Außenanlagen im Bauantrag-> genehmigt = Errichtungspflicht?

Diskutiere Außenanlagen im Bauantrag-> genehmigt = Errichtungspflicht? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Wir planen, für unser Bauvorhaben (Brandenburg) einige Außenanlagen erst später, evtl. Jahre später, zu errichten. Um Rechtssicherheit...

  1. #1 Projektante, 12.04.2013
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    Hallo.

    Wir planen, für unser Bauvorhaben (Brandenburg) einige Außenanlagen erst später, evtl. Jahre später, zu errichten. Um Rechtssicherheit zu haben, möchten wir diese aber schon von Anfang an im Bauantrag mit aufführen.
    Wie ist das, müssen alle genehmigten Außenanlagen dann auch gebaut werden bzw. kann es uns sogar passieren, daß wir zu deren Errichtung eine Zeit vorgegeben bekommen?

    Wenn im B-Plan Anpflanzungen vorgeschrieben sind (Bäume z.B. bzw. Hecken hinter Einfriedungen) - müssen die dann auch im Bauantrag aufgeführt werden? Falls ja - nur mit Position oder schon klar festgelegt, welche Pflanze wo hin kommt?
    Natürlich sagt mir das dann mein Planer, aber wenn ich ggf. dann erst anfange, mir über die Pflanzenauswahl nen Kopf zu machen (die meisten zur Wahl stehenden könnte ich nicht mal optisch beschreiben *hust*)...

    Danke.
     
  2. #2 Gast036816, 12.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es muss das errichtet werden, was im b-plan enthalten ist und in der baugenehmigung als auflage enthalten ist, z. b. baumpflanzung. weiter sind in den außenanlagen die befestigten flächen als stellplätze und zuwegung zu errichten. ob du dann im bauantrag mitteilst zu meinem nachbarn hin will ich 12 knallerbsensträucher pflanzen und du machst das dann nicht, wird das amt wenig interessieren.
     
  3. #3 Projektante, 12.04.2013
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    Soweit ist mir das durchaus klar, aber WANN? Und wenn der Bauantrag sagt, ich muß Knallerbsensträucher oder Brennesseln oder Tollkirschen :e_smiley_brille02:pflanzen - muß ich dann im Bauantrag schon schreiben, welche davon ich pflanze?

    Ansonsten geht es mir eher um solche Sachen wie Carport, Gartenhaus in Grenzbebauung, ebenerdige Terrasse, Terrassenüberdachung...das ist ja an sich gar nicht genehmigungspflichtig, wenn ich das Baurecht einhalte - wenn ichs aber im Antrag drin habe - muß ich es dann bauen oder kann ich?
     
  4. #4 Gast036816, 12.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eine baugenehmigung ist x jahre gültig und kann meistens einmal verlängert werden. innerhalb dieser fristen musst du alles genehmigte bauen oder du musst erneut beantragen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 12.04.2013
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    Ich geb jetzt mal den Julius

    Das Ding heisst BAUgenehmigung. Und warum heisst es so? Weil es Bauwerke genehmigt.
    Die Definitionen von "Bauwerk" sind in allen LBO und der MBO ähnlich, nämlich aus BAUstoffen errichtet.

    Ich kenne keine Bauregelliste, keine Norm und keine Definition ungeregelter Bauteile, die lebende Flora beinhaltet.

    Ergo kannste da auch nen Bambuswald eintragen, das juckt das Bauamt nicht und bindet nicht keiner Weise!
    Die Auflagen aus dem B-Plan sind unabhängig von der Baugenehmigung und deren Grundlagen.
    Einzig die Wege usw. (weil aus Baustoffen) binden Dich zumindest flächenmässig wg. GRZ.
     
  6. #6 Projektante, 12.04.2013
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    Danke beiden Antwortern. Das klärt die Angelegenheit....
     
  7. coco77

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    naja, bei uns steht z.b. in der baugenehmigung bzw. im b-plan, dass ein 3m breiter pflanzstreifen errichtet werden muss mit gewächsen die aus einer liste ausgewählt werden können.
    dies würde "angeblich" auch kontrolliert..^^
    wir haben eh mit grünem punkt gebaut.. kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass mal einer schellt und sagt zeigen sie mir mal ihre 3m streifen, aber wie wir beamten sind. ich werde den pflanzstreifen anlegen.
    aber das hätten wir eh gemacht denn nur wiese wär auch nichts für uns.
     
  8. #8 DerMarc, 15.04.2013
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    MUSS ich wirklich alles bauen was ich beantrage, also ist die Baugenehmigung nur im ganzen gültig? Oder kann ich gewisse Details, die ich z.B. während des Bauvortschritts weglassen möchte, einfach weglassen?
     
  9. #9 Baufuchs, 15.04.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was Du baust muss der Baugenehmigung entsprechen.

    Lässt Du z.B. eine genehmigte Dachgaube weg, muss dies dem Bauamt angezeigt werden. (Außenansichten geändert/Wohnfläche geändert/ggf. Belichtungsfläche kleiner etc.)

    Wenn Du etwas nicht baust (z.B. Garage) oder erst später baust, gilt das, was rolf aib geschrieben hat: Baugenehmigungen sind x Jahre gültig, können auch verlängert werden. Ist etwas nicht gebaut und die dafür erteilte Genehmigung ist abgelaufen, muss neu beantragt werden.
     
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