Frage zur Rohinstallation Elektro im Neubau EFH

Diskutiere Frage zur Rohinstallation Elektro im Neubau EFH im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Nur weil ein LV existiert, bedeutet das aber noch lange nicht, daß dies auch Hand und Fuß hat. Da gibt es die abenteuerlichsten Dinge von...

  1. #41 Skeptiker, 16.04.2013
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    Das ist leider wahr!
     
  2. nolu13

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    Was der Eli?? da fabriziert,kann doch nicht wirklich seit 40 Jahren so funktionieren.Es sei denn er verputzt das Kabeldesign selbst,oder er und der Putzer sind "dicke Freunde"

    Es soll auch noch Elektro-Firmen geben die beraten den AG,planen dann auf der Grundlage und machen dann ein Angebot .Ganz ohne LV!
    Weil anders funktioniert das heutzutage im privaten Bereich oft nicht mehr.Und sauber ausgeführte Arbeit spricht sich herum.Sei es bei privaten BH(da erst recht) oder BT usw.
     
  3. #43 Passatbark, 16.04.2013
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    Zu der Frage, ob man einen Projektierer beauftragen sollte, habe ich mal ein neues Thema aufgemacht. Wir planen gerade Umbauarbeiten an einer Gebrauchtimmobiliw von 1966 und ich schließe aus den bisherigen Reaktionen der ET Installateure, dass die eine Angebotserstellung auf Basis eines LV direkt ablehnen würden...
    Momentan ist die Auftragslage wohl besser als gut und ein kleines Privat Modernisierungsprojekt ist wohl nicht lukrativ - so meine Interpretation....

    Für Eure Tipps zum weiteren Vorgehen waere ich dankbar...
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?73943-Projektierer-LV-vs-Direkte-Beauftragung
    Gruss
    Jörg
     
  4. Einmal

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    ... im Leben
    Irgendwie ist diese Diskussion nicht hilfreich, finde ich. Selbst wenn ich einen Fachmann beauftrage, der dann bei der Fachfirma anfragt - darf ich als Auftraggeber nicht wissen, was ich beauftrage? So nämlich kann man einige der obigen Antworten verstehen.

    Das will sich nicht so richtig mit meinem Selbstverständnis als (zahlender) Auftraggeber decken. Ich traue mir durchaus zu den einen oder anderen Punkt zu verstehen, also nichts mit "ein Stück Elektorinstallation". Und ich will in der Lage sein, den einen oder anderen Punkt ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu hinterfragen. Das war der Hintergrund der Frage nach Normen/Richtlinien.
     
  5. Julius

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    Darfst Du und sollst es sogar.
    Nur ist doch die Frage, ob es hier überhaupt etwas zu verstehen gab und welche Normen ggf. greifen könnten!

    Ausgeführt wurde eine (elektrotechnisch insoweit zulässige) IMPUTZ-Verlegung (also KEINE UNTERPUTZ-Verlegung).
    Daß diese mehrere andere Mängel aufweist, tut erst einmal nichts zur Sache.
    Was angeboten und was bestellt wurde, hat der Fragesteller bisher nicht verraten.
    Solange kann man eben nicht beurteilen, ob das IST dem SOLL entspricht.
     
  6. nolu13

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    Wenn der TE scheinbar Laie ist,und einen einigermaßen gesunden Menschenverstand sein Eigen nennen kann und das was der Fachmann baut,in Frage stellt,dann sollten die Fachleute hier in der Lage sein,alleine von den Fotos her,das in Frage zu stellen!Wie mag dann erst die weitere Ausführung der Elektr.Anlage aussehen,wenn die Basis schon nicht vorhanden ist?
    @Julius
    Die" optischen" Mängel tun schon was zur Sache !

