wird es wohl keine Herausforderung sein eine WP zu bauen, also wäre gut denkbar, dass diese Variante einfacher wird als vielleicht über viele hundert Meter Gasleitungen zu verlegen um das Grundstück erst einmal zu erschließen.

    Es gibt so viele Möglichkeiten, da muss sich der TE erst einmal zu Details äußern bevor man weiter "planen" kann.

    Gruß
    Ralf
     
  9. Einmal

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    Das stimmt vollkommen.

    Vielleicht noch als Ergänzung aus eigener Erfahrung: Rat vom Fachmann - um etwas Licht ins Dunkel der Kennzahlen zu bringen. Und überhaupt den Wärmebedarf zu ermitteln.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Jepp. Heizlastermittlung nach EN12831 ist Pflicht bevor man mit der Anlagenplanung weiter macht.

    Gruß
    Ralf
     
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