Sanierung Dachterasse

Diskutiere Sanierung Dachterasse im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Guten Abend! Ich (44 Jahre) habe mich hier in diesem Forum angemeldet, nachdem ich schon einige Tage mitgelesen habe. Es finden sich viel...

  1. #1 Andreas68, 12.04.2013
    Andreas68

    Andreas68

    Dabei seit:
    06.04.2013
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroniker
    Ort:
    Halle/Saale
    Guten Abend! Ich (44 Jahre) habe mich hier in diesem Forum angemeldet, nachdem ich schon einige Tage mitgelesen habe. Es finden sich viel interessante Informationen. Auch zum Thema Balkon- und Terassensanierung habe ich hier schon einiges gelesen. Und ich hoffe, mit meinem Problem hier richtig zu sein. Meine Fragen sind natürlich etwas spezieller Natur. :D Ich bin Bewohner (m)einer Eigentumswohnung in einer 1996 erbauten Eigentumswohnungsanlage, die aus mehreren Häusern besteht. "Mein" Haus besteht aus 3 Einheiten (einer Gewerbeeinheit im EG, einer Wohnung im EG und meiner Wohnung im DG). Das Haus wurde aus Porotonziegeln errichtet, die Decken bestehen aus Stahlbeton. Meine etwa 12 m² große Terasse geht nach Süden raus und ist größtenteils nicht überdacht. Das heißt an der Oberfläche herrschen in der Sommersonne bis zu 70° Hitze oder mehr und im Winter nachts bis zu 20° Kälte. Unter der Terasse befindet sich das Wohnzimmer der Erdgeschosswohnung. Nun endlich will ich die Sanierung der Terasse in Angriff nehmen, ich schiebe sie schon einige Jahre vor mir her. Praktisch sämtliche Fließen sind mittlerweile locker, die Fugenmasse bröselt vor sich hin und es sind am Rand die auch schon woanders beschriebenen Kalkauswaschungen zu sehen. Und mir ist zumindest klar, dass keine Fließen wieder draufkommen sollen. Ich favorisiere einen Belag aus Epoxidharz oder etwas vergleichbares.
    Die HV sagt, ich muss die Sanierung bezahlen. Damit kann ich unter bestimmten Umständen leben. Mir geht es auch nicht primär darum ein paar Mark Fuffzich einzusparen, sondern darum teure Fehler zu vermeiden und eine möglichst dauerhafte Lösung zu erreichen. Meine Fragen sind:

    1. Wie verhalte ich mich gegenüber der HV, wenn sich bei der Sanierung Schäden im Unterbau bzw. der Dämmung zeigen und diese mit beseitigt werden müssen?
    2. Könnte ich zumindest für diese eventuellen Zusatzkosten die Instandhaltungsrücklage für das Haus anzapfen?
    3. Oder lasse ich mir die Vorgehensweise gleich von der HV vorschreiben? Dann kann sie später zumindest nicht sagen, Sie hätten ... müssen.

    Aktuell gibt es im Wohnzimmer meiner unter mir wohnenden Nachbarin keine Anzeichen für Schäden, ich hoffe dass dies so bleibt, vor allem auch nach einer Sanierung. Wenn ich hier so lese, was dabei alles schief gehen kann, komme ich schon ins Grübeln. In jedem Falle werde ich für die Sanierung eine Fachfirma beauftragen, alles andere ist mir viel zu heikel, meine Fließenlegefähigkeiten reichen allenfalls für Innenräume und das auch nur wenn es nicht eilt. Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch, wie lange ich für diese Arbeit Gewährleistung erwarten kann. Für zielführende Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus. :bierchen:
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Die HV kann auch Dinge sagen, die nicht wirksam sind, weil unzulässig.
    Das könnte in Deinem Fall durchaus so sein.
    Daher würde ich das vorab rechtlich prüfen lassen!
     
  3. #3 Andreas68, 13.04.2013
    Andreas68

    Andreas68

    Dabei seit:
    06.04.2013
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroniker
    Ort:
    Halle/Saale
    Na, dann werde ich mal das www durchforsten, ob ich dahingehend was finde. Am Mittwoch ist Eigentümerversammlung, wäre schön, wenn ich da schon etwas mehr weiß.
     
  4. #4 Andreas68, 13.04.2013
    Andreas68

    Andreas68

    Dabei seit:
    06.04.2013
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroniker
    Ort:
    Halle/Saale
    Ich glaube, ich habe sogar schon etwas gefunden:

    http://www.daserste.de/information/...ung/2012/streitfall-sanierungskosten-102.html

    Zitat: Eigentumswohnung: Auch ohne Balkon wird für dessen Sanierung mitbezahlt

    Wohnungseigentümer müssen auch dann eine Balkonsanierung mitbezahlen, wenn sie selbst gar keinen Balkon haben. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in dem es um Sanierungen von Gemeinschaftseigentum an den Balkonen ging (hier Geländer, Bodenplatten und Stützen). Die Eigentümerin, die sich dagegen wehrte, mitbezahlen zu müssen, wohnte in einer Dachgeschosswohnung – ohne Balkon. Ihr Ansinnen blieb ohne Erfolg. Ist in der Teilungserklärung festgeschrieben, dass Instandhaltungen am Gemeinschaftseigentum von der Gemeinschaft getragen werden, so sitze die Eigentümerin mit im Boot. Das sei ihr beim Erwerb der Wohnung bekannt gewesen. (BGH, V ZR 114/09)

    Das heißt, ich muss mir mal die Teilungserklärung genau anschauen. Im Nachbarhaus wohnt eine Frau mit exakt meinem Problem. Die HV sagte ihr, das die Terasse Gemeinschaftseigentum sei. Und wie bei mir das sie die Sanierung zahlen müsse.
     