    Und immer diese Sätze mit "bestellt" und "bezahlen will" .:bef1006:
     
  7. #47 Pruefhammer, 17.04.2013
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    nun ja, ich persönlich bin der Meinung, dass ein Handwerker, der noch ein wenig Berufsehre hat sagt: ich kann die Leistung für x€ anbieten, wobei der Betrag x dann so bemessen ist, dass man dafür eine saubere Arbeit abliefern kann. Wenn der Kunde das jedoch nicht wahr haben will und sich dann ein Handwerker findet, der es deutlich günstiger macht sollte sich der AG schon fragen wie das möglich ist. Wir wissen nicht wie es hier gelaufen ist: Geiz des AG oder Gewinnoptimierung des AN. Ist es reine Gewinnoptimierung ohne Preisdruck des Kunden sage ich unmöglicher Handwerker auch wenn das nicht einklagbar ist andernfalls selber Schuld.
     
  8. Julius

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    Dann auch hier wieder mein Vorschlag:

    Nolu13 erstellt das Gutachten und trägt das Prozeßrisiko.
    Und alle werden glücklich!
     
  9. R.B.

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    Natürlich darfst Du das. Schau doch einfach in den Auftrag den Du erteilt hast, dann solltest Du doch wissen was Du beauftragt hast. Der TE hat sich dazu noch nicht geäußert, also kann man nur spekulieren.

    Die meisten Antworten hier sind wohl eindeutig. Die Verlegung im Putz ist zwar nicht schön, aber erst einmal kein Mangel. Wenn keine bestimmte Verlegeart beauftragt war, dann kann der Eli die Leitungen auch auf die Wände tackern, so unglaublich das auch klingt. d.h. grundsätzlich ist diese Verlegeart nicht zu beanstanden. Wie der Verputzer später damit klar kommt, das scheint den Eli nicht zu interessieren. Eine Abstimmung zwischen den Gewerken sieht halt anders aus.

    Aber es gibt auch bei der Verlegung im Putz Regeln an die man sich halten muss. Hier könnte man vielleicht ansetzen.

    Gruß
    Ralf
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    Auch nur eine Laienmeinung:
    Geschuldet wird eine Gewerk mittlerer Art und Güte nach BGB. Da dies nur durch Verstoss gegen die Fachregeln eines anderen Gewerkes (Innenputz, Bedenken wegen Schichtstärken und Ebenheiten) zu erreichen wäre, ist die Leistung mangelhaft. Wie man sowas aber durchsetzt, ist eine andere Frage. Einfach wird es nicht.
     
  11. Julius

    Julius

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    Da dürfte nichts gehen.
    Denn der Innenputz kann sehr wohl trotzdem fachgerecht erstellt werden. Wird halt aufwendiger und teurer als bei UP-verlegten Leitungen.
    Aber vielleicht ist das ja gewollt? Schließlich darf der AG entscheiden, ob ihm unversehrte Ziegel oder dünne Putzschichten wichtiger sind.

    Was mich interessieren würde ist jedoch, wie jener IP-Eli die (auch schon vor 40 Jahren zu verrohrenden) Fernmeldeleitungen verlegt (hat)!
     
  12. fuchsi

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    Hats doch vor 40 Jahren (fast noch) nicht gegeben. Eine klobige Aufputz Telefondose inklusive ViertelsTelefongerätBox gleich nebend er Haustür, mehr gabs eh nicht.
     
  13. Julius

    Julius

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    Vielleicht bei Euch in Österreich.
    In der BRDtl. jedoch wurden auch damals schon UP/IP-verlegte Telefonleitungen sauber verrohrt! Mit eingezogenen Einzeladern (bzw. nackten Doppeladern oder Sternvierern).
    Und das auch bereits 20 Jahre früher.
    Anfangs hat man das bei Neubauten sogar auch in der DDR so gemacht, bis in jede Wohnung.
    Später oft nurmehr den Steigstrang im Treppenhaus. Die (selten vorkommenden) Abzweigen dann eben nachträglich AP.
     
  14. fuchsi

    fuchsi

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    Hihi. Möglich. Dafür haben wir vor 40 jahren schon FIs verbaut.

    Aber ich kann mich noch gut erinnern an fliegende Telefonleitungen und die 240-Ohm Steg Antennenleitung fürs TVm, die notdürftig mit Nagerl an die Wand gestiftelt wurden.

    Gut ich rede vom nachträglichen Einbau.
     
  15. nolu13

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