  5. #5 Friesin, 13.04.2013
    Friesin

    Friesin

    Dabei seit:
    16.09.2012
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Qualitätsmanagerin
    Ort:
    MKK
    Wenn die Terrasse Gemeinschaftseigentum ist, muss auch die Gemeinschaft zahlen, nicht nur der Eigentümer, der Sondernutzungsrechte hat. Da wir einschlägige Erfahrungen gemacht haben: Der HV nicht alles glauben! HV kann / darf jeder machen! Also in jedem Fall die TE gründlich studieren und ggf ein Beratungsgespräch beim Anwalt vereinbaren, das kostet nicht die Welt.
     
  6. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Anwalt fragen... Es kommt auf die SChriftform an, die man da in den Händen hält... Und da ist nicht immer alles logisch...
     
  7. #7 Andreas68, 14.04.2013
    Andreas68

    Andreas68

    Dabei seit:
    06.04.2013
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroniker
    Ort:
    Halle/Saale
    Ich muss noch mal mit meiner Nachbarin reden. Denn ich habe in meinen Unterlagen nach einigem Suchen die komplette Teilungserklärung von 1996 gefunden. Darin ist für ihre und auch für meine Wohnung die Terasse (hier als Loggia bezeichnet und mit der halben Fläche) jeweils als Sondereigentum eingetragen. Das hieße dann wohl, dass die Kosten doch bei ihr und mir hängenbleiben.
    Außerdem habe ich in einer Schnittzeichnung des anhängenden Genehmigungsplanes Angaben zum Fußbodenaufbau gefunden. Ich zitiere mal:

    LOGGIA:
    - 10- 15 mm Fliesen oder Platten
    - Dünnbettmörtel
    - 45 mm Zementestrich bewehrt
    - Gleitschicht 2- lagig
    - 3 lg. Bitumenschweißbahn
    - 100- 160 mm Wärmedämmung Typ WD
    - 1lg. PE- Folie 0,2 mm
    - Stahlbetonplatte

    Ob das damals wirklich alles so aufgebaut wurde, kann man heute nur vermuten. Immerhin aber darf ich jetzt nach 16 Jahren sagen, dass es noch keine wirklich großen bautechnischen Probleme in unseren Häusern gegeben hat. Es wurde alles in allem solide gebaut, der Keller ist auch trocken, was will man mehr.
     
  8. #8 ThomasMD, 14.04.2013
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    AW: Sanierung Dachterasse

    Nach WEG dürfte alles unterhalb der Gleitschicht zwingend Gemeinschaftseigentum sein. Insofern ist es sehr wohl möglich und auch üblich, dass die Oberfläche des Balkons Sondereigentum ist.
    An Dir ist es nun, bei den anstehenden Arbeiten, das Gemeinschaftseigentum nicht zu beschädigen.

    Sent from SPX-5 using Tapatalk.
     
  9. #9 Andreas68, 14.04.2013
    Andreas68

    Andreas68

    Dabei seit:
    06.04.2013
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroniker
    Ort:
    Halle/Saale
    Na, dann danke erstmal an alle für die Tipps. Bei Interesse halte ich Euch hier auf dem Laufenden. Schönen Abend noch.
     
  10. #10 Andreas68, 21.04.2013
    Andreas68

    Andreas68

    Dabei seit:
    06.04.2013
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroniker
    Ort:
    Halle/Saale
    Bei der Eigentümerversammlung am Mittwoch erfuhr ich auf Nachfrage, dass sich die Aussage der HV, die Terasse wäre Gemeinschaftseigentum auf die Außenverkleidung und das Geländer bezog. Das ist sozusagen "Fassade". Klingt logisch.
     
Thema:

Sanierung Dachterasse

Die Seite wird geladen...

Sanierung Dachterasse - Ähnliche Themen

  1. Anfänger: Sanierung Haus Bj 1938 zu KfW40 machbar?

    Anfänger: Sanierung Haus Bj 1938 zu KfW40 machbar?: Hallo, ich habe kürzlich das leerstehende Haus meiner Eltern übernommen und plane dies zu vermieten. Da ich allerdings beim Thema Bau an sich...
  2. Energetische und Optische Sanierung ZFH

    Energetische und Optische Sanierung ZFH: Liebes Forum, wir interessieren uns für den Kauf eines Zweifamilienhauses zum Zwecke der vollständigen Eigennutzung mit ca. 205qm Wohnfläche,...
  3. Sanierung: Flachdachgarage + Dachterasse

    Sanierung: Flachdachgarage + Dachterasse: Hallo liebe Bauexperten, seit längerem beschäftigt meine Familie immer wieder die Sanierung unserer Garage, der zuwachs in der Familie hat nun...
  4. Sanierung Dachterasse "Gemeinschaftssache"?

    Sanierung Dachterasse "Gemeinschaftssache"?: Guten Tag. Mich würde interessieren, ob bei Schäden an Dachterassen und darunterliegende Decken die Wohnungsgemeinschaft haftet (also die Kosten...
  5. Neuaufbau Dachterasse - wie fachgerecht?

    Neuaufbau Dachterasse - wie fachgerecht?: Die bestehende Dachterasse über einem beheizten Wohnraum entspricht nicht den heutigen Anforderungen (Wärmedämmung etc.). Ich habe vor, den